Eine Bewerbung für Auslands-BAföG ist sinnvoll, auch wenn Sie bereits eine Förderung durch Erasmus+, PROMOS o.ä. erhalten.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die Inlands-BAföG erhalten, werden garantiert über Auslands-BAföG gefördert. Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, können dennoch für eine Förderung über das Auslands-BAföG in Frage kommen. Inlands-BAföG kann nicht mit ins Ausland genommen werden. Sie müssen einen extra Antrag auf Auslands-BAföG stellen.
Konkrete Informationen zu Voraussetzungen, Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Seite des Studentenwerks, Auslands-BAföG.de sowie auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschsdienst.
- Studierende, die 1-2 Auslandssemester absolvieren
- Studierende, die ein Auslandspraktikum absolvieren
- Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG bewerben.
- Eine Förderung im Heimatland ist in der Regel ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- Förderdauer bis zu einem Jahr in einem Land
- die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro)
- Reisekosten (einmalig Hin- & Rückreise)
- ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse
- und für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag (zwischen 60,00 Euro und 255,00 Euro monatlich)
Wie bewerbe ich mich?
Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte min. 6 Monate vor Auslandsaufenthalt gestellt werden. Der Antrag wird bei dem für das Gastland zuständige Auslandsämtern gestellt.
Die benötigten Formblätter sowie das Online-Portal finden Sie auf der Website von Auslands-BAföG.de und auf den Seiten des Studentenwerks.