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Jeder Bachelor- und Masterstudiengang der THM hat einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss trägt die Verantwortung dafür, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über alle das Prüfungsverfahren betreffende Angelegenheiten und hat das Recht, bei Prüfungen zugegen zu sein.

Insbesondere hat er die Verantwortung für folgende Aufgaben (vgl. § 15a AB):

  • Bestellung der Prüferinnen und Prüfer sowie der Beisitzerinnen und Beisitzer;
  • im Einvernehmen mit dem Dekanat die Festsetzung von Prüfungsterminen und Meldefristen;
  • Zulassungen zu Modulen und Leistungen;
  • Entscheidungen auf Grund der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen wie zum Beispiel:
    Entscheidung über alternative Prüfungsformen nach § 6 Abs. 6 und 7 der A(AB);
    Entscheidung über Versäumnis und Rücktritt nach § 11 der AB;
    Entscheidung über Täuschung, Störung und Ordnungsverstoß nach § 11a  der AB;
    Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen nach § 12 der AB;
    Entscheidung zu Wiederholungen von Leistungen und Anrechnung von Fehlversuchen nach § 13 der AB;
    Anrechnung von Modulen und Leistungen sowie der Praxisphase nach § 14.

Der Prüfungsausschuss kann Aufgaben an die oder den Vorsitzenden übertragen und sich bei Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere für die laufende Prüfungsverwaltung, der dafür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich bedienen. Entscheidungen des Prüfungsausschusses erteilt die oder der Vorsitzende bzw. ihre oder seine Stellvertreterin oder Stellvertreter.