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ERASMUS+ Studium

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Erasmus Code: D GIESSEN02 PIC: 972166496 OID: E10164878 SCHAC: thm.de

ECHE:  ECHE 2021-27 EPSEPS 2021-27 | Studierenden Charta

Vorteile des Erasmus+ Programms:

  • Wegfall der Studiengebühren an den Partnerhochschulen
  • finanzielle Unterstützung, Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen (Erstakademiker*innen, erwerbstätige Studierende, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Eltern mit Kind/ern)
  • (automatische) Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • vereinfachte Bewerbungsverfahren an den Gasthochschulen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Betreuung während des Auslandsaufenthaltes
  • gebührenfreie Online-Sprachkurse zur Vorbereitung

UmeaSE WS20 21 Celine Einlehner 1

Julia Puy Obuda 1 1

MarkusSchmidt KAU 1 1

ERASMUS+ International Credit Mobility (weltweit)

Der Austausch über Erasmus+ Weltweit begrenzt sich zum jetztigen Zeitpunkt ausschließlich auf Incoming-Mobilitäten. Outgoing-Studierenden-Mobilitäten können über THM.weltweit durchgeführt werden.

Vorteile des Erasmus+Programms:
  • Wegfall der Studiengebühren an den Partnerhochschulen
  • finanzielle Unterstützung
  • (automatische) Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • vereinfachte Bewerbungsverfahren an den Gasthochschulen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, organisatorisch)
  • Betreuung während des Auslandsaufenthaltes

Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium im Ausland absolvieren möchten.Sie können jeweils bis zu 12 Monaten gefördert werden.

Unsere aktuellen Erasmus+ weltweit (International Credit Mobility) Projekte mit Partnerländern und -hochschulen.


Sie können sich bewerben, wenn

  • Sie an der THM regulär immatrikuliert sind
  • Ihr Fachbereich an der THM mit der Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen hat - siehe Partnerhochschulen.
  • Ihr/e Auslandsbeauftragte*r einen ausreichenden Studienfortschritt bescheinigt (z.B. bei Ausreise ab 4./5. Semester ca. 90 CPs)
  • Sie die Sprachvoraussetzungen der Partnerhochschule erfüllen
  • eine unterzeichnete Bestätigung des Fachbereichs zur Auslandssemesterbewerbung erhalten haben
  • Sie in Ihrem Motivationsschreiben Ihr Vorhaben im Ausland nachvollziehbar darstellen können
  • Sie keine Förderung durch PROMOS/ HAW.International oder andere DAAD-Programme erhalten

Internationale grundständige Studierende müssen bei der Planung unbedingt beachten: Der Auslandsaufenthalt darf 6 Monate nicht überschreiten und Sie müssen vor der Ausreise aus Deutschland sicherstellen, dass Ihr Aufenthaltstitel mindestens bis zur Wiedereinreise gültig ist!

Bei einem Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ können Sie folgende Förderung erhalten

Erasmus+ europaweit

  • landesabhängige, monatliche Aufenthaltszuschüsse (Fördersumme der Ländergruppen)
  • Reisekostenpauschale abhängig von Distanz und Reiseart (Entfernungskalkulator)
  • Erasmus+ Förderung kombinierbar mit Auslands-BAföG und Deutschlandstipendium
  • bis zu 6 zusätzlich geförderte Reisetage für nachhaltiges Reisen (Green Travel) Summe abhängig vom Land sowie Zugang zum Erasmus Interrail Ticket
  • Sonderförderung für Erstakademiker*innen, bei Erwerbstätigkeit, bei Behinderung, Aufenthalt mit Kind, etc. (Social Top-Ups) bzw. Realkostenanträge für Teilnehmende mit Grad der Behinderung (GdB ab 20), Behinderung mit finanziellem Mehrbedarf, chronischer Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf oder mit Kind/ern

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder eine bestimmte Förderdauer.

Erasmus+ Ländergruppen

Ländergruppe

Zielland

Betrag

Ländergruppe 1
Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)

600 EUR pro Monat

Ländergruppe 2
Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

540 EUR pro Monat

Ländergruppe 3
Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

540 EUR pro Monat

Stand: Call 2024-2026

Erasmus+ Reisekostenpauschalen

Reisedistanz

Standardreise

Umweltfreundliches Reisen

10 und 99 KM 28 EUR 56 EUR
100 und 499 KM 211 EUR 285 EUR
500 und 1999 KM 309 EUR 417 EUR
2000 und 2999 KM 395 EUR 535 EUR
3000 und 3999 KM 580 EUR 785 EUR
4000 und 7999 KM 1.188 EUR 1.188 EUR
8000 KM oder mehr 1.735 EUR 1.735 EUR

Das Platzangebot ist abhängig vom Semesterangebot der Partnerhochschulen. Angebote können u.U. variieren.

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

EntsendelandZiellandBetrag 
Deutschland Partnerland 700 Euro pro Monat
Partnerland Deutschland 850 Euro pro Monat

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder eine bestimmte Förderdauer.

Erasmus+ Weltweit Ein Austausch über Erasmus+ Weltweit findet aktuell nur für Incomings statt. Bewerbungen von THM-Studierenden an diesen Hochschulen erfolgen über THM.weltweit.

Ein Studienaufenthalt mit Erasmus+ kann zwischen 2 und 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) dauern. 

Beispiel: Sie verbringen im Bachelor ein Semester (5 Monate) an einer Gasthochschule, verlängern ein weiteres Semester (5 Semester), absolvieren ein Auslandspraktikum mit Erasmus (2 Monate). Im Master oder während der Promotion haben Sie wieder bis zu 12 Monate Förderanspruch.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Studienaufenthalts im Ausland muss spätestens 4 Wochen vor Ende des aktuellen Semesters formlos per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) beantragt werden. Ihr Fachbereich und die Partnerhochschule müssen einer Verlängerung zustimmen, ein neues Learning Agreement wird erstellt. Orientieren Sie sich am Ablauf zu Beantragung einer Verlängerung Ihres Auslandssemesters.

Wintersemester

Informationsphase

WintersemesterWintersemesterBis 20.01.Feb - Apr

Veranstaltung besuchen
Teil I
How to Start

Organisatorische Fragen im International Office klären

Information beim Fachbereich einholen
Wahl der Gasthochschule

Anerkennungsaussichten der Leistungen

Bewerbung abschicken
Online-Portal "SoleMove" vom International Office

Finalisierung der Wahl der Gasthochschule

Veranstaltung besuchen
Erasmus+ Teil II Nägel mit Köpfen

Bewerbungsphase

Ab MärzFeb - MaiMärz - Mai

Nominierung durch International Office

Ausgenommen: Freemover

Erstellung & Bestätigung durch Fachbereich
(Online) Learning Agreement (=Studienplan)

Bewerbung
An der Gasthochschule online

Pre-departure & Auslandsphase

Mai - JuliAug - OktSep - NovJan - Feb

Pre-Departure Meeting

ggf. Interkulturelles Training

Reisevorbereitung

Antritt des Auslandsstudiums

Stipendienerhalt

ggf. Changes of Learning Agreement mit allen Bestätigungen an THM-IO übermitteln

Rückkehr
Anerkennung der Auslandsleistung im Fachbereich

Abschlussunterlagen einreichen

Informationsphase

SommersemesterSommersemesterBis 15.06.Jul - Sep

Veranstaltung besuchen
Teil I
How to Start

Organisatorische Fragen im International Office klären

Information beim Fachbereich einholen
Wahl der Gasthochschule

Anerkennungsaussichten der Leistungen

Bewerbung abschicken
Online-Portal "SoleMove" vom International Office

Finalisierung der Wahl der Gasthochschule

Veranstaltung besuchen
Erasmus+ Teil II Nägel mit Köpfen

Bewerbungsphase

Ab JuliJuli - OktAug - Nov

Nominierung durch International Office

Ausgenommen: Freemover

Erstellung & Bestätigung durch Fachbereich
(Online) Learning Agreement (=Studienplan)

Bewerbung
An der Gasthochschule online

Pre-Departure & Auslandsphase

Nov - JanJan - FebJan - MärzMai - Juni

Pre-Departure Meeting

ggf. Interkulturelles Training

Reisevorbereitung

Antritt des Auslandsstudiums

Stipendienerhalt

ggf. Changes of Learning Agreement mit allen Bestätigungen an THM-IO übermitteln

Rückkehr
Anerkennung der Auslandsleistung im Fachbereich

Abschlussunterlagen einreichen

Veranstaltung

Fachbereich

International Office

Studierende

Alle beim International Office einzureichenden Unterlagen:

Informieren

ca. 1 Jahr vor Ausreise

  • Veranstaltung des International Office (IO) „Teil I How to Start“ besuchen
  • passende Partnerhochschulen für Fachbereich/Studiengang wählen
  • Hochschulwahl und Modulauswahl mit Auslandsbeauftragten besprechen
  • bis zu 3 Wunschhochschulen auswählen

Frist im WiSe 20.01. (für Aufenthalt im darauf folgenden akademischen Jahr WS/SoSe) | im SoSe 15.06. (Restplätze des folgenden akademischen Jahrs)

1. Dokumente vorbereiten:

2. Bewerbung über das THM Bewerbungsportal SoleMove fristgerecht absenden.

Im WiSe bis Mai | Im SoSe bis September

  • International Office prüft Bewerbungen
  • Veranstaltung des International Office „Teil II 'Nägel mit Köpfen machen' Bewerbung an der Gasthochschule“ besuchen
  • International Office der THM nominiert Sie an Gasthochschule (GHS)
  • Nominierung wird an GHS akzeptiert, Sie erhalten Informationen zur Bewerbung dort

Vor Aufenthalt

  • Bewerbung an der GHS | Bei Zusage: Letter of Acceptance (LoA)
  • Online Learning Agreement (OLA) mit Auslandsbeauftragten finalisieren (3fach Confirmed )
    • Online Learning Agreements (OLAS) MÜSSEN durch die THM Bewerbungsdatenbank SoleMove initiiert werden.
      OLAS, die durch die Website learning-agreement.eu kreiert werden, sind NICHT zulässig!
      UK und Schweiz sind die einzigen Länder, für die ein PDF-Learning Agreement als Datei zulässig ist.
  • Nachweis interkulturelle Kompetenz
  • OLS-Sprachtest - Vor Aufenthalt
  • Veranstaltung des International Office „Teil III Pre-Departure Meeting“ besuchen
  • Grant Agreement unterzeichnen und einreichen
  • SoleGrant Application absenden
  • 1. Rate der Erasmusförderung wird ausgezahlt
  • Certificate of Stay - Arrival (CoA) von GHS in erster Uni-Woche unterzeichnen lassen
  • ggf Änderungen im Learning Agreement innerhalb der ersten 4 Wochen nach Ankunft (Status: confirmed) in die Wege leiten
  • ggf. Bewerbung für Auslandspraktikum im Gastland
  • ggf. Verlängerung des Aufenthalts beantragen
  • Certificate of Stay - Departure (CoD) von GHS unterzeichnen lassen
  • EU-Survey ausfüllen
  • Transcript of Records GHS
  • Anerkennung an der THM
  • Feedback in SoleMove ausfüllen
  • 2. Rate der Erasmusförderung wird ausgezahlt


Aufgrund begrenzter Austauschplätze wenden wir folgende Kriterien bei der Vergabe der Plätze an:

  • Ihre Motivation für ein Gastland/-Hochschule ist nachvollziehbar im Motivationsschreiben dargestellt
  • Sie haben mindestens 1, besser 3 Semester, an der THM studiert
  • Ihr/e Auslandsbeauftragte*r bescheinigt einen ausreichenden Studienfortschritt (z.B. bei Ausreise ab 4./5. Semester ca. 90 CPs)
  • Sie besitzen die für das Auslandssemester erforderlichen Sprachkenntnisse
  • Sie erhalten keine weitere DAAD-Förderung, z.B. durch PROMOS/ HAW.International
  • Die Aufenthaltsdauer ist min. 2 Monate
  • ERASMUS+ Förderkontingent ist noch nicht ausgeschöpft, d.h. Sie haben in der aktuellen Studienphase (BA/MA) die Maximalförderdauer von 12 Monaten noch nicht überschritten

  Bewerbungsunterlagen finden Sie weiter oben auf der Seite.

2025/26 -  Aufenthalt im WiSe 2025/26 oder SoSe 26

SoSe 2026

Online Learning Agreements (OLAS) MÜSSEN durch die THM Bewerbungsdatenbank SoleMove initiiert werden.
OLAS, die durch die Website learning-agreement.eu kreiert werden, sind NICHT zulässig!
Ausnahmen: UK und Schweiz (PDF-Learning Agreement als Datei zulässig)

2026/27 -  Aufenthalt im WiSe 2026/27 oder SoSe 27

WiSe 2026/27

Online Learning Agreements (OLAS) MÜSSEN durch die THM Bewerbungsdatenbank SoleMove initiiert werden.
OLAS, die durch die Website learning-agreement.eu kreiert werden, sind NICHT zulässig!
Ausnahmen: UK und Schweiz (PDF-Learning Agreement als Datei zulässig)

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