ERASMUS+ Europa
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 28 EU-Länder, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Unter dem Dach ERASMUS+ werden in der Leitaktion 1 (Mobilität von Einzelpersonen) folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
+ Auslandsstudium für Studierende (SMS)
+ Mobilität von Lehrenden (STA)
+ Mobilität von Personal (STT)
Das EU-Programm ERASMUS (European Action Scheme for the Mobility of University Students) fördert die Mobilität von Studierenden und Lehrenden. Der Aufenthalt von Studierenden im europäischen Ausland muss mindestens 3 und darf höchstens 12 Monate dauern. Für MitarbeiterInnen und ProfessorInnen gelten andere Zeiträume.
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020 teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie belegt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. ECHE der THM: ECHE_THM.pdf, EPS.
Förderbedingungen
An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können ERASMUS+-Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen ERASMUS+-Zuschuss in Anspruch nehmen.
Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Haftungsklausel
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Sonderförderung - Auslandsmobilität mit Behinderung
Studierende und MitarbeiterInnen mit Behinderung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS+-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken).
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS+-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.eu.daad.de

ERASMUS+ Weltweit
ERASMUS+ International Credit Mobility (weltweit)
Erasmus+ International Credit Mobility ermöglicht seit 2015 den Austausch von Studierenden und Lehrenden/Beschäftigten mit Partnerhochschulen außerhalb Europas. Durchgeführt werden können Studienaufenthalte (SMS), Lehraufenthalte (STA) und
Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung des Hochschulpersonals (STT).
Ausführliche Programminformationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen.
Folgende Partnerländer und -hochschulen werden über Mittel aus Erasmus+ Interantional Credit Mobility gefördert:
Belarus 2018 - 2021 und 2020-2023 BSTU Minsk (BSTU) |
Ukraine 2018 - 2021 und 2020-2023 Lviv Polytechnic National University (NTU Lviv)
National Technical University of Ukraine "Igor Sikorsky KPI", Kiew "KPI"
|
Im Rahmen der Kooperationen mit dem Partnerland können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS - Studierendenmobilität für ein Auslandssemester STA - Personalmobilität für die Lehre STT - Personalmobilität für die Weiterbildung |
Im Rahmen der Kooperationen mit dem Partnerland können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS - Studierendenmobilität für ein Auslandssemester STA - Personalmobilität für die Lehre STT - Personalmobilität für die Weiterbildung |
Ghana 2018 - 2021 Koforidua Technical University (KTU) |
Bosnien und Herzegowina 2019 - 2023 University of Mostar (SUM) |
Im Rahmen der Kooperationen mit dem Partnerland können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS - Studierendenmobilität für ein Auslandssemester STA - Personalmobilität für die Lehre STT - Personalmobilität für die Weiterbildung |
Im Rahmen der Kooperationen mit dem Partnerland können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS - Studierendenmobilität für ein Auslandssemester STA - Personalmobilität für die Lehre STT - Personalmobilität für die Weiterbildung |
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland |
Zielland |
Betrag |
Deutschland |
Partnerland |
700 Euro pro Monat |
Partnerland |
Deutschland |
850 Euro pro Monat |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Fördersätze ST
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Entsendeland |
Zielland |
Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts |
Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
Deutschland |
Partnerland |
180 Euro pro Tag |
126 Euro pro Tag |
Partnerland |
Deutschland |
160 Euro pro Tag |
112 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020 (hiernach „das Programm“ genannt“) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. ECHE der THM: ECHE_THM.pdf, EPS.
Erasmus+ Studentencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts zur Verfügung zu stellen ist.
Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen. Dies gilt nicht für SMP-Geförderte.
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen.
Dokumente Download
Studierende (SMS)
Erasmus Student Charter
Learning Agreement
Guidelines Learning Agreement
Grant Agreement Studies
Personal (STA + STT)
Mobility Agreement Teaching
Mobility Agreement Training
Grant Agreement Teaching and Training
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Homepage: www.eu.daad.de
