Sofern Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen möchten, ist eine Bewerbung zwingend erforderlich, unabhängig davon ob es sich bei dem gewünschten Studiengang um einen zulassungsbeschränkten (NC) oder um einen zulassungsfreien Studiengang handelt.
Auch die Zulassung zu einem höheren Fachsemester in einem konsekutiven Masterstudiengang oder einem dualen Studiengang (StudiumPlus) erfordert eine vorherige Bewerbung.
Zum Studium in einem konsekutiven Masterstudiengang kann nur zugelassen werden, wer über Vorstudienzeiten in mindestens einem Masterstudiengang verfügt und die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen laut der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs erfüllt. Ein Quereinstieg direkt vom abgeschlossenen Erststudium in ein höheres Fachsemester eines Masterstudiengangs ist nicht möglich.
Nachfolgend erhalten Sie allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Antragsfristen
Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester gelten folgende Bewerbungsfristen:
Semester | Bewerbungsfrist |
für ein Sommersemester | 01.12. - 15.01. |
für ein Wintersemester | 01.06. - 15.07. |
Das Zulassungsverfahren
Zwischen dem Zulassungsverfahren für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC-Studiengang) und einem zulassungsfreien Studiengang gibt es Unterschiede, die Ihnen hier erläutert werden.
zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die Technische Hochschule Mittelhessen ermittelt die freien Studienplätze aus der Differenz der festgesetzten Zulassungszahl und der Anzahl der immatrikulierten Studierenden für ein jeweiliges Fachsemester. Überschreitet die Zahl der immatrikulierten Studierenden die festgesetzte Zulassungszahl, findet kein Auswahlverfahren statt.
Freie Studienplätze in höheren Fachsemestern werden nach folgender Rangfolge vergeben:
- Studienortwechsel
für Bewerbende, die bereits in dem gleichen Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren. - Studiengangwechsel
für Bewerbende, die bereits Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang erworben haben und diese Leistungen für den beantragten Studiengang angerechnet werden können und dies somit zu einer „Einstufung“ in ein höheres Fachsemester führt.
zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbende, die sich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben und die Bewerbungsunterlagen vollständig im Rahmen der Online-Bewerbung in digitaler Form hochgeladen haben, erhalten i. d. R. eine Zulassung. Der Zulassungsbescheid wird dann über das THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ zum Download (PDF-Dokument) zur Verfügung gestellt.
Informationen zum Studienortwechsel
Bewerbende für einen Studienortwechsel sind Personen, die ihren Studienort wechseln möchten und das Studium in demselben (d. h. dem identischen Studiengang der THM, in dem sie bereits in der Vergangenheit immatrikuliert waren) oder einem inhaltlich vergleichenbaren Studiengang an der Technischen Hochschule Mittelhessen fortsetzen möchten.
Ein „inhaltlich vergleichbarer Studiengang“ liegt dann vor, wenn es sich um einen Studiengang mit
- gleichem Namen,
- gleicher Anzahl der curricular vorgesehenen Creditpoints,
- gleichem Abschluss (Bachelor bzw. Master - die Abschlussbezeichnungen B.A., B.Sc., B.Eng. bzw. M.A., M.Sc., M.Eng. müssen dabei nicht identisch sein.) und
- gleicher Struktur (Vergleichbarer Verlauf und Aufbau, gleiche Zielgruppe) handelt.
Beispiel 1:
Sie waren bisher 4 Semester an der Frankfurt University of Applied Sciences in dem Studiengang "Informatik / Bachelor" (180 CrP) immatrikuliert. Nun möchten Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang "Informatik / Bachelor" (180 CrP) weiter studieren.
Sie stellen den Antrag auf Zulassung für das 5. Fachsemester in diesem Studiengang, da sich dies aus der Fortzählung der bereits erbrachten Fachsemester an der Frankfurt University of Applied Sciences ergibt.
Beispiel 2:
Sie waren bisher 5 Semester an der Frankfurt University of Applied Sciences in dem Studiengang "Betriebswirtschaft / Bachelor" (210 CrP) immatrikuliert. Nun möchten Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang "Betriebswirtschaft / Bachelor" (CrP) weiter studieren.
Sie stellen einen Antrag auf Zulassung für das 6. Fachsemester in diesem Studiengang, da sich dies aus der Fortzählung der bereits erbrachten Fachsemester an der Frankfurt University of Applied Sciences ergibt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester im Rahmen eines "Studienortwechsels" ist es erforderlich, dass Sie sich als Nachweis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisher besuchten Hochschule ausstellen lassen und diese im Rahmen der Online-Bewerbung in digitaler Form (JPG- oder PDF-Format) hochladen.
Wichtig!
Ein Studienortwechsel ist nicht möglich, wenn Sie eine erforderliche Prüfungsleistung für die Fortsetzung des Studiums in dem angestrebten Studiengang an der bisherigen Hochschule endgültig nicht bestanden haben.
Informationen zum Studiengangwechsel
Bewerbende für einen Studiengangwechsel sind Personen, die einen anderen Studiengang innerhalb der Technischen Hochschule Mittelhessen studieren möchten oder an einer anderen Hochschule einen anderen Studiengang studiert haben und die Zulassung für ein höheres Fachsemester beantragen.
Ein „anderer Studiengang" liegt vor bei einer Bewerbung
- für einen Studiengang mit unterschiedlichem Namen,
- für einen Studiengang mit unterschiedlicher Anzahl der curricular vorgesehenen Creditpoints
- für einen Studiengang mit unterschiedlichem Abschluss (Bachelor ≠ Master),
- für einen Studiengang mit unterschiedlicher Struktur (Vergleichbarer Verlauf und Aufbau, gleiche Zielgruppe)
Beispiel 1:
Sie waren bisher 4 Semester an der Hochschule RheinMain in dem Studiengang "Business Administration / Bachelor" (180 CrP), immatrikuliert. Nun möchten Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang "Betriebswirtschaft / Bachelor" (210 CrP) weiter studieren.
Sie beantragen einen Studiengangwechsel, da beide Studiengänge unterschiedliche Namen haben und eine unterschiedliche Anzahl an curricular vorgesehenen Creditpoints aufweisen. Sie laden im Rahmen der Online-Bewerbung Ihr Transcript of Records oder Leistungsbescheinigung hoch. Der zuständige Fachbereich am Campus Gießen (hier: Fachbereich Wirtschaft) prüft, ob Ihre bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden können. Ist eine Anrechnung möglich, werden Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft, z. B. für das 2. Fachsemester.
Beispiel 2:
Sie waren bisher 2 Semester an der Technischen Hochschule Mittelhessen in dem Studiengang „Informatik / Bachelor of Science“ (180 CrP) immatrikuliert. Nun möchten Sie innerhalb der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang „Medieninformatik / Bachelor of Science“ (180 CrP) weiter studieren.
Sie beantragen einen Studiengangwechsel, da beide Studiengänge unterschiedliche Namen haben. Sie laden im Rahmen der Online-Bewerbung Ihr Transcript of Records oder Leistungsbescheinigung hoch. Der zuständige Fachbereich am Campus Friedberg (hier: Fachbereich IEM) prüft, ob Ihre bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden können. Ist eine Anrechnung möglich, werden Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft, z. B. für das 2. Fachsemester.
Beispiel 3:
Sie waren bisher 5 Semester an der Fachhochschule Magdeburg in dem Studiengang „Architektur / Bachelor" (210 CrP) immatrikuliert. Nun möchten Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang „Architektur / Bachelor of Engineering" (180 CrP) weiter studieren.
Sie beantragen einen Studiengangwechsel, da beide Studiengänge eine unterschiedliche Anzahl curricular vorgesehener Creditpoints haben. Sie laden im Rahmen der Online-Bewerbung Ihr Transcript of Records oder Leistungsbescheinigung hoch. Der zuständige Fachbereich am Campus Gießen (hier: Fachbereich Bauwesen) prüft, ob Ihre bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden können. Ist eine Anrechnung möglich, werden Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft, z. B. für das 4. Fachsemester.
Fachsemestereinstufung / -anrechnung
Für die Bewerbung für einen „Studiengangwechsel“ ist es erforderlich, dass Sie Ihr(e) Transcript of Records oder Leistungsbescheinigung(en) in digitaler Form (Dateiformat JPG oder PDF) hochladen. Nur auf der Grundlage der hochgeladenen Nachweise, kann der zuständige Fachbereich eine Fachsemestereinstufung / -anrechnung vornehmen. Die Fachsemestereinstufung / -anrechnung nimmt der Fachbereich vor, für dessen Studiengang Sie die Studienaufnahme beantragen.
Informationen zur Wiedereinschreibung
Beim Wechsel eines Studiengangs werden Fehlversuche nicht mit in den neuen Studiengang übernommen.
Dies gilt nicht, wenn Studierende sich in einem Studiengang an der THM exmatrikulieren und zu einem späteren Zeitpunkt in diesen wieder immatrikulieren.
Bei erneuter Immatrikulation im selben Studiengang sind alle bisher erbrachten Leistungen und Fehlversuche einschließlich der in der Zwischenzeit entstandenen Fehlversuche in identischen oder gleichwertigen Vorleistungen, Prüfungsleistungen und –teilleistungen beim Prüfungsausschuss nachzuweisen, auch wenn diese an einer anderen Hochschule oder einem anderen Studiengang erbracht wurden.
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit gelten die Regelungen des § 14 der "Allgemeine Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen" entsprechend.
Die erneute Immatrikulation kann nach Maßgabe des Hessischen Hochschulgesetzes versagt werden, wenn sich nach Anrechnung aller bisher entstandenen Fehlversuche ergibt, dass eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde.
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Online-Bewerbung:
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich online hochladen?
Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt rein digital. Hier finden Sie eine Auflisten der Nachweise, die Sie in digitaler Form bereit halten sollten, wenn Sie mit der Online-Bewerbung starten. Es werden die Dateiformate JPG und PDF akzeptiert.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit allen relevanten Bewerbungsunterlagen. Diese Übersicht soll Ihnen nur als allgemeine Übersicht dienen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Nachweise bewerber- oder studiengangspezifisch und somit optional sind. Während der Online-Bewerbung werden dann nur die für Sie relevanten Nachweise angezeigt.
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife)
bei Bewerbungen für Bachelorstudiengänge - Studienverlaufsbescheinigung(en)
- Lebenslauf
- Transcript of Records oder Leistungsbescheinigung(en)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
bei einer Bewerbung für einen Studienortwechsel - Nachweis Deutschkenntnisse
bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung im Ausland - Zeugnis (z. B. Bachelorzeugnis)
wenn bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen wurde - Zusatzbescheinigung für aktuell erreichte Creditpoints und errechnete Zwischennote
wenn die Gesamt- oder Zwischennote und die Anzahl der absolvierten Creditpoints nicht im ToR ausgewiesen sind - Mappe für Eignungsfestellungsprüfung
bei einer Bewerbung für den Studiengang Architektur Master (Bitte Zulassungsvorausetzungen in der PO beachten!) - Nachweis Englischkenntnisse
Ablauf der Bewerbung für höhere Fachsemester
Bevor Sie mit der Online-Bewerbung für ein höheres Fachsemester starten, nehmen Sie sich noch einen Moment Zeit, um sich über die Abläufe zu informieren:
Folgende Schritte sind für eine Bewerbung erforderlich:
- Registrierung im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“: Durch die Angabe der Personen – und Kontaktdaten schließen Sie Ihre Registrierung ab und erhalten an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem Link zur Freischaltung Ihres Accounts. Folgen Sie den Anweisungen in dieser E-Mail. Bitte beachten Sie, dass pro Person nur eine Registrierung möglich ist.
Studierende der THM loggen sich bitte direkt mit Ihrer THM-Benutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort im Bewerbungsportal der THM "E-Campus" ein. Eine Registrierung als "Bewerber/-in" ist nicht notwendig. - Dateneingabe und Dateiupload im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“: Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig und wahrheitsgemäß aus. Nachdem Sie alle Angaben zu Ihrer Bewerbung gemacht und alle relevanten Nachweise im JPG- oder PDF-Format hochgeladen haben, übermitteln Sie Ihre Daten über den Button „Antrag abgeben“ an die Hochschule.
- Ihre Bewerbung wird bearbeitet: Während der Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie vom Studiensekretariat der THM E-Mail-Benachrichtigungen, sobald sich der Status der Bewerbung ändert. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail. Sie können den Stand Ihrer Bewerbung auch jederzeit über Ihren Account im THM-Bewerbungsportal E-Campus verfolgen.
Zur Online-Bewerbung im "E-Campus"
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Ablauf, nachdem die Prüfung Ihres Antrages abgeschlossen wurde:
Der Bescheid über den Zulassungsantrag
Spätestens 4 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die Zulassungs-, Ablehnungs- und Ausschlussbescheide zu Verfügung gestellt. Der Status Ihrer Bewerbung wird sich daraufhin ändern. Über die Statusänderung werden Sie per E-Mail-Benachrichtigung informiert. Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail.
Loggen Sie sich in Ihren Account im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ ein. Unter dem Button „Zu meiner Bewerbung“ gelangen Sie zur Übersichtsseite. Zu jedem Zulassungsantrag wird Ihnen der aktuelle Status angezeigt.
Zulassungsangebot liegt vor:
Zulassungsangebot bedeutet, dass die THM Ihnen einen Studienplatz, in dem von Ihnen beantragten Studiengang anbietet.
Für einen Zulassungsantrag, der sich im Status „Zulassungsangebot liegt vor“ befindet, können Sie sich den Zulassungsbescheid (PDF-Dokument) ausdrucken. Weitere Informationen zur Annahme des Studienplatzes entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Über den Button „Immatrikulation beantragen“ können Sie den Studienplatz verbindlich annehmen. Beachten Sie bitte die Frist zur Abgabe des Immatrikulationsantrages. Sollten Sie die Frist versäumen, verfällt das Zulassungsangebot.
Zulassungsangebot nicht möglich:
Ihnen kann kein Studienplatz angeboten werden, d. h. Ihr Zulassungsantrag wurde abgelehnt.
Für einen Zulassungsantrag, der sich im Status „Zulassungsangebot nicht möglich“ befindet, können Sie sich den Ablehnungsbescheid (PDF-Dokument) ausdrucken. Den Ablehnungsgrund finden Sie auf dem Bescheid.
Ausgeschlossen:
Ihr Zulassungsantrag wurde vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Bei Ihrer Bewerbung lagen Formfehler (z. B. fehlende oder falsche Nachweise) vor, die von Ihnen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht behoben wurden.
Für einen Zulassungsantrag, der sich im Status „Ausgeschlossen“ befindet, können Sie sich den Ausschlussbescheid (PDF-Dokument) ausdrucken. Den Ausschlussgrund finden Sie auf dem Bescheid.
Hinweis zur Doppelimmatrikulation
Prinzipiell ist ein Studium in zwei Studiengängen (Doppelstudium) gleichzeitig möglich.
Doppelstudium mit zwei Studiengängen an der THM
Falls Sie ein Doppelstudium anstreben geben Sie bitte während der Online-Bewerbung oder spätestens bei der Online-Immatrikulation an, dass Sie ein Doppelstudium anstreben.
Doppelstudium an zwei verschiedenen Hochschulen
Sollten Sie ein Doppelstudium mit einem Studiengang an der THM und einem Studiengang an einer anderen Hochschule anstreben, so beachten Sie bitte, dass Sie an beiden Hochschulen den kompletten Semesterbeitrag entrichten müssen.