Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Immatrikulation für das 1. Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen. Da es keine Begrenzung der Studienplätze in Bachelorstudiengängen ohne Zulassungsbeschränkung gibt, ist eine direkte Studienaufnahme ohne vorherige Bewerbung möglich. Durch die Immatrikulation erhalten Sie sofort den gewünschten Studienplatz sofern Sie die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Beachten Sie außerdem die weiterführenden Informationen für Immatrikulationen dualer Studiengänge von StudiumPlus oder Informationen für Internationale Bewerber*innen sowie für Immatrikulationen mit Vorstudienzeiten. Ggf. gelten für dann besondere Bedingungen.
Studienangebot zulassungsfreie Studiengänge (Bachelor)
Für folgende zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich für das Sommersemester 2021 direkt immatrikulieren:
Campus Gießen
- Bauingenieurwesen (Bachelor of Engineering)
- Bioinformatik (Bachelor of Science)
- Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor of Engineering)
- Energietechnik (Bachelor of Engineering)
- Energiewirtschaft und Energiemanagement (Bachelor of Engineering)
- Informatik (Bachelor of Science)
- Ingenieur-Informatik (Bachelor of Science)
- Maschinenbau - Gießen (Bachelor of Engineering)
- Medizinische Informatik (Bachelor of Science)
- Social Media Systems (Bachelor of Science)
Immatrikulationen für ein duales Studium beim ZDH - StudiumPlus
Bei einem dualen Studium beim ZDH - StudiumPlus handelt es sich um ein vollwertiges Hochschulstudium plus Berufserfahrung. Um ein Studium in einem dualen Studiengang aufnehmen zu können muss man sich zunächst bei Studium Plus bewerben. Neben der jeweiligen Zugangsvoraussetzung benötigt man auch gleichzeitig einen Studienvertrag mit einem CCD-Partnerunternehmen von StudiumPlus.
Nach erfolgreicher Anmeldung bei Studium Plus erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Nach der Anmeldung ist die Immatrikulation über das Bewerbungsportal E-Campus erforderlich. Im Rahmen der Immatrikulation muss die Anmeldebestätigung im E-Campus zwingend hochgeladen werden.
Wie Sie sich für ein duales Studium bei StudiumPlus bewerben können, erfahren Sie hier.
Internationale Studienbewerber*innen
(ausgenommen EU) mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, erworben außerhalb der EU, sowie Personen mit einem Abschluss an einem Studienkolleg (Feststellungsprüfung), die bisher noch nicht an der THM immatrikuliert sind oder waren, bewerben sich über die das uni assist online Portal.
Immatrikulation mit Vorstudienzeiten
Sie können sich nur im gleichen Studiengang erneut für das 1. Fachsemester immatrikulieren, wenn Sie zum Zeitpunkt an dem Sie die Immatrikulation an der THM beantragen, nicht mehr an Ihrer alten Hochschule im gleichen Studiengang eingeschrieben sind. Eine Studienaufnahme im gleichen Studiengang im 1. Fachsemester ist nur mit bereits vorliegender und wirksamer Exmatrikulationsbescheinigung der alten Hochschule möglich.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie sich für das 1. Fachsemester immatrikulieren können, wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an das Studiensekretariat der THM.
Vor der Immatrikulation
Bevor Sie mit der Dateneingabe für die Online-Immatrikulation starten, sollten Sie sich die weiteren Informationen zum Immatrikulationsverfahren durchlesen. Ggf. haben Sie im Vorfeld Fragen zur Immatrikulation in einem zulassungsfreien Studiengang; diese Informationen können Ihnen dabei helfen Antworten auf diese Fragen zu finden.
Zugangsvoraussetzungen
Sie können sich immatrikulieren, wenn Sie für den gewünschten Studiengang die erforderliche Berechtigung zum Hochschulzugang besitzen. Folgende Abschlüsse berechtigen zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Hessen:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- eine vom Hessischen Kultusministerium als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung
- Fachhochschulreife
- eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
- das Meisterprüfungszeugnis
- Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildungen
- Absolventen und Absolventinnen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien in Verbindung mit einer Berufsausbildung
- Mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen, qualifizierten 3-jährigen Berufsausbildung (Abschluss nach dem 01.01.2011) mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser (Modellversuch)
13-Länder-Vereinbarung über die Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern:
Baden-Württemberg | Niedersachsen |
Berlin | Nordrhein-Westfalen |
Brandenburg | Rheinland-Pfalz |
Bremen | Saarland |
Hamburg | Sachsen-Anhalt |
Hessen | Schleswig-Holstein |
Mecklenburg-Vorpommern |
Der schulische Teil der Fachhochschulreife, erworben auf der gymnasialen Oberstufe der Bundesländer der 13-Länder-Vereinbarung wird in Hessen unter der Voraussetzung einer zusätzlichen beruflichen Tätigkeit als Zugang zum Fachhochschulstudium anerkannt.
Sonstige Zeugnisse
Ob das von Ihnen erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Zeugnisvermerk hervor. Enthält Ihr Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z. B. „... dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg...", reichen Sie bitte Ihr Zeugnis frühzeitig vor der Immatrikulation beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ein. Dort können Sie eine Bescheinigung für die Gleichstellung Ihres Abschlusses mit der hessischen Fachhochschulreife beantragen.
Studieninteressierte mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung
Studieninteressierte mit einer deutschen Staatsangehörigkeit oder einer Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung benötigen eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Zeugnisse. Diese Bildungsnachweise werden von der Technischen Hochschule Mittelhessen bewertet.
Bitte reichen Sie mit dem Immatrikulationsantrag eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Fotokopie Ihres Heimatzeugnisses ein. Ebenfalls ist eine öffentlich beglaubigte Kopie einer von einem öffentlich bestellten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung einzureichen. Sofern die Zeugnisse aus dem Ausland eingereicht werden, müssen die Kopien der ausländischen Zeugnisse und deren Übersetzung von der jeweils zuständigen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt sein. Die zum Studium berechtigende Hochschulzugangsberechtigung alleine ist nicht ausreichend. Für die Studienaufnahme müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Akzeptiert werden an der THM folgende Nachweise:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH, Niveau 2) oder
- TestDaf (Deutsch als Fremdsprache) mind. Stufe 4 in allen Prüfungsteilen oder
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe II – DSD II; Stufenprüfung 4x C1) oder
- Großes oder Kleines Sprachdiplom des Goethe-Institutes oder
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes oder
- Goethe-Zertifikat C2
- TELC C1 Hochschule
Immatrikulationsfristen
Bei zulassungsfreien Studiengängen gelten folgende Fristen:
für ein Sommersemester: | 01.12. - 20.03. |
für ein Wintersemester: | 01.06. - 20.09. |
Die Immatrikulation für einen zulassungsfreien Studiengang besteht nicht nur aus der Übermittlung der Immatrikulationsdaten durch die Online-Dateneingabe sondern auch durch das Einreichen der Immatrikulationsunterlagen an der THM oder durch die persönliche Abgabe oder das Einsenden per Post.
D. h. Immatrikulationsanträge, die nicht bis zum Ende der o. g. Immatrikulationsfrist mit allen erforderlichen Unterlagen bzw. Nachweisen eingegangen sind, werden vom Immatrikulationsverfahren ausgeschlossen.
Maßgeblich ist der Tag des Einganges an der Hochschule und nicht das Datum des Poststempels!
Wer kann sich immatrikulieren?
Sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und der Immatrikulationsantrag zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen und Nachweisen form- und fristgerecht an der Hochschule eingehen, erhalten
- Studieninteressierte mit deutscher Staatsangehörigkeit;
- Studieninteressierte mit einer Staatsangehörigkeit eines EU-Landes;
- Bildungsinländer/innen (Personen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung ohne deutsche Staatsangehörigkeit);
- Internationale Studienbewerber (außerhalb der EU) sowie Personen mit einem Abschluss an einem Studienkolleg (Feststellungsprüfung), die bereits an der Technischen Hochschule Mittelhessen immatrikuliert sind oder waren und Ihren Studiengang wechseln möchten;
einen Studienplatz im 1. Fachsemester in einem der Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung.
Zweitstudium
Studieninteressierte, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen haben und ein Zweitstudium aufnehmen möchten, können sich ebenfalls für einen zulassungsfreien Studiengang im 1. Fachsemester immatrikulieren.
Immatrikulation mit Vorstudienzeiten im gleichen Studiengang
Studieninteressierte können sich nur im gleichen Studiengang erneut für das 1. Fachsemester immatrikulieren, wenn sie zum Zeitpunkt an dem die Immatrikulation an der THM beantragt wird, nicht mehr an der alten Hochschule im gleichen Studiengang eingeschrieben sind. Eine Studienaufnahme im gleichen Studiengang im 1. Fachsemester ist in diesem Fall nur mit einer bereits vorliegenden und wirksamen Exmatrikulationsbescheinigung der alten Hochschule möglich.
Beispiel:
Herr S. ist seit 3 Semestern im Bachelorstudiengang Informatik (Regelstudienzeit: 6 Semester) an der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert. Zum Wintersemester 2017/2018 möchte Herr S. sein Studium allerdings im Bachelorstudiengang Informatik (Regelstudienzeit: 6 Semester) an der THM im 1. Fachsemester fortsetzen.
Er beantragt die Immatrikulation zum Wintersemester 2017/2018 am 22.08.2017 an der THM. Damit Herr S. sich an der THM im Studiengang Informatik im 1. Fachsemester immatrikulieren kann, muss er vorher seine Exmatrikulation bei der Philipps-Universität Marburg beantragen und sich vor dem 22.08.2017 exmatrikulieren. Die Exmatrikulation darf in diesem Fall nicht erst zum Ende des Sommersemester 2017, also zum 30.09.2017, wirksam werden. Das Datum der Exmatrikulation muss vor dem 22.08.2017 liegen. Die Exmatrikulationsbescheinigung ist an der THM einzureichen.
Immatrikulation mit Vorstudienzeiten in einem anderen Studiengang (Studiengangwechsel)
Studieninteressierte können sich für das 1. Fachsemester immatrikulieren, wenn man bereits Vorstudienzeiten in einem anderen Studiengang hat und nun den Studiengang wechseln möchte. Eine Studienaufnahme in einem anderen Studiengang im 1. Fachsemester ist in diesem Fall möglich, wenn zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen für die THM auch eine Exmatrikulationsbescheinigung der alten Hochschule eingereicht wird.
Beispiel:
Frau W. studiert seit 3 Semestern im Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Hochschule RheinMain und möchte zum Sommersemester 2018 in den Bachelorstudiengang Energiesysteme an der THM wechseln. Mit Ihren Immatrikulationsunterlagen für die THM reicht Sie auch eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Wirkung zum 31.03.2018 der Hochschulreife RheinMain ein.
Wer kann sich nicht immatrikulieren?
Für bestimmte Personengruppen sowie für bestimmte Studiengänge ist eine direkte Immatrikulation ausgeschlossen.
Internat. Studienbewerber
Internationale Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (außerhalb eines EU-Mitgliedstaates erworben), die bisher noch nicht an der THM immatrikuliert sind oder waren, können sich nicht direkt an der Technischen Hochschule Mittelhessen immatrikulieren. Aus diesem Grund ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich.
Bei Fragen, insbesondere zum Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfristen, wenden Sie sich bitte an das International Office.
höheres Fachsemester
Studieninteressierte, die aufgrund bereits vorhandener Studienzeiten ihr Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen oder fortsetzen möchten, müssen sich gesondert bewerben. Eine direkte Immatrikulation in einem höheren Fachsemester ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu dem Bewerbungsverfahren für ein höheres Fachsemester finden Sie hier.
Master- und Weiterbildungsstg.
Studieninteressierte, die ein Studium in einem konsekutiven Master-, Weiterbildungs- oder Fernstudiengang aufnehmen möchten, müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Hier gelten besondere Bedingungen. Informationen u. a. zum Bewerbungsverfahren und Fristen erhalten Sie direkt über die weiterführenden Links zu den jeweiligen Studiengängen.
NC-Studiengänge
Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung muss man sich vorab um einen Studienplatz bewerben. Informationen zur Bewerbung für einen Studienplatz in einem NC-Studiengang finden Sie hier.
Immatrikulation von Minderjährigen
Die Aufnahme eines Studiums ist für die Studierenden nicht nur mit Rechten verbunden, sondern begründet auch Pflichten. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten erfordert die Abgabe von Erklärungen und Stellungnahmen. Gleichzeitig muss die Hochschule ihre jeweiligen Entscheidungen in den aufgeführten Angelegenheiten bekannt geben.
Im Hinblick auf die verkürzten Schulzeiten ist es erforderlich, dass bei einer Immatrikulation eines minderjährigen Studieninteressierten, aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit, die Einverständniserklärung von mindestens einem Erziehungsberechtigten abgegeben wird.
Sie erhalten zusätzlich zum Immatrikulationsantrag einen Vordruck der Einverständniserklärung. Die durch einen Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung ist zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen einzureichen.
Die Einverständniserklärung umfasst folgende Rechte und Pflichten während des Studiums:
- Ein ordnungsgemäßes Studium erfordert die Einschreibung (Immatrikulation) in einem Studiengang an der Technischen Hochschule Mittelhessen sowie die regelmäßige, semesterweise Rückmeldung.
- Mit der Immatrikulation und Rückmeldung ist der Semesterbeitrag zu entrichten.
- In den Studiengängen der Technischen Hochschule Mittelhessen sind zum Erreichen des Studienabschlusses Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen. Der Besuch der Lehrveranstaltungen kann je nach Studiengang auch die Teilnahme an Laborversuchen beinhalten.
- Studierende sind berechtigt die Hochschulbibliothek und die IT-Dienste der Technischen Hochschule Mittelhessen zu nutzen. Mit der Nutzung der IT-Dienste besteht uneingeschränkter Zugang zum Internet.
- Soweit der Ausgang einer Prüfung nicht wie von den Studierenden erwartet sein sollte, besteht die Möglichkeit Einsicht in die Prüfungsakten zu nehmen und eine interne Überprüfung einzuleiten.
- Studierende können Vertreter und Vertreterinnen in die Selbstverwaltungsgremien der Hochschule wählen und sich wählen lassen.
- Studierenden stehen die Angebote des Hochschulsports zur Verfügung.
Die Einverständniserklärung umfasst nicht
- den Wechsel des Studiengangs,
- die Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Mittelhessen,
- die Teilnahme an externen Veranstaltungen und Exkursionen,
- Anträge auf Verlängerungen der Prüfungsfristen,
- Abschluss von Verträgen als studentische Hilfskräfte,
- eine notwendig gewordene Rückerstattung von Semesterbeiträgen.
In diesen Fällen muss ggf. im Einzelfall eine gesonderte Einwilligung vorgelegt werden.
Online-Dateneingabe und Immatrikulationsunterlagen einreichen
Bevor Sie mit der Dateneingabe für die Online-Immatrikulation starten, nehmen Sie sich noch einen Moment Zeit um sich über die Abläufe zur Immatrikulation zu informieren.
Ablauf der Immatrikulation
Die Immatrikulation in einem zulassungsfreien Bachelorstudiengang besteht grundsätzlich aus der Dateneingabe bei der ONLINE-Immatrikulation und dem Einreichen der Immatrikulationsunterlagen an der THM.
Folgende Schritte sind für eine Immatrikulation erforderlich:
- Registrierung im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“: Durch die Angabe der Personen – und Kontaktdaten schließen Sie Ihre Registrierung ab und erhalten an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem Link zur Freischaltung Ihres Accounts. Folgen Sie den Anweisungen in dieser E-Mail. Bitte beachten Sie, dass pro Person nur eine Registrierung möglich ist.
- Dateneingabe im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“: Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben für Ihre Immatrikulation gemacht haben, übermitteln Sie Ihre Daten über den Button „Online-Immatrikulation abschließen und Semesterbeitrag berechnen“ an die THM.
- Zahlungsaufforderung: Nach der Datenübermittlung drucken Sie sich über den Button „Semesterbeitragsaufstellung drucken“ die PDF-Zahlungsaufforderung für den Semesterbeitrag aus. Dort finden Sie alle relevanten Zahlungsinformationen für die Überweisung.
- Ausdruck des Immatrikulationsantrages: Über den Button „Zurück zu den Anträgen“ werden zu einer Übersichtsseite mit Ihren bereits online abgegebenen Anträgen weitergeleitet. Zu dem jeweiligen abgegebenen Antrag drucken Sie sich nun über den Button „Antrag auf Immatrikulation drucken“ den Immatrikulationsantrag aus. Auf dem Immatrikulationsantrag sowie im Bereich "Einzureichende Unterlagen“ finden Sie alle relevanten Unterlagen, die Sie zusammen mit Ihrem Immatrikulationsantrag einreichen müssen.
- Postversand oder persönliche Abgabe Ihrer Immatrikulationsunterlagen: Der von Ihnen unterschriebene Immatrikulationsantrag und die erforderlichen Unterlagen müssen bis zum Ende der Immatrikulationsfrist per Post oder durch die persönliche Abgabe an der THM eingehen.
- Ihre Immatrikulation wird bearbeitet: Während der Bearbeitung Ihrer Immatrikulation erhalten Sie vom Studiensekretariat der THM E-Mail-Benachrichtigungen, sobald sich der Status Ihres Immatrikulationsantrages ändert. Bitte folgen Sie den darin enthaltenen Hinweisen. Unabhängig davon können Sie den Stand Ihrer Immatrikulation jederzeit über Ihren Account im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ verfolgen.
- Immatrikulationsbestätigung: Nach dem vollständigen Eingang Ihrer Immatrikulationsunterlagen und dem Zahlungseingang des Semesterbeitrages erhalten Sie nach ca. 3 Wochen eine schriftliche Bestätigung der Immatrikulation an der Technischen Hochschule Mittelhessen per Post.
- TAN-Liste und Chipkarte: Die Immatrikulationsbestätigung sowie die TAN-Liste für die Nutzung der Online-Dienste für Studierende erhalten Sie per Post. Der Studienausweis (Chipkarte) wird ein paar Tage danach ebenfalls postalisch zugestellt. Die Empfangsbestätigung leiten Sie nach Erhalt Ihrer Unterlagen umgehend an die THM weiter.
Checkliste für die Immatrikulationsunterlagen
Bei der Immatrikulation für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- der unterschriebene Immatrikulationsantrag
- ggf. Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten bei einer Immatrikulation von Minderjährigen
- eine vollständige und amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur- oder Fachhochschulreifezeugnis)
- unterschriebene Studienvereinbarung bei einer Immatrikulation aufgrund einer Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen des Modellversuchs
- bei einer Immatrikulation für die Studiengänge Bauingenieurwesen oder Social Media Systems: Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren.
- bei einer Immatrikulation für Studium Plus: Die Anmeldebestätigung für den gewählten Studiengang.
- ggf. Bescheinigung über die Dauer des Besuchs eines Studienkollegs (Anzahl der Semester)
- 2 Passbilder (bitte Name, Vorname und Studiengang auf der Rückseite angeben) Größe ca. 30 mm x 45 mm / Bitte keine selbst ausgedruckten Bilder einreichen!!!
- eine Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses (sollten Sie eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie nur die von Ihnen zuerst angegebene Staatsangehörigkeit nachweisen)
- Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier muss eine 2- oder 3-teilige Versicherungsbescheinigung oder eine Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht (gilt nur für Privat-Versicherte) vorgelegt werden. Beachten Sie bitte die „Informationen zur Krankenversicherung der Studierenden". Die Krankenversicherungskarte wird nicht als Nachweis anerkannt..
- Nachweis (z.B. Kontoauszug) über den vorab überwiesenen Semesterbeitrag inklusive Verwaltungsgebühr.
- Exmatrikulationsbescheinigung(en) und ergänzend dazu Studienbescheinigung(en), Studienverlaufsbescheinigung(en) oder Studienzeitbescheinigung(en)
Falls Sie bereits an mehreren Hochschulen bzw. in mehreren Studiengängen und/oder Berufsakademien immatrikuliert waren, belegen Sie bitte jede „Studienstation“ durch die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung. Die Bescheinigung(en) soll(en) folgende Angaben enthalten: Anzahl der Hochschulsemester, Fachsemester, Studiengang bzw. Studiengänge mit Abschlussbezeichnung (bei einer Immatrikulation in mehreren Studiengängen an einer Hochschule) und ggf. Urlaubssemester. Sollten diese Angaben nicht aus der/den Exmatrikulationsbescheinigung(en) hervorgehen, legen Sie bitte ergänzend entsprechende Studienbescheinigungen, Studienzeitbescheinigungen oder Studienverlaufsbescheinigungen bei. - Nachweis über das abgeschlossene Erststudium (beglaubigte Kopie)
Bei einer Immatrikulation für ein Zweitstudium fügen Sie bitte z. B. Ihr Diplom- oder Bachelorzeugnis sowie die Urkunde bei. Der Studiengang sowie erreichter Abschluss, Prüfungsnote sowie Prüfungsdatum müssen aus dem Abschlussdokument hervorgehen. Bei mehreren Studienabschlüssen (z. B. Bachelor- und Masterabschluss) sind für jeden erfolgreich beendeten Studiengang die entsprechenden Abschlussdokumente einzureichen.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag muss für die Immatrikulation im Voraus an die THM überwiesen werden, da Sie durch die Immatrikulation sofort einen Studienplatz in dem gewünschten Studiengang erhalten, sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen müssen Sie die Zahlung des Semesterbeitrages nachweisen (z. B. Kopie des Kontoauszuges).
Für das Sommersemester 2021 zahlen Sie bitte den Betrag von
280,32 €
als Semesterbeitrag. Dieser setzt sich aus den Beiträgen für das Semesterticket (RMV und NVV), das Studentenwerk, die Studentenschaft und den Verwaltungskosten zusammen.
Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben, kann die Immatrikulation erfolgen.
Zahlung per Überweisung | |
Empfänger BIC IBAN |
Technische Hochschule Mittelhessen HELADEFF DE61 5005 0000 0001 0066 34 |
ACHTUNG!
Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck folgende Daten an:
20211 Bewerbernummer
Name, Vorname
Bezugssemester (Das Semester, für das Sie sich immatrikulieren)
Studierende die sich zurück melden möchten, lesen bitte zuerst unsere Informationen auf der Seite Rückmeldung. Eine Überweisung vor dem Beginn der Rückmeldefrist kann unter Umständen dazu führen, dass Ihr Semesterbeitrag falsch zugeordnet wird und eine automatische Rückmeldung nicht erfolgt.
Damit die Immatrikulation problemlos verlaufen kann, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Tragen Sie den vollständigen Verwendungszweck ein. Die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens ist deshalb erforderlich, damit die Zahlung auch dann zugeordnet werden kann, wenn Sie von anderen Personen (z. B. Eltern) veranlasst wurde.
Bitte veranlassen Sie frühzeitig die Überweisung des o. a. Semesterbeitrages, da Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen einen entsprechenden Kontoauszug mit der ausgewiesenen Abbuchung vorlegen müssen.
Wenn Sie als Nachweis Ihrer Zahlung den Kontoauszug vorlegen, beachten Sie bitte Folgendes: Der Zahlungsweg muss eindeutig nachvollziehbar sein, d. h. der Empfänger mit Bankverbindung, der Einzahlungsbetrag und der Verwendungszweck müssen angegeben sein.
Beglaubigung
Alle Zeugnisse und Nachweise, die Sie im Rahmen der Immatrikulation Ihrem Immatrikulationsantrag beifügen, müssen amtlich beglaubigt sein. Unbeglaubigte Dokumente oder nicht richtig beglaubigte Kopien können nicht akzeptiert werden.
Wer darf beglaubigen?
Schulen,
Ortsgerichte,
siegelführende Behörden wie z. B. Bürgermeister, Gemeindevorstand,
Notare,
Regierungspräsidien
Wer darf nicht beglaubigen?
Pfarrämter, kirchliche Institutionen oder sonstige Religionsgemeinschaften,
Krankenkassen,
Geldinstitute,
Rechtsanwälte ohne Notariat,
Vereine,
Wirtschaftsprüfer
Eine Kopie von einem bereits beglaubigten Zeugnis kann ebenfalls nicht akzeptiert werden.
Krankenversicherung
(gem. Studentenkrankenversicherungsmeldeverordnung vom 27. März 1996)
1. Immatrikulation nur mit Versicherungsbescheinigung:
Studieninteressierte müssen sich vor der Immatrikulation bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung besorgen (Die Vorlage der Krankenversicherungskarte reicht nicht aus!). In dieser Bescheinigung bestätigt die Krankenkasse dem/der Studieninteressierten:
ob er/sie versichert ist
ob er/sie versicherungsfrei
von der Versicherungspflicht befreit oder
nicht versicherungspflichtig ist
Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Immatrikulation der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, muss eine neue Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.
2. Versicherungstatbestände:
Versicherungspflichtig sind Studentinnen und Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten/Studentinnen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn
die Art der Ausbildung
familiäre Gründe
persönliche Gründe
insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studenten/Studentinnen, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d.h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.
3. Befreiung von der Versicherungspflicht:
Wenn Sie Mitglied oder familienversichert in einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden. Zuständig für die Befreiung und Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung ist die Krankenkasse, bei der Sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Wenn Sie noch nie gesetzlich krankenversichert waren (z.B. privat Krankenversicherte), stellt Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige AOK die notwendige Befreiungsbescheinigung (in Kopie vorlegen!) aus. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
4. Familienversicherung:
Studierende sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert sind. Eine entsprechende Versicherungsbescheinigung ist vorzulegen.
5. Welche Krankenkasse stellt die Versicherungsbescheinigung aus?
für bereits bei einer Krankenkasse Versicherte die Krankenkasse, bei der sie versichert sind,
für versicherungspflichtige Studentinnen/Studenten die kraft Gesetzes gewählte Krankenkasse,
für versicherungsfreie oder für nicht versicherungspflichtige Studentinnen/Studenten die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand, im Übrigen eine der Krankenkassen, die bei Versicherungspflicht zuständig wären oder gewählt werden könnten,
für Studentinnen/Studenten, die von der Versicherungspflicht befreit worden sind, die Krankenkasse, die die Befreiung vorgenommen hat.
Bescheinigungen privater Krankenversicherungsgesellschaften können als Versicherungsbescheinigungen nicht akzeptiert werden!
Diese Informationen sind nur eine allgemeine und kurze Information. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten erteilen die Krankenkassen, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) zur Aufklärung, Beratung und Auskunftserteilung verpflichtet sind.
Weitere Informationen, Ansprechpartner etc. finden Sie unter:
Infos zur Krankenversicherung für Studenten
Beitragssätze für die Studentische Krankenversicherung (KvdS) - Stand August 2016
Postversand / persönliche Abgabe der Immatrikulationsunterlagen
Postversand
Ihre vollständigen Immatrikulationsunterlagen müssen Sie bis zum Ende der Immatrikulationsfrist an folgende Anschriften senden:
Für den Campus Gießen | Für den Campus Friedberg |
Technische Hochschule Mittelhessen Der Präsident -Studiensekretariat- Wiesenstr. 14 35390 Gießen |
Technische Hochschule Mittelhessen Der Präsident -Studiensekretariat- Wilhelm-Leuschner-Str. 13 61169 Friedberg |
Persönliche Abgabe im Studiensekretariat
Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie finden bis auf weiteres keine persönlichen Sprechzeiten im Studiensekretariat statt, so dass die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht möglich ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen in die THM-Fristenbriefkästen einwerfen. Diese befinden sich:
Campus Gießen | Campus Friedberg |
Gebäude A 11 | Gebäude A |
Sollten Sie Ihre Immatrikulationsunterlagen in andere Briefkästen an der THM einwerfen, kann ggf. ein fristgerechter Eingang Ihrer Unterlagen nicht gewährleistet bzw. festgestellt werden.
Hinweis zur Doppelimmatrikulation
Prinzipiell ist ein Studium in zwei Studiengängen (Doppelstudium) gleichzeitig möglich, es können ggf. zusätzliche Gebühren anfallen.
Doppelstudium mit zwei Studiengängen an der THM
Falls Sie ein Doppelstudium anstreben, ist ein einmaliger zusätzlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50,- € zu entrichten. Bitte fügen Sie Ihrem aktuellen Immatrikulationsantrag eine kurze schriftliche Erklärung bei, dass Sie die Aufnahme eines Doppelstudiums anstreben. Einen entsprechenden Gebührenbescheid erhalten Sie nach Abgabe Ihrer Immatrikulationsunterlagen. Bitte überweisen Sie den Verwaltungskostenbeitrag erst, nachdem Sie den entsprechenden Gebührenbescheid erhalten haben.
Doppelstudium an zwei verschiedenen Hochschulen
Sollten Sie ein Doppelstudium mit einem Studiengang an der THM und einem Studiengang an einer anderen Hochschule anstreben, so beachten Sie bitte, dass Sie an beiden Hochschulen den kompletten Semesterbeitrag entrichten müssen. Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr fällt nicht an. In diesem Fall machen Sie bitte bei Ihrer Dateneingabe im THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ im Bereich „Weitere Hochschule“ Angaben zu dieser Immatrikulation. Fügen Sie Ihrem Immatrikulationsantrag bitte auch eine schriftliche Erklärung bei, dass Sie ein Doppelstudium an zwei unterschiedlichen Hochschulen anstreben.
Informationen zum Online-Self-Assessment
Für folgende Studiengänge ist der Nachweis über die Teilnahme am Online-Studienorientierungsverfahren zu erbringen:
Bauingenieurwesen: Online-Studienorientierungsverfahren CAMPUS TOUR BAU
Social Media Systems: Online-Studienorientierungsverfahren von SMS
Den Nachweis, den Sie nach vollständiger Durchführung erhalten, müssen Sie Ihren Immatrikulationsunterlagen beigefügen.
