Sie haben Familie und möchten das Abenteuer Auslandsaufenthalt wagen, fürchten aber die finanzielle Mehrbelastung?
Das International Office und das Gleichstellungsbüro – Familiengerechte Hochschule berät Sie nicht nur über Studienangebote oder Praktika im Ausland, sondern steht Ihnen auch beim Thema Finanzierung mit Rat und Tat zur Seite.
Auf dieser Seite haben wir erste Informationen für Sie zusammengestellt.
Erasmus+
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt mit dem Erasmus+-Programm anstreben, können Sie für einen Aufenthalt mit Kind/-ern einen finanziellen Zuschuss beantragen.
Auslands-BAföG
Für einen Auslandsaufenthalt können Sie Auslands-BAföG beantragen. Wird Ihnen dieses genehmigt, erhalten Sie einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag.
Kindergeld
Es besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld, sofern der Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung erfolgt und die/der Studierende anschließend nach Deutschland zurückkehrt.
Wenn die/der Studierende selbst noch unter 25 Jahren alt ist, besteht der Kindergeldanspruch der Eltern ebenfalls für die Zeit der Auslandsphase fort.
Der Zuschuss, den man in Deutschland zu den Kindergartenkosten bekommt (einkommensabhängig), kann nicht mit ins Ausland genommen werden. Das deutsche Amt übernimmt keine Betreuungskosten im Ausland.