In der Regel ist es notwendig, sich selbst um einen Praktikumsplatz zu bemühen - hier ist Ihre Initiative entscheidend!
Um bei der Praktikumssuche erfolgreich zu sein, sollten Sie zunächst Ihre Prioritäten konkretisieren. Überlegen Sie sich, in welchem Bereich Sie arbeiten möchten und in welcher Sprache Sie das Praktikum gerne absolvieren möchten. Haben Sie dies für sich definiert, überlegen Sie bitte, wann Sie Ihr gewünschtes Praktikum durchführen möchten. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Sie sich für ein monatliches Stipendium bewerben möchten.
Insbesondere bei Praktikavorhaben in Übersee denken Sie an die Bewerbungsvorlaufzeiten. Manche Praktikumspogramme werden nur 1-mal pro Jahr ausgeschrieben, für bestimmte Stipendien muss man sich 9-12 Monate im Voraus bewerben. Das PROMOS Programm wird an der THM 2-mal im Jahr ausgeschrieben, informieren Sie sich rechtzeitig. Eine Förderung durch ERASMUS+ Praktika hingegen kann laufend bis spätestens 4 Wochen vor Praktikumsantritt beantragt werden.
Stellensuche - Wo finde ich eine Praktikumsstelle im Ausland
- EU-Placements
- Datenbanken
- Praktikumsbeauftragte, Auslandsbeauftragte & Professoren Ihres Fachbereichs
- Erfahrungsberichte von Studierenden
- Kommiliton/innen, die bereits ein Auslandspraktikum absolviert haben
- Branchen- und Berufsverbände (z.B. VDI u.ä.)
- Messebesuche (z. B. Hannovermesse, Cebit, Medica, Kontaktmessen)
- Außenhandelskammern
- Vermittlungsagenturen
Richtig bewerben im Ausland
Andere Länder, andere Sitten: dies gilt auch bei der Bewerbung. Passen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen den Gepflogenheiten Ihres Ziellandes an, um die Chancen einer Praktikumszusage zu erhöhen. Unter den folgenden Ressourcen finden Sie hilfreiche, landesspezifische Hinweise:
Finanzielle Förderung
Unter dem Menüpunkt Programme und Fördermöglichkeiten finden Sie zahlreiche Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an - wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des für Sie geeigneten Förderprogramms.
Versicherung
Bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt antreten, müssen Sie klären, ob und inwiefern Sie versichert sind. Dabei zu berücksichtigen sind die Leistungen der Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.
Krankenversicherung
Die nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Als THM-Studierende sind Sie im Rahmen Ihres Studiums gesetzlich unfallversichert. Zusätzlich hat das Studentenwerk Gießen eine private Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, abgeschlossen.
Bitte informieren Sie sich eigenständig beim Studentenwerk, ob Sie während Ihres Auslandsaufenthalt weiterhin versichert sind. Kontakt und mehr Informationen erhalten Sie beim Studierendenwerk Giessen.
Hinweise zu Auslandspraktika mit ERASMUS+
Die Teilnahme am Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ist in diesem Fall sinnvoll. Sie beinhaltet Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Weitere Informationen zur Gruppenversicherung erhalten Sie auf der Website des DAADs
Verpflichtend für ein Auslandspraktikum:
- International gültige Krankenversicherung (KV) (inkl. medizinisch notwendiger Rücktransport und Rückführungskosten im Todesfall)
- Nur Studierende, die gesetzlich studentisch versichert sind, und ein vergütetes freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren, müssen sich in Deutschland temporär abmelden und im Zielland lokal krankenversichern
- Zusätzlich zur KV: Auslandskrankenversicherungsschutz für Pandemiefälle
- Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Teilnehmer während des Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob der Teilnehmer sich dabei bei der Arbeit befindet oder nicht) In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmobilität für Praktika beteiligen, gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Praktikanten laufen daher Gefahr, nicht abgedeckt zu sein. Ob dieser Schutz von der Aufnahmeeinrichtung übernommen wird, geht aus Anhang I hervor. Sehen die nationalen Regelungen des Gastlandes einen solchen Schutz nicht zwingend vor, kann dieser nicht von der Aufnahmeeinrichtung verlangt werden.
- Unfallversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeitenden durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeitende bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang, in dem transnationale Praktikant*innen durch dieselbe Versicherung abgedeckt sind, kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden, die sich an Programmen der transnationalen Lernmobilität beteiligen. Ob dieser Schutz von der Aufnahmeeinrichtung übernommen wird, geht aus Anhang I for Traineeship hervor. Bietet die Aufnahmeeinrichtung keinen solchen Schutz (der nicht verlangt werden kann, wenn er nicht durch die nationalen Regelungen des Gastlandes vorgeschrieben ist), muss der Programmteilnehmer eigenmächtig einen Versicherungsschutz abschließen.
Gesetzlich familienversichert | Studentisch privatversichert | Studentisch gesetzlich versichert | ||
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Pflicht-praktikum | ohne Entgelt | Versicherung in D mit EU-Versicherungskarte | ||
mit Entgelt | Versicherung in D mit EU-Versicherungskarte | |||
Freiwilliges Praktikum | ohne Entgelt | Versicherung in D mit EU-Versicherungskarte | ||
mit Entgelt | Versicherung in D mit EU-Versicherungskarte | Temporäre Abmeldung in D und KV im Zielland |
Visum
Prüfen Sie eigenständig schnellstmöglich nach Zusage die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Informationen zur Einreise erhalten Sie auf den Webseiten der Landesbotschaften. Für die USA finden Sie Informationen unter EducationUSA.
Anerkennung Ihres Auslandspraktikums
Bevor Sie Ihr Auslandspraktikum antreten, müssen Sie mit Ihrem Fachbereich die Anerkennung der Praxisphase klären. Sowohl für ein Pflicht- als auch für freiwillige Praktika kann bei Ihrem*r Praxisbeauftragte*n die Anerkennung beantragt werden. Ein freiwilliges Praktikum können Sie sich ggf. auch als Wahlmodul anerkennen lassen.
Anerkennung Praktikum Fachbereich
Reichen Sie bitte die Bestätigung der Anerkennung im International Office (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ein.
Informationen zum Diploma Supplement finden Sie hier:
Allgemeine Bestimmungen:
https://www.thm.de/site/thm-dokumente/studium/modulhandbuecher-studien-undpruefungsordnungen-studienganginfos/allgemeine-bestimmungen.html
Beschwerdeverfahren: Sollte es zu Problemen bei der Anerkennung kommen, können Sie sich über das Widerspruchsverfahren informieren und bei den entsprechenden Beschwerdestellen Widerspruch einlegen.
Antikorruptionsbeauftragte der THM ist Ingmar Böffel (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)