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Erasmus Code: D GIESSEN02 PIC: 972166496 OID: E10164878 SCHAC: thm.de
ECHE: ECHE 2021-27 EPS: EPS 2021-27 | Studierenden Charta
Erasmus+ Europa
Vorteile des Erasmus+ Programms:
- Wegfall der Studiengebühren an den Partnerhochschulen
- finanzielle Unterstützung, Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen (Erstakademiker*innen, erwerbstätige Studierende, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Eltern mit Kind/ern)
- (automatische) Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- vereinfachte Bewerbungsverfahren an den Gasthochschulen
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Betreuung während des Auslandsaufenthaltes
- gebührenfreie Online-Sprachkurse zur Vorbereitung


Erasmus+ Weltweit
ERASMUS+ International Credit Mobility (weltweit)
Der Austausch über Erasmus+ Weltweit begrenzt sich zum jetztigen Zeitpunkt ausschließlich auf Incoming-Mobilitäten. Outgoing-Studierenden-Mobilitäten können über THM.weltweit durchgeführt werden.
Vorteile des Erasmus+Programms:
- Wegfall der Studiengebühren an den Partnerhochschulen
- finanzielle Unterstützung
- (automatische) Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- vereinfachte Bewerbungsverfahren an den Gasthochschulen
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, organisatorisch)
- Betreuung während des Auslandsaufenthaltes
Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium im Ausland absolvieren möchten.Sie können jeweils bis zu 12 Monaten gefördert werden.
Unsere aktuellen Erasmus+ weltweit (International Credit Mobility) Projekte mit Partnerländern und -hochschulen.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn
- Sie an der THM regulär immatrikuliert sind
- Ihr Fachbereich an der THM mit der Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen hat - siehe Partnerhochschulen.
- Ihr/e Auslandsbeauftragte*r einen ausreichenden Studienfortschritt bescheinigt (z.B. bei Ausreise ab 4./5. Semester ca. 90 CPs)
- Sie die Sprachvoraussetzungen der Partnerhochschule erfüllen
- eine unterzeichnete Bestätigung des Fachbereichs zur Auslandssemesterbewerbung erhalten haben
- Sie in Ihrem Motivationsschreiben Ihr Vorhaben im Ausland nachvollziehbar darstellen können
- Sie keine Förderung durch PROMOS/ HAW.International oder andere DAAD-Programme erhalten

Internationale grundständige Studierende müssen bei der Planung unbedingt beachten: Der Auslandsaufenthalt darf 6 Monate nicht überschreiten und Sie müssen vor der Ausreise aus Deutschland sicherstellen, dass Ihr Aufenthaltstitel mindestens bis zur Wiedereinreise gültig ist!
Was wird gefördert?
Bei einem Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ können Sie folgende Förderung erhalten
Erasmus+ europaweit
- landesabhängige, monatliche Aufenthaltszuschüsse (Fördersumme der Ländergruppen)
- Reisekostenpauschale abhängig von Distanz und Reiseart (Entfernungskalkulator)
- Erasmus+ Förderung kombinierbar mit Auslands-BAföG und Deutschlandstipendium
- bis zu 6 zusätzlich geförderte Reisetage für nachhaltiges Reisen (Green Travel) Summe abhängig vom Land sowie Zugang zum Erasmus Interrail Ticket
- Sonderförderung für Erstakademiker*innen, bei Erwerbstätigkeit, bei Behinderung, Aufenthalt mit Kind, etc. (Social Top-Ups) bzw. Realkostenanträge für Teilnehmende mit Grad der Behinderung (GdB ab 20), Behinderung mit finanziellem Mehrbedarf, chronischer Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf oder mit Kind/ern
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder eine bestimmte Förderdauer.
Erasmus+ Ländergruppen
|
Ländergruppe |
Zielland |
Betrag |
|---|---|---|
|
Ländergruppe 1 |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich) |
600 EUR pro Monat |
|
Ländergruppe 2 |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
540 EUR pro Monat |
|
Ländergruppe 3 |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
540 EUR pro Monat |
Stand: Call 2024-2026
Erasmus+ Reisekostenpauschalen
|
Reisedistanz |
Standardreise |
Umweltfreundliches Reisen |
|---|---|---|
| 10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Das Platzangebot ist abhängig vom Semesterangebot der Partnerhochschulen. Angebote können u.U. variieren.
Erasmus+ weltweit
- monatliche Aufenthaltszuschüsse
- Reisekostenzuschuss abhängig von der gereisten Distanz (Entfernungskalkulator)
- Erasmus+ Förderung kombinierbar mit Auslands-BAföG und Deutschlandstipendium
- Sonderförderung bei Behinderung, Aufenthalt mit Kind, etc.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
| Entsendeland | Zielland | Betrag |
|---|---|---|
| Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
| Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, eine bestimmte Förderhöhe oder eine bestimmte Förderdauer.
Erasmus+ Weltweit Ein Austausch über Erasmus+ Weltweit findet aktuell nur für Incomings statt. Bewerbungen von THM-Studierenden an diesen Hochschulen erfolgen über THM.weltweit.
Wie lange kann ich mit Erasmus+ ins Ausland?
Ein Studienaufenthalt mit Erasmus+ kann zwischen 2 und 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) dauern.
Beispiel: Sie verbringen im Bachelor ein Semester (5 Monate) an einer Gasthochschule, verlängern ein weiteres Semester (5 Semester), absolvieren ein Auslandspraktikum mit Erasmus (2 Monate). Im Master oder während der Promotion haben Sie wieder bis zu 12 Monate Förderanspruch.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Studienaufenthalts im Ausland muss spätestens 4 Wochen vor Ende des aktuellen Semesters formlos per E-Mail (

Wie bewerbe ich mich?
Wintersemester
Informationsphase
| Wintersemester | Wintersemester | Bis 20.01. | Feb - Apr |
|---|---|---|---|
|
Veranstaltung besuchen Organisatorische Fragen im International Office klären |
Information beim Fachbereich einholen Anerkennungsaussichten der Leistungen |
Bewerbung abschicken |
Finalisierung der Wahl der Gasthochschule Veranstaltung besuchen |
Bewerbungsphase
| Ab März | Feb - Mai | März - Mai |
|---|---|---|
|
Nominierung durch International Office Ausgenommen: Freemover |
Erstellung & Bestätigung durch Fachbereich |
Bewerbung |
Pre-departure & Auslandsphase
| Mai - Juli | Aug - Okt | Sep - Nov | Jan - Feb |
|---|---|---|---|
|
Pre-Departure Meeting ggf. Interkulturelles Training Reisevorbereitung |
Antritt des Auslandsstudiums Stipendienerhalt |
ggf. Changes of Learning Agreement mit allen Bestätigungen an THM-IO übermitteln |
Rückkehr Abschlussunterlagen einreichen |
Sommersemester
Informationsphase
| Sommersemester | Sommersemester | Bis 15.06. | Jul - Sep |
|---|---|---|---|
|
Veranstaltung besuchen Organisatorische Fragen im International Office klären |
Information beim Fachbereich einholen Anerkennungsaussichten der Leistungen |
Bewerbung abschicken |
Finalisierung der Wahl der Gasthochschule Veranstaltung besuchen |
Bewerbungsphase
| Ab Juli | Juli - Okt | Aug - Nov |
|---|---|---|
|
Nominierung durch International Office Ausgenommen: Freemover |
Erstellung & Bestätigung durch Fachbereich |
Bewerbung |
Pre-Departure & Auslandsphase
| Nov - Jan | Jan - Feb | Jan - März | Mai - Juni |
|---|---|---|---|
|
Pre-Departure Meeting ggf. Interkulturelles Training Reisevorbereitung |
Antritt des Auslandsstudiums Stipendienerhalt |
ggf. Changes of Learning Agreement mit allen Bestätigungen an THM-IO übermitteln |
Rückkehr Abschlussunterlagen einreichen |
|
Veranstaltung |
Fachbereich |
International Office |
Studierende |
Alle beim International Office einzureichenden Unterlagen:
Informieren
ca. 1 Jahr vor Ausreise
- Veranstaltung des International Office (IO) „Teil I How to Start“ besuchen
- passende Partnerhochschulen für Fachbereich/Studiengang wählen
- Hochschulwahl und Modulauswahl mit Auslandsbeauftragten besprechen
- bis zu 3 Wunschhochschulen auswählen
Bewerben
Frist im WiSe 20.01. (für Aufenthalt im darauf folgenden akademischen Jahr WS/SoSe) | im SoSe 15.06. (Restplätze des folgenden akademischen Jahrs)
1. Dokumente vorbereiten:
- vollständig ausgefüllte Bestätigung des Fachbereichs
- Motivationsschreiben Auslandssemester
- aktuelle Studienbescheinigung
- aktuelle Leistungsübersicht
- falls zutreffend: Ehrenwörtliche Erklärung Top-ups / Honorary Declaration Top-ups (english)
2. Bewerbung über das THM Bewerbungsportal SoleMove fristgerecht absenden.
Nominierung
Im WiSe bis Mai | Im SoSe bis September
- International Office prüft Bewerbungen
- Veranstaltung des International Office „Teil II 'Nägel mit Köpfen machen' Bewerbung an der Gasthochschule“ besuchen
- International Office der THM nominiert Sie an Gasthochschule (GHS)
- Nominierung wird an GHS akzeptiert, Sie erhalten Informationen zur Bewerbung dort
Vor Aufenthalt
- Bewerbung an der GHS | Bei Zusage: Letter of Acceptance (LoA)
- Online Learning Agreement (OLA) mit Auslandsbeauftragten finalisieren (3fach Confirmed )
- Online Learning Agreements (OLAS) MÜSSEN durch die THM Bewerbungsdatenbank SoleMove initiiert werden.
OLAS, die durch die Website learning-agreement.eu kreiert werden, sind NICHT zulässig!
UK und Schweiz sind die einzigen Länder, für die ein PDF-Learning Agreement als Datei zulässig ist.
- Online Learning Agreements (OLAS) MÜSSEN durch die THM Bewerbungsdatenbank SoleMove initiiert werden.
- Nachweis interkulturelle Kompetenz
- OLS-Sprachtest - Vor Aufenthalt
- Veranstaltung des International Office „Teil III Pre-Departure Meeting“ besuchen
- Grant Agreement unterzeichnen und einreichen
- SoleGrant Application absenden
- 1. Rate der Erasmusförderung wird ausgezahlt
Während
- Certificate of Stay - Arrival (CoA) von GHS in erster Uni-Woche unterzeichnen lassen
- ggf Änderungen im Learning Agreement innerhalb der ersten 4 Wochen nach Ankunft (Status: confirmed) in die Wege leiten
- ggf. Bewerbung für Auslandspraktikum im Gastland
- ggf. Verlängerung des Aufenthalts beantragen
Nach Aufenthalt
- Certificate of Stay - Departure (CoD) von GHS unterzeichnen lassen
- EU-Survey ausfüllen
- Transcript of Records GHS
- Anerkennung an der THM
- Feedback in SoleMove ausfüllen
- 2. Rate der Erasmusförderung wird ausgezahlt
Was sind die Auswahlkriterien?
Aufgrund begrenzter Austauschplätze wenden wir folgende Kriterien bei der Vergabe der Plätze an:
- Ihre Motivation für ein Gastland/-Hochschule ist nachvollziehbar im Motivationsschreiben dargestellt
- Sie haben mindestens 1, besser 3 Semester, an der THM studiert
- Ihr/e Auslandsbeauftragte*r bescheinigt einen ausreichenden Studienfortschritt (z.B. bei Ausreise ab 4./5. Semester ca. 90 CPs)
- Sie besitzen die für das Auslandssemester erforderlichen Sprachkenntnisse
- Sie erhalten keine weitere DAAD-Förderung, z.B. durch PROMOS/ HAW.International
- Die Aufenthaltsdauer ist min. 2 Monate
- ERASMUS+ Förderkontingent ist noch nicht ausgeschöpft, d.h. Sie haben in der aktuellen Studienphase (BA/MA) die Maximalförderdauer von 12 Monaten noch nicht überschritten
Hilfreiche Ressourcen
- Erasmus+ App
- Erasmus Student Network (ESN)
- Erasmus+ Netzwerk | Finden Sie andere Erasmus+ Studierende in Ihrer Gaststadt (kostenpflichtig)
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsformulare
- vollständig ausgefüllte Bestätigung des Fachbereichs
- Motivationsschreiben Auslandssemester
- aktuelle Studienbescheinigung
- aktuelle Leistungsübersicht
- falls zutreffend: Ehrenwörtliche Erklärung Top-ups / Honorary Declaration Top-ups (english)
Ausfüllhilfen
- Anleitung für das Bewerbungsportal für Studierende
- EU Subject Area/ ISCED-Degree Courses THM
- ERASMUS Codes Partnerhochschulen
ZUM BEWERBUNGSPORTAL SOLEMOVE
Dokumente Erasmus+ nach Zusage
Bewerbungsunterlagen finden Sie weiter oben auf der Seite.
2025/26 - Aufenthalt im WiSe 2025/26 oder SoSe 26
SoSe 2026
- Präsentation Teil 2 Nägel mit Köpfen machen
- Checkliste für Erasmus Auslandsstudium
- Nachweis der interkulturellen Kompetenz
- Learning Agreement Erasmus Study.docx (für UK, VGU Vietnam & Schweiz)
- Anleitung Learning Agreement (für UK, VGU Vietnam & Schweiz)
- Anleitung Online Learning Agreement
- ERASMUS+ Studierenden Charta
- Ehrenwörtliche Erklärung Top-Ups / Honorary Declaration Top-Ups (english)
- Stipendienbescheid
- Certificate of Stay (CoA/CoD)
- Checkliste "Erfolgreicher Wiedereinstieg an der THM"
- Letter of Recognition
Online Learning Agreements (OLAS) MÜSSEN durch die THM Bewerbungsdatenbank SoleMove initiiert werden.
OLAS, die durch die Website learning-agreement.eu kreiert werden, sind NICHT zulässig!
Ausnahmen: UK und Schweiz (PDF-Learning Agreement als Datei zulässig)
2026/27 - Aufenthalt im WiSe 2026/27 oder SoSe 27
WiSe 2026/27
- Präsentation Teil 2 Nägel mit Köpfen machen
- Checkliste für Erasmus Auslandsstudium
- Nachweis der interkulturellen Kompetenz
- Learning Agreement Erasmus Study.docx (für UK & Schweiz)
- Anleitung Learning Agreement (für UK &Schweiz)
- Anleitung Online Learning Agreement
- ERASMUS+ Studierenden Charta
- Ehrenwörtliche Erklärung Top-Ups / Honorary Declaration Top-Ups (english)
- Präsentation Pre-Departure Meeting (inkl. Anleitung SoleGrant)
- Hinweise zur Förderung und Dokumentation
- Certificate of Stay (CoA/CoD)
- Checkliste "Erfolgreicher Wiedereinstieg an der THM"
- Letter of Recognition
Online Learning Agreements (OLAS) MÜSSEN durch die THM Bewerbungsdatenbank SoleMove initiiert werden.
OLAS, die durch die Website learning-agreement.eu kreiert werden, sind NICHT zulässig!
Ausnahmen: UK und Schweiz (PDF-Learning Agreement als Datei zulässig)
SoSe 2027
- Präsentation Teil 2 Nägel mit Köpfen machen (folgt nach Veranstaltung)
- Checkliste für Erasmus Auslandsstudium
- Nachweis der interkulturellen Kompetenz
- Learning Agreement Erasmus Study.docx (für UK & Schweiz)
- Anleitung Learning Agreement (für UK & Schweiz)
- Anleitung Online Learning Agreement
- ERASMUS+ Studierenden Charta
- Ehrenwörtliche Erklärung Top-Ups / Honorary Declaration Top-Ups (english)
- Präsentation Pre-Departure Meeting (inkl. Anleitung SoleGrant)
- Hinweise zur Förderung und Dokumentation
- Certificate of Stay (CoA/CoD)
- Checkliste "Erfolgreicher Wiedereinstieg an der THM"
- Letter of Recognition
Online Learning Agreements (OLAS) MÜSSEN durch die THM Bewerbungsdatenbank SoleMove initiiert werden.
OLAS, die durch die Website learning-agreement.eu kreiert werden, sind NICHT zulässig!
Ausnahmen: UK und Schweiz (PDF-Learning Agreement als Datei zulässig)