Eine allgemeine Übersicht über das vielfältige Studienangebot für Masterstudiengänge der Technischen Hochschule Mittelhessen finden Sie hier.
Dort erhalten Sie außerdem weitere Informationen über Studiendauer, Aufbau und Inhalte des Studiums sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Studiengangskoordination.
Konsekutiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese Studiengänge auf einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (in der Regel im entsprechenden Bachelorstudium) aufbauen, der bei der Immatrikulation für das Masterstudium abgeschlossen sein muss. Eine gleichzeitige Immatrikulation in einem konsekutiven Masterstudiengang und in dem dafür qualifizierenden Studiengang im gleichen Semester ist deshalb nicht möglich.
Wenn Sie die Zulassung in einem konsekutiven Masterstudiengang beantragen möchten, beachten Sie bitte folgende Zeiträume:
Semester | Bewerbungsfrist | Semesterbeginn |
Sommersemester | 01.12. - 01.03. | jeweils am 01.04. |
Wintersemester | 01.06. - 01.09. | jeweils am 01.10. |
Internationale Bewerbende, die an der THM einen Masterstudiengang studieren möchten, und ihren Bachelorabschluss zuvor im Ausland erworben haben, bewerben sich über das uni assist online Portal. |
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Semester | Bewerbungsfrist | Semesterbeginn |
Sommersemester | 01.10. - 15.01. | jeweils am 01.04. |
Wintersemester |
01.05. - 15.07. |
jeweils am 01.10. |
Digital and International Marketing M. Sc. Abweichende Bewerbungsfrist 01.04. - 15.06. |
Eine Einhaltung der Bewerbungsfristen ist unbedingt erforderlich, damit ein reibungsloser Ablauf des Bewerbungsverfahrens gewährleistet werden kann.
Zur Online-Bewerbung im "E-Campus"
Wenn Sie bis zum Immatrikulationstermin das für das Masterstudium qualifizierende Studium abgeschlossen haben, Ihnen jedoch noch kein Abschlusszeugnis ausgestellt wurde, können Sie sich eine Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss mit Angabe der Gesamtnote ausstellen lassen. Absolvierende der Technischen Hochschule Mittelhessen finden das entsprechende Formular hier.
Für Absolvierende von anderen staatlichen deutschen Hochschulen steht ebenfalls ein Bescheinigungsvordruck zur Verfügung (Ihre bisherige Hochschule kann Ihnen auch eine eigene Bescheinigung ausstellen, die aber die im Vordruck der THM geforderten Angaben enthalten muss).
Diese Bescheinigungen sind kein Zeugnisersatz, weshalb das Abschlusszeugnis nach Erhalt unaufgefordert als Dokumentenupload im E-Campus hochzuladen ist. Erfolgt die Vorlage nicht, ist eine Rückmeldung für das Folgesemester der Immatrikulation ausgeschlossen.