Gegen eine Prüfungsentscheidung kann Widerspruch beim Präsidenten über das Zentrale Prüfungsamt der THM eingelegt werden.
- Bitte legen Sie genau dar, warum Sie die Prüfungsentscheidung (z.B. die Bewertung einer Prüfungsleistung) für nicht gerechtfertigt halten (Beweislast).
- Ihr Prüfender bzw. Prüfungsausschuss(vorsitzende*r) muss dazu eine Stellungnahme abgeben.
- Das Zentrale Prüfungsamt entscheidet über Ihren Widerspruch.
- Bei letztmaliger Prüfung und damit dem endgültigen Nichtbestehen enthält der jeweilige Bescheid in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung, d.h. ab Zugang des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
- Enthält der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt Ihre Widerspruchsfrist ein Jahr.
- Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, haben Sie ab Zustellung einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht Gießen einzulegen.
Carina Hoppe (B.A.)
- Platz der Deutschen Einheit 2
35390 Gießen
Gebäude A 13, Raum 1.03 - +49 641 309 - 1314
- +49 641 309 - 2976
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Sprechzeiten:
8:00 - 12:00 Uhr
Mi.- Fr. Präsenz
Mo. + Di. mobiles Arbeiten
Dipl. Jur. Univ. Franziska Vogt
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