Bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes kommen viele Frage auf. Damit Sie schnell Antworten finden, haben wir Ihnen hier oft gestellte Fragen gesammelt. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht in finden, freuen wir uns über Ihre Anfrage per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder einen Anruf. Wir beraten Sie gern!
Allgemeine Fragen zu Auslandsaufenthalten
Wie plane ich einen Auslandsaufenthalt?
Klären Sie, ob Sie lieber im Ausland studieren oder erste internationale Berufserfahrung sammeln wollen.
- Für ein Auslandsstudium spricht, wenn Sie passende Studienangebote an der Partnerhochschule finden und Sie Credits im Ausland erwerben können, die Sie sich im Studium an der THM anrechnen lassen können.
- Ein Praktikum bietet sich vor allem zum Studienende an. Sie können ihre Praxisphase/Berufspraktisches Semester in einem Unternehmen im Ausland absolvieren und evt. auch ihre Abschlussarbeit im Ausland anfertigen. Auch ausländische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sind je nach Studiengang und -schwerpunkt für Praktika geeignet.
- Kurzzeitaufenthalte wie Summer/ Winter Schools, RISE-Forschungspraktika u.a. bieten Gelegenheit internationale Luft in den Semesterferien zu schnuppern.
Die Auslands- und Praktikumsbeauftragten helfen Ihnen, die passende Entscheidung zu treffen. Nehmen Sie außerdem unbedingt an den Infoveranstaltungen des International Office teil. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Unterstützung. Hilfreich ist auch unser Informationsvideo:
Wann ist ein geeigneter Zeitpunkt für mich, ins Ausland zu gehen ?
Wichtig ist, dass Sie mit dem/der Auslandsbeauftragten klären, welches Semester in Ihrem individuellen Studienverlauf das geeignete für einen Auslandsaufenthalt ist.
Die Erfahrung zeigt, dass Semesteraufenthalte erst ab dem 3. Semester sinnvoll sind bzw. ab dem 2. Mastersemester
Für Auslandssemester ist das Wintersemester organisatorisch deutlich leichter zu handhaben, wegen Abweichungen im akademischen Kalender. Der Start zum Wintersemester ist üblicherweise problemlos, so dass Sie entspannt an die Gasthochschule reisen und an den verpflichtenden dortigen Orientierungstagen teilnehmen können.
Beim Start des Auslandssemesters zum Sommersemester überlappen sich die Semesterzeiten teilweise erheblich, was ungünstig ist. Während an der THM ein Wintersemester bis Mitte Februar läuft (inklusive Prüfungszeit), beginnt an den ausländischen Gasthochschulen das Sommersemester oftmals bereits im Januar. Entweder verpassen Sie also den Wintersemesterabschluss an der THM (Klausurwochen), oder Ihnen fehlt der Semesterstart an der Gasthochschule. Letzteres ist keine Option. Der Semesterstart an der Gasthochschule ist für Sie nicht ersetzbar.
An wen wende ich mich mit welchen Fragen zum Auslandsaufenthalt?
- Bei Fragen bzgl. Bewerbung, Finanzierung: International Office (IO) (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Fragen zur Fächerwahl, Learning Agreement, Anerkennung, Partnerhochschulen: Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs
- Fragen zu Praktