Hochschulzugang mit mittlerem Schulabschluss

Personen mit mittlerem Schulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung besitzen im Lande Hessen eine Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Nachweis des mittleren Schulabschlusses
  • qualifizierter Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung („Kammerzeugnis“, siehe Hinweise unten) ausgewiesenen Durchschnitts-, Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser
  • Bereitschaft, für die Immatrikulation an der Hochschule eine Studienvereinbarung abzuschließen

Die Hochschulzugangsberechtigung ist gleichgestellt mit der Fachhochschulreife und berechtigt zum Studium an Hochschulen oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität.

Details
Bei Fragen rund um diese Art der Hochschulzugangsberechtigung wie z.B.

  • Erfüllt meine Ausbildung die o. g. Kriterien?
  • Wie errechnet sich die Gesamtnote meines Abschlusszeugnisses?
  • Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

etc. steht Ihnen Herr Möller gerne zur  Verfügung.  

Dennis Möller

  • Platz der Deutschen Einheit 2
    35390 Gießen
    Gebäude A 13
    Raum 2. 03
  • +49 641 309-1203
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  • vCard herunterladen

 

Wann ist das Studium die richtige Entscheidung?

Die Entscheidung, ein Studium zu beginnen, sollte immer gut überlegt sein, da es in der Regel so viel Zeit und Raum wie eine volle Arbeitsstelle einnimmt. Um Sie bei Zweifeln an der persönlichen Eignung oder Bedarf nach Hilfestellung bei der Entscheidung zu unterstützen, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten: