Gegen eine Prüfungsentscheidung kann Widerspruch beim Präsidenten über das Zentrale Prüfungsamt der THM eingelegt werden.

  • Bitte legen Sie genau dar, warum Sie die Prüfungsentscheidung (z.B. die Bewertung einer Prüfungsleistung) für nicht gerechtfertigt halten (Beweislast).
  • Ihr Prüfender bzw. Prüfungsausschuss(vorsitzende*r) muss dazu eine Stellungnahme abgeben.
  • Das Zentrale Prüfungsamt entscheidet über Ihren Widerspruch.
  • Bei letztmaliger Prüfung und damit dem endgültigen Nichtbestehen enthält der jeweilige Bescheid in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung, d.h. ab Zugang des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
  • Enthält der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt Ihre Widerspruchsfrist ein Jahr.
  • Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, haben Sie ab Zustellung einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht Gießen einzulegen.

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Carina Hoppe (B.A.)

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