Zur Dateneingabe im "E-Campus"
Nach dem Einreichen der Immatrikulationsunterlagen
Hier erhalten Sie Informationen zum weiteren Ablauf nachdem Sie Ihre Immatrikulationsunterlagen an der THM eingereicht haben.
Statusinformation / Immatrikulationsunterlagen nachreichen
Statusinformation
Über den Bearbeitungsstand Ihrer Immatrikulation können Sie sich jederzeit über Ihr Benutzerkonto im THM-Bewerbungsportal informieren. Loggen Sie sich hierzu einfach in Ihr Benutzerkonto ein.
Sie werden über Statusänderungen zu Ihrer Immatrikulation per E-Mail informiert. Checken Sie deshalb regelmäßig Ihre E-Mails (auch den Spamordner).
Immatrikulationsunterlagen nachreichen:
Sollte das Studiensekretariat bei der Prüfung Ihrer Immatrikulationsunterlagen Mängel feststellen, werden Sie über die Mängel bzw. die fehlenden Unterlagen über das THM-Bewerbungsportal „E-Campus“ informiert.
Loggen Sie sich im THM-Bewerberportal ein, um zu sehen welche Fehler bzw. Mängel bei Ihrer Immatrikulation festgestellt wurden. Sie werden über Statusänderungen zu Ihrer Immatrikulation per E-Mail informiert. Checken Sie deshalb regelmäßig Ihre E-Mails (auch den Spamordner).
Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist können Sie die Bewerbungsunterlagen vervollständigen. Nachzureichende Unterlagen sind unbedingt mit Ihrem vollständigen Namen und der Bewerbernummer zu kennzeichnen.
Für den Campus Gießen | Für den Campus Friedberg |
Technische Hochschule Mittelhessen Der Präsident -Studiensekretariat- Wiesenstr. 14 35390 Gießen |
Technische Hochschule Mittelhessen Der Präsident -Studiensekretariat- Wilhelm-Leuschner-Str. 13 61169 Friedberg |
Persönliche Abgabe im Studiensekretariat
Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie finden bis auf weiteres keine persönlichen Sprechzeiten im Studiensekretariat statt, so dass die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht möglich ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen in die THM-Fristenbriefkästen einwerfen. Diese befinden sich:
Campus Gießen | Campus Friedberg |
Gebäude A 11 | Gebäude A |
Sollten Sie Ihre Immatrikulationsunterlagen in andere Briefkästen an der THM einwerfen, kann ggf. ein fristgerechter Eingang Ihrer Unterlagen nicht gewährleistet bzw. festgestellt werden.
Immatrikulationsbestätigung
Die Immatrikulation wird ca. 3 Wochen nach dem vollständigen und fristgerechten Eingang aller Immatrikulationsunterlagen und nach Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen durchgeführt. Sie erhalten dann eine schriftliche Immatrikulationsbestätigung per Post.
Die Immatrikulationsbestätigung sowie die TAN-Liste erhalten Sie per Post. Der Studienausweis (Chipkarte) wird ein paar Tage danach ebenfalls postalisch zugestellt. Die Empfangsbestätigung leiten Sie nach Erhalt Ihrer Unterlagen umgehend an die THM weiter. Die Immatrikulationsbestätigung ist keine Studienbescheinigung und dient deshalb nicht zur Vorlage bei Behörden (z. B. Kindergeldkasse).
Mit der TAN-Liste können die ONLINE-Dienste der THM (z. B. Erstellung von Studienbescheinigungen) genutzt werden. Die Chipkarte dient als Semesterticket (RMV- und NVV-Ticket) und kann außerdem mit Guthaben für die Mensa oder Kopierer aufgeladen werden.
Brückenkurse / Vorkurse
Brückenkurse
Als erprobtes Modell bietet die THM vor dem Vorlesungsbeginn einwöchige Brückenkurse in den Fächern Chemie, Mathematik, Physik und Programmieren an. In diesen Kursen werden die für einen effizienten Studienbeginn unverzichtbaren Voraussetzungen in den Grundlagenfächern aufgefrischt und aktualisiert. Weitere Informationen zu den Brückenkursen erhalten Sie hier.
Vorlesungsbeginn
Alle wichtigen Informationen zum Vorlesungsbeginn und zu den Studieneinführungsveranstaltungen erhalten Sie hier.