Sofern Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen möchten, ist eine Bewerbung zwingend erforderlich, unabhängig davon ob es sich bei dem gewünschten Studiengang um einen zulassungsbeschränkten (NC) oder um einen zulassungsfreien Studiengang handelt.
Auch die Zulassung zu einem höheren Fachsemester in einem konsekutiven Masterstudiengang oder einem dualen Studiengang (StudiumPlus) erfordert eine vorherige Bewerbung.
Zum Studium in einem konsekutiven Masterstudiengang kann nur zugelassen werden, wer über Vorstudienzeiten in mindestens einem Masterstudiengang verfügt und die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen laut der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs erfüllt. Ein Quereinstieg direkt vom abgeschlossenen Erststudium in ein höheres Fachsemester eines Masterstudiengangs ist nicht möglich.
Antragsfristen und Kontakt
Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester gelten Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen), die durch die Hessische Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) geregelt sind:
Semester | Bewerbungsfrist |
Sommersemester | 01.12. - 15.01. |
Wintersemester | 01.06. - 15.07. |
Zulassungen für höhere Fachsemester können über das THM-Bewerbungsportal "E-Campus" beantragt werden.
Zulassungsanträge für höhere Fachsemester, die nicht bis zum o. g. Bewerbungsschluss mit allen erforderlichen Unterlagen bzw. Nachweisen eingegangen sind, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Postanschrift Campus Gießen |
Postanschrift Campus Friedberg |
Technische Hochschule Mittelhessen Der Präsident - Studiensekretariat - Wiesenstr. 14 35390 Gießen |
Technische Hochschule Mittelhessen Der Präsident - Studiensekretariat - Wilhelm-Leuschner-Str. 13 61169 Friedberg |
Persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen:
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen direkt abgeben (bitte Sprechzeiten beachten!) oder in die THM-Fristenbriefkästen einwerfen. Diese befinden sich:.
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen in die THM-Fristenbriefkästen einwerfen. Diese befinden sich:
Campus Gießen | Campus Friedberg |
Gebäude A 11 | Gebäude A |
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Folgende Unterlagen sind dem Zulassungsantrag für ein höheres Fachsemester beizufügen:
- Kopie vom Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife)
- ggf. Nachweis über ein Praktikum, welches für die Studienaufnahme erforderlich ist
- tabellarischer Lebenslauf
Je nach Bewerbergruppe müssen (zusätzlich zu den Nachweisen 1-3) unterschiedliche Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Beachten Sie deshalb unbedingt die weiterführenden Informationen:
Studienortwechsler
Für Studienortwechsler/innen (zusätzlich zu den Nachweisen 1. - 3.)
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung/Studienverlaufsbescheinigung mit folgenden Angaben:
- der Studiengang unter Angabe, mit welchem Abschluss Ihr bisheriges Studium beendet worden wäre (z. B. Bachelor of Arts),
- dass Sie wegen endgültigem Nichtbestehen einer erforderlichen Prüfungsleistung vom Weiterstudium im angestrebten Studiengang nicht ausgeschlossen wurden,
- Ihre bisher insgesamt verbrachte Studienzeit,
- ob Sie sich in einem Praxis- bzw. Urlaubssemester befanden,
- die Regelstudienzeit
5. ggf. Nachweise zu vorherigen Studienzeiten in der BRD, die nicht aus der Studienverlaufsbescheinigung hervorgehen (Exmatrikulationsbescheinigungen, sofern vorhanden, oder weitere Studienverlaufsbescheinigungen)
Studiengangwechsler
Für Studiengangwechsler/innen (zusätzlich zu den Nachweisen 1. - 3.)
6. Fachsemestereinstufung / -anrechnung
Schriftliche Erklärung des zuständigen Fachbereiches der Technischen Hochschule Mittelhessen über die Einstufung in ein höheres Fachsemester auf der Grundlage Ihrer bisher erworbenen Leistungsnachweise. Bitte beachten Sie, dass diese Fachsemestereinstufung / -anrechnung zwingend zusammen mit dem Zulassungsantrag ebenfalls bis zum Bewerbungsschluss vorliegen muss.
7. Studienverlaufsbescheinigung mit folgenden Angaben:
- der Studiengang unter Angabe, mit welchem Abschluss Ihr bisheriges Studium beendet worden wäre (z. B. Bachelor of Arts),
- Ihre bisher insgesamt verbrachte Studienzeit,
- die Regelstudienzeit
8. ggf. Nachweise zu vorherigen Studienzeiten in der BRD, die nicht aus der Studienverlaufsbescheinigung hervorgehen (Exmatrikulationsbescheinigungen, sofern vorhanden, oder weitere Studienverlaufsbescheinigungen
ausländische Bewerber
Für ausländische Studienbewerber/innen (zusätzlich zu den Nachweisen 2. und 3. sowie für Studienortwechsler/innen Nachweise 4. und 5. für Studiengangwechsler/innen Nachweise 6. - 8.)
9. Kopie Ihres Heimatzeugnisses und eine Kopie einer von einem oder einer öffentlich bestellten Dolmetscher/in oder Übersetzer/in angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache.
10. ggf. Nachweis der bestandenen Feststellungsprüfung für den beantragten Studiengang
11. ggf. Nachweis über die erworbenen deutschen Sprachkenntnisse, wie z.B.:
- DSH-2 oder DSH-3 (DSH-1 ist nicht ausreichend)
- TestDaf (Deutsch als Fremdsprache) mindestens Stufe 4 in allen Prüfungsteilen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe II - DSD II; Stufenprüfung 4 x C1)
- Großes und Kleines Sprachdiplom des Goethe-Institutes
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes
- Goethe-Zertifikat C2
- TELC C1 Deutsch "Hochschule"
Das Zulassungsverfahren
Zwischen dem Zulassungsverfahren für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC-Studiengang) und einem zulassungsfreien Studiengang gibt es Unterschiede, die Ihnen hier erläutert werden.
zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die Technische Hochschule Mittelhessen ermittelt die freien Studienplätze aus der Differenz der festgesetzten Zulassungszahl und der Anzahl der immatrikulierten Studierenden für ein jeweiliges Fachsemester. Überschreitet die Zahl der immatrikulierten Studierenden die festgesetzte Zulassungszahl, findet kein Auswahlverfahren statt.
Freie Studienplätze in höheren Fachsemestern werden nach folgender Rangfolge vergeben:
- Studienortwechsler/innen
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in dem gleichen Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren. - Studiengangwechsler/innen
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang erworben haben und diese Leistungen für den beantragten Studiengang angerechnet werden können und dies somit zu einer „Einstufung“ in ein höheres Fachsemester führt.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden spätestens 4 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist über das THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ zum Download (PDF-Dokument) zur Verfügung gestellt.
zulassungsfreie Studiengänge
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die sich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben und sämtliche geforderten Unterlagen fristgerecht im Studiensekretariat vorgelegt haben, erhalten einen Zulassungsbescheid. Die Zulassungsbescheide werden dann über das THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ zum Download (PDF-Dokument) zur Verfügung gestellt.
Wann bin ich Studienortwechsler/in?
Studienortwechsler/innen sind Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienort wechseln möchten und das Studium in demselben (d. h. dem identischen Studiengang der THM, in dem sie bereits in der Vergangenheit immatrikuliert waren) oder einem inhaltlich vergleichenbaren Studiengang an der Technischen Hochschule Mittelhessen fortsetzen möchten.
Ein „inhaltlich vergleichbarer Studiengang“ liegt dann vor, wenn es sich um einen Studiengang mit
- gleichem Namen,
- gleicher Anzahl der curricular vorgesehenen Creditpoints,
- gleichem Abschluss (Bachelor bzw. Master - die Abschlussbezeichnungen B.A., B.Sc., B.Eng. bzw. M.A., M.Sc., M.Eng. müssen dabei nicht identisch sein.) und
- gleicher Struktur (Vergleichbarer Verlauf und Aufbau, gleiche Zielgruppe) handelt.
Beispiel 1:
Sie waren bisher 4 Semester an der Frankfurt University of Applied Sciences in dem Studiengang "Informatik / Bachelor" (180 CrP) immatrikuliert. Nun möchten Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang "Informatik / Bachelor" (180 CrP) weiter studieren.
Sie stellen den Antrag auf Zulassung für das 5. Fachsemester in diesem Studiengang, da sich dies aus der Fortzählung der bereits erbrachten Fachsemester an der Frankfurt University of Applied Sciences ergibt.
Beispiel 2:
Sie waren bisher 5 Semester an der Frankfurt University of Applied Sciences in dem Studiengang "Betriebswirtschaft / Bachelor" (210 CrP) immatrikuliert. Nun möchten Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang "Betriebswirtschaft / Bachelor" (CrP) weiter studieren.
Sie stellen einen Antrag auf Zulassung für das 6. Fachsemester in diesem Studiengang, da sich dies aus der Fortzählung der bereits erbrachten Fachsemester an der Frankfurt University of Applied Sciences ergibt.
Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester als "Studienortwechsler/in" bzw. "Wiedereinschreiber/in" ist es erforderlich, dass Sie sich als Nachweis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisher besuchten Hochschule ausstellen lassen und diese dem Antrag auf Zulassung beifügen.
Wichtig!
Ein Studienortwechsel ist nicht möglich, wenn Sie eine erforderliche Prüfungsleistung für die Fortsetzung des Studiums in dem angestrebten Studiengang an der bisherigen Hochschule endgültig nicht bestanden haben.
Wann bin ich Studiengangwechsler/in?
Studiengangwechsler/innen sind Bewerberinnen und Bewerber, die einen anderen Studiengang innerhalb der Technischen Hochschule Mittelhessen studieren möchten oder an einer anderen Hochschule einen anderen Studiengang studiert haben und die Zulassung für ein höheres Fachsemester beantragen.
Ein „anderer Studiengang" liegt vor bei einer Bewerbung
- für einen Studiengang mit unterschiedlichem Namen,
- für einen Studiengang mit unterschiedlicher Anzahl der curricular vorgesehenen Creditpoints
- für einen Studiengang mit unterschiedlichem Abschluss (Bachelor ≠ Master),
- für einen Studiengang mit unterschiedlicher Struktur (Vergleichbarer Verlauf und Aufbau, gleiche Zielgruppe)
Beispiel 1:
Sie waren bisher 4 Semester an der Hochschule RheinMain in dem Studiengang "Business Administration / Bachelor" (180 CrP), immatrikuliert. Nun möchten Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang "Betriebswirtschaft / Bachelor" (210 CrP) weiter studieren.
Sie müssen sich von dem zuständigen Fachbereich der THM (hier: Fachbereich Wirtschaft) Ihre bereits erbrachten Leistungsnachweise von dem Studiengang Business Administration anrechnen lassen, da es sich um unterschiedliche Namen und eine unterschiedliche Anzahl an curricular vorgesehenen Creditpoints handelt. Kann eine Anrechnung erfolgen, erhalten Sie eine schriftliche Fachsemestereinstufung z. B. für das 2. Fachsemester.
Beispiel 2:
Sie waren bisher 2 Semester an der Technischen Hochschule Mittelhessen in dem Studiengang „Informatik / Bachelor of Science“ (180 CrP) immatrikuliert. Nun möchten Sie innerhalb der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang „Medieninformatik / Bachelor of Science“ (180 CrP) weiter studieren.
Sie müssen sich von dem zuständigen Fachbereich am Campus Friedberg (hier: Fachbereich IEM) Ihre bereits erbrachten Leistungsnachweise von dem Studiengang Informatik anrechnen lassen, da es sich um unterschiedliche Namen der beiden Studiengänge handelt. Kann eine Anrechnung erfolgen, erhalten Sie eine schriftliche Fachsemestereinstufung z. B. für das 2. Fachsemester.
Beispiel 3:
Sie waren bisher 5 Semester an der Fachhochschule Magdeburg in dem Studiengang „Architektur / Bachelor" (210 CrP) immatrikuliert. Nun möchten Sie an der Technischen Hochschule Mittelhessen im Studiengang „Architektur / Bachelor of Engineering" (180 CrP) weiter studieren.
Sie müssen sich von dem zuständigen Fachbereich an der THM (hier: Fachbereich Bauwesen) Ihre bereits erbrachten Leistungsnachweise aus dem Studium an der Fachhochschule Magdeburg anrechnen lassen, da es sich um eine unterschiedliche Anzahl curricular vorgesehener Creditpoints bei den beiden Studiengängen handelt. Kann eine Anrechnung erfolgen, erhalten Sie eine schriftliche Fachsemestereinstufung z. B. für das 4. Fachsemester.
Nachweis Fachsemestereinstufung / -anrechnung
Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester als „Studiengangwechsler/in“ ist es erforderlich, dass Sie sich als Nachweis eine Fachsemestereinstufung / -anrechnung des zuständigen Fachbereichs an der Technischen Hochschule Mittelhessen ausstellen lassen und diese Einstufung dem Antrag auf Zulassung beifügen.
Die Fachsemestereinstufung / -anrechnung nimmt der Fachbereich vor, für dessen Studiengang Sie die Studienaufnahme beantragen möchten. Sie erfolgt aus der Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Leistungsnachweise. Bitte vereinbaren Sie mit dem entsprechenden Fachbereich frühzeitig einen Termin und bedenken Sie, dass die Bewerbungsfristen eventuell in die vorlesungsfreien Zeiten fallen, so dass die zuständigen Professoren und Professorinnen u. U. nicht erreichbar sind. In der Regel ist ein persönlicher Termin zu vereinbaren, an dem Sie Ihre Leistungsnachweise vorlegen.
Wiedereinschreiber
Beim Wechsel eines Studiengangs werden Fehlversuche nicht mit in den neuen Studiengang übernommen.
Dies gilt nicht, wenn Studierende sich in einem Studiengang an der THM exmatrikulieren und zu einem späteren Zeitpunkt in diesen wieder immatrikulieren.
Bei erneuter Immatrikulation im selben Studiengang sind alle bisher erbrachten Leistungen und Fehlversuche einschließlich der in der Zwischenzeit entstandenen Fehlversuche in identischen oder gleichwertigen Vorleistungen, Prüfungsleistungen und –teilleistungen beim Prüfungsausschuss nachzuweisen, auch wenn diese an einer anderen Hochschule oder einem anderen Studiengang erbracht wurden.
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit gelten die Regelungen des § 14 der "Allgemeine Bestimmungen für Bachelorprüfungordnungen" entsprechend.
Die erneute Immatrikulation kann nach Maßgabe des Hessischen Hochschulgesetzes versagt werden, wenn sich nach Anrechnung aller bisher entstandenen Fehlversuche ergibt, dass eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde.
Ablauf der Bewerbung für höhere Fachsemester
Bevor Sie mit der Online-Bewerbung für ein höheres Fachsemester starten, nehmen Sie sich noch einen Moment Zeit, um sich über die Abläufe zu informieren:
Folgende Schritte sind für eine Bewerbung erforderlich:
- Registrierung im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“: Durch die Angabe der Personen – und Kontaktdaten schließen Sie Ihre Registrierung ab und erhalten an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem Link zur Freischaltung Ihres Accounts. Folgen Sie den Anweisungen in dieser E-Mail. Bitte beachten Sie, dass pro Person nur eine Registrierung möglich ist.
Studierende der THM loggen sich bitte direkt mit Ihrer THM-Benutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort im Bewerbungsportal der THM "E-Campus" ein. Eine Registrierung als "Bewerber/-in" ist nicht notwendig. - Dateneingabe im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“: Nach der Registrierung müssen Sie noch weitere bewerbungsrelevante Angaben, insbesondere zu Ihrer Studienvergangenheit, machen. Am Ende übermitteln Sie Ihre Daten über den Button „Antrag abgeben“ an die THM.
- Ausdruck des Zulassungsantrages: Sie werden zu einer Übersichtsseite mit Ihren bereits online abgegebenen Anträgen weitergeleitet. Zu dem jeweiligen abgegebenen Antrag drucken Sie sich nun über den Button „Zulassungsantrag und einzureichende Unterlagen“ den Zulassungsantrag aus.
- Einsenden/Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen: Der von Ihnen unterschriebene Zulassungsantrag und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist per Post an die THM gesendet oder durch Einwurf in die THM-Fristenbriefkästen eingereicht werden. Sollten Sie mehrere Zulassungsanträge an der THM einreichen, beachten Sie bitte, dass jeder Zulassungsantrag mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen versehen werden muss.
- Ihre Bewerbung wird bearbeitet: Während der Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie vom Studiensekretariat der THM E-Mail-Benachrichtigungen, sobald sich der Status Ihrer Bewerbung ändert. Bitte folgen Sie den darin enthaltenen Hinweisen. Unabhängig davon können Sie den Stand Ihrer Bewerbungen jederzeit über Ihren Account im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ verfolgen.
Zur Online-Bewerbung im "E-Campus"
Der Bescheid über den Zulassungsantrag
Spätestens 4 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die Zulassungs-, Ablehnungs- und Ausschlussbescheide zu Verfügung gestellt. Der Status Ihrer Bewerbung wird sich daraufhin ändern. Über die Statusänderung werden Sie per E-Mail-Benachrichtigung informiert. Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail.
Loggen Sie sich in Ihren Account im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ ein. Unter dem Button „Zu meiner Bewerbung“ gelangen Sie zur Übersichtsseite. Zu jedem Zulassungsantrag wird Ihnen der aktuelle Status angezeigt.
Zulassungsangebot liegt vor:
Zulassungsangebot bedeutet, dass die THM Ihnen einen Studienplatz, in dem von Ihnen beantragten Studiengang anbietet.
Für einen Zulassungsantrag, der sich im Status „Zulassungsangebot liegt vor“ befindet, können Sie sich den Zulassungsbescheid (PDF-Dokument) ausdrucken. Weitere Informationen zur Annahme des Studienplatzes entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Über den Button „Immatrikulation beantragen“ können Sie den Studienplatz verbindlich annehmen. Beachten Sie bitte die Frist zur Abgabe des Immatrikulationsantrages. Sollten Sie die Frist versäumen, verfällt das Zulassungsangebot.
Zulassungsangebot nicht möglich:
Ihnen kann kein Studienplatz angeboten werden, d. h. Ihr Zulassungsantrag wurde abgelehnt.
Für einen Zulassungsantrag, der sich im Status „Zulassungsangebot nicht möglich“ befindet, können Sie sich den Ablehnungsbescheid (PDF-Dokument) ausdrucken. Den Ablehnungsgrund finden Sie auf dem Bescheid.
Ausgeschlossen:
Ihr Zulassungsantrag wurde vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Bei Ihrer Bewerbung lagen Formfehler (z. B. nicht fristgerechter Posteingang, fehlende Fachsemestereinstufung) vor, die von Ihnen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht behoben wurden.
Für einen Zulassungsantrag, der sich im Status „Ausgeschlossen“ befindet, können Sie sich den Ausschlussbescheid (PDF-Dokument) ausdrucken. Den Ausschlussgrund (z. B. nicht fristgerechter Posteingang, fehlende Fachsemestereinstufung) finden Sie auf dem Bescheid.
Hinweis zur Doppelimmatrikulation
Prinzipiell ist ein Studium in zwei Studiengängen (Doppelstudium) gleichzeitig möglich, es können ggf. zusätzliche Gebühren anfallen.
Doppelstudium mit zwei Studiengängen an der THM
Falls Sie ein Doppelstudium anstreben, ist für Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen, ein einmaliger zusätzlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,- € zu entrichten. Bitte überweisen Sie den Verwaltungskostenbeitrag erst, nachdem Sie den entsprechenden Gebührenbescheid erhalten haben. Diesen erhalten Sie separat per Post, wenn Sie bei der Bewerbung bzw. im Rahmen der Immatrikulation (im Falle einer Zulassung) auf dem Zulassungs- bzw. Immatrikulationsantrag handschriftlich vermerken, dass Sie ein Doppelstudium in zwei THM-Studiengängen anstreben.
Doppelstudium an zwei verschiedenen Hochschulen
Sollten Sie ein Doppelstudium mit einem Studiengang an der THM und einem Studiengang an einer anderen Hochschule anstreben, so beachten Sie bitte, dass Sie an beiden Hochschulen den kompletten Semesterbeitrag entrichten müssen. Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr fällt nicht an.