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Auslands-BAföG

Eine Bewerbung für Auslands-BAföG ist sinnvoll, auch wenn Sie bereits eine Förderung durch Erasmus+, PROMOS o.ä. erhalten.

Studierende, die Inlands-BAföG erhalten, werden garantiert über Auslands-BAföG gefördert. Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, können dennoch für eine Förderung über das Auslands-BAföG in Frage kommen. Inlands-BAföG kann nicht mit ins Ausland genommen werden. Sie müssen einen extra Antrag auf Auslands-BAföG stellen.

Konkrete Informationen zu Voraussetzungen, Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks, des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Auslands-BAföG.de sowie auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschsdienst.

  • Förderdauer bis zu einem Jahr in einem Land
  • die notwendigen Studiengebühren (bis zu 5.600,00 Euro - muss nicht zurückgezahlt werden)
  • Reisekosten (einmalig Hin- & Rückreise)
  • ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse/Pflegeversicherung
  • und für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag (zwischen 60,00 Euro und 255,00 Euro monatlich)

Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte min. 6 Monate vor Auslandsaufenthalt gestellt werden. Der Antrag wird bei dem für das Gastland zuständige Auslandsamt gestellt. 

Die benötigten Formblätter sowie das Online-Portal finden Sie auf der Website von Auslands-BAföG.de  und auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks.