![]() |
![]() |
Erasmus Code: D GIESSEN02 PIC: 972166496 OID: E10164878 SCHAC: thm.de
ECHE: ECHE 2021-27 EPS: EPS 2021-27 | Studierenden Charta
Hochschulpersonal aus Lehre und Verwaltung kann an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT) im Ausland teilnehmen. Dies ist an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich sowie zur Pflege der Hochschulkooperationen der THM.
Alle Informationen im Überblick:
Wer kann Fort- und Weiterbildungen im Ausland beantragen?
"...vom Auszubildenden über den Hausmeister bis zum Präsidenten..."
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Dekanate
- International Office
- Hochschulsport
- Weiterbildung
- Studierenberatung
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Personalentwicklung dokumentiert auf Wunsch Ihre Fort- und Weiterbildungen in Ihrer Personalakte.
Wie lang kann ein STT Aufenthalt gefördert werden?
Förderfähig sind Aufenthalte von mindesten 2 und höchstens 60 Tagen (ohne Reisetage).
Welche Aufenthaltsarten sind als STT möglich?
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Teilnahme an Workshops und Seminaren (z. B. International Weeks an Hochschulen in der EU)
- Sprachkurse
- Reisen zur Kooperationspflege (z.B. zur Abstimmung von Studienprogrammen)
- Entwicklung von Kooperationsprojekten
- Organisation der Mobilitätsbetreuung
Hinweis für Lehrpersonal:
- STT kann genutzt werden zur Mitwirkung an curricularer Entwicklung an Partnerhochschulen (Dozent*innen)
- STT und STA (Mobilität zu Lehrwecken) kann kombiniert werden!
- STT kann auch zur Anbahnung von Unternehmenskontakten für Studierendenpraktika verwendet werden. Hierbei muss jedoch im Mobility Agreement ein Mehrwert für die reisende Person erkennbar sein.
Wo kann man Angebote finden?
Angebote zu International Weeks finden Sie unter IMOTION
Das International Office und die Personalentwicklung unterstützen Sie bei der individuellen Gestaltung Ihrer Fortbildung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit neben der Teilnahme an International Weeks europäischer Hochschulen, für Sie maßgeschneiderte Aufenthalte an unseren Partnerhochschulen und ggf. in europäischen Unternehmen zusammenzustellen.
Wie hoch ist die Förderung?
|
Ländergruppe ab 2025 |
Programmland | Tagessätze bis zum 14. Tag der Aktivität | Tagessätze vom 15.–60. Tag der Aktivität |
|
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich Schweden, Schweiz Vereinigtes Königreich |
180 Euro |
126 Euro |
|
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
160 Euro |
112 Euro |
|
Gruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten) |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
140 Euro |
98 Euro |
- Sonderförderung (mit Familie, mit Behinderung/chronischer Krankheit)
Reisekosten für Hin-und Rückfahrt
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 und 99 KM | 28 Euro | 56 Euro |
| 100 und 499 KM | 211 Euro | 285 Euro |
| 500 und 1999 KM | 309 Euro | 417 Euro |
| 2000 und 2999 KM | 395 Euro | 535 Euro |
| 3000 und 3999 KM | 580 Euro | 785 Euro |
| 4000 und 7999 KM | 1.188 Euro | - |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 Euro | - |
Nutzen Sie das neue Erasmus Interrail-Ticket!
Wie ist der Programmablauf?
Weitere Information sowie einen detaillierten Ablaufplan finden Sie hier
Welche Dokumente sind einzureichen?
Alle Dokumente zur Beantragung finden Sie im Intrawiki der THM im Bereich des International Office und der Personalabteilung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des DAAD.
Praxisbeispiele der Personalmobilität finden Sie hier.
Das könnte Sie auch interessieren:

