Die Technische Hochschule Mittelhessen bietet eine Vielzahl von an. Eine allgemeine Übersicht der Masterstudiengänge finden Sie hier.
Dort finden Sie außerdem weitere Informationen über Studiendauer, Aufbau und Inhalte des Studiums, sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Studiengangskoordination.
Konsekutiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese Studiengänge auf einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (in der Regel im entsprechenden Bachelorstudium) aufbauen, der bei der Immatrikulation für das Masterstudium abgeschlossen sein muss. Eine gleichzeitige Immatrikulation in einem konsekutiven Masterstudiengang und in dem dafür qualifizierenden Studiengang im gleichen Semester ist deshalb nicht möglich.
Konsekutive Masterstudiengänge
Für folgende konsekutiven Masterstudiengänge können Sie sich für das Sommersemester 2021 bewerben:
ZDH-StudiumPlus
Für die Bewerbung von StudiumPlus gelten nicht die allgemeinen Bedingungen, z. B. andere Bewerbungsfristen. Wie Sie sich für ein duales Studium bei StudiumPlus bewerben können, erfahren Sie hier.
Bei einem dualen Masterstudium beim ZDH - Studium Plus handelt es sich um ein vollwertiges Hochschulstudium plus Berufserfahrung. Um ein Studium in einem dualen Masterstudiengang aufnehmen zu können muss man sich zunächst bei Studium Plus bewerben. Neben der jeweiligen Zugangsvoraussetzung benötigt man auch gleichzeitig einen Studienvertrag mit einem CCD-Partnerunternehmen von StudiumPlus.
Nach erfolgreicher Anmeldung bei Studium Plus erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Nach der Anmeldung ist die Immatrikulation über das Portal E-Campus erforderlich. Im Rahmen der Immatrikulation muss die Anmeldebestätigung im E-Campus zwingend hochgeladen werden. Die Immatrikulationsfrist für die oben aufgeführten Studiengänge, endet nach Zulassung durch StudiumPlus am 31.03.2021.
Allgemeine Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Internationale Studienbewerber/-innen (ausgenommen Bwewerber bei StudiumPlus), die an der THM einen Masterstudiengang studieren möchten, und ihren Bachelorabschluss zuvor im Ausland erworben haben, bewerben sich über das uni assist online Portal.
Für internationale Bewerber/innen gelten folgende Bewerbungsfristen:
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Semester |
Bewerbungsfrist |
Semesterbeginn |
Sommersemester |
01.11. - 31.12. |
jeweils am 01.04. |
Wintersemester |
01.05. - 30.06. |
jeweils am 01.10. |
Wenn Sie die Zulassung in einem konsekutiven Masterstudiengang beantragen möchten, beachten Sie bitte folgende Zeiträume:
Semester |
Bewerbungsfrist |
Semesterbeginn |
Sommersemester |
01.12. - 31.01. |
jeweils am 01.04. |
Wintersemester |
01.06. - 31.07. |
jeweils am 01.10. |
Eine Einhaltung der Bewerbungsfristen ist unbedingt erforderlich, damit ein reibungsloser Ablauf des Bewerbungsverfahrens gewährleistet werden kann.
Ablauf der Bewerbung für konsekutive Masterstudiengänge
Bevor Sie mit der Online-Bewerbung für einen konsekutiven Masterstudiengang starten, nehmen Sie sich noch einen Moment Zeit, um sich über die Abläufe zu informieren:
Folgende Schritte sind für eine Bewerbung erforderlich:
- Registrierung im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“: Durch die Angabe der Personen- und Kontaktdaten schließen Sie Ihre Registrierung ab und erhalten an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem Link zur Freischaltung Ihres Accounts. Folgen Sie den Anweisungen in dieser E-Mail. Bitte beachten Sie, dass pro Person nur eine Registrierung möglich ist.
- Dateneingabe im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“: Nach der Registrierung müssen Sie noch weitere bewerbungsrelevante Angaben, insbesondere zu Ihrem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, machen. Am Ende übermitteln Sie Ihre Daten über den Button „Antrag abgeben“ an die THM.
- Ausdruck des Zulassungsantrages: Sie werden zu einer Übersichtsseite mit Ihren bereits online abgegebenen Anträgen weitergeleitet. Zu dem jeweiligen abgegebenen Antrag drucken Sie sich nun über den Button „Zulassungsantrag und einzureichende Unterlagen“ den Zulassungsantrag aus.
- Einsenden/Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen: Der von Ihnen unterschriebene Zulassungsantrag und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist per Post an die THM oder durch Einwurf in den THM-Fristenbriefkasten eingereicht werden. Sollten Sie mehrere Zulassungsanträge an der THM einreichen, beachten Sie bitte, dass jeder Zulassungsantrag mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen versehen werden muss.
- Ihre Bewerbung wird bearbeitet: Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen per Post eingegangen sind, wird sich der Status Ihrer Bewerbung in „in Bearbeitung, Post eingegangen“ ändern. Ihr Antrag wird dann an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet, der die fachlichen Voraussetzungen prüft. Im Anschluss wird Ihr Antrag dann wieder an das Studiensekretariat weitergeleitet. Über Statusänderungen werden Sie per E-Mail-Benachrichtigungen informiert. Bitte folgen Sie den darin enthaltenen Hinweisen. Unabhängig davon können Sie den Stand Ihrer Bewerbungen jederzeit über Ihren Account im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ verfolgen.
- Zulassungs- und Ablehnungsbescheide: Nachdem über Ihren Zulassungsantrag entschieden wurde, wird Ihnen der Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid als Download (PDF-Dokument) im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ angeboten.
- Zulassungsangebot liegt vor und Immatrikulation beantragen: Zulassungsangebot bedeutet, dass die THM Ihnen einen Studienplatz, in dem von Ihnen beantragten Studiengang anbietet. Über den Button „Immatrikulation beantragen“ können Sie den Studienplatz verbindlich annehmen. Beachten Sie bitte die Frist zur Abgabe des Immatrikulationsantrages. Sollten Sie die Frist versäumen, verfällt das Zulassungsangebot.
Zur Online-Bewerbung im "E-Campus"
Wenn Sie bis zum Immatrikulationstermin das für das Masterstudium qualifizierende Studium abgeschlossen haben, Ihnen jedoch noch kein Abschlusszeugnis und keine Urkunde ausgestellt wurden, können Sie sich eine Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss mit Angabe der Gesamtnote ausstellen lassen. Absolventinnen/Absolventen der Technischen Hochschule Mittelhessen finden das entsprechende Formular hier.
Für die Absolventinnen/Absolventen von anderen staatlichen deutschen Hochschulen steht ebenfalls ein Bescheinigungsvordruck zur Verfügung (Ihre bisherige Hochschule kann Ihnen auch eine eigene Bescheinigung ausstellen, die aber die im Vordruck der THM geforderten Angaben enthalten muss).
Diese Bescheinigungen sind kein Zeugnisersatz, weshalb das Abschlusszeugnis und die Urkunde nach Erhalt unaufgefordert als beglaubigte Kopien vorzulegen sind. Erfolgt die Vorlage nicht, ist eine Rückmeldung für das Folgesemester der Immatrikulation ausgeschlossen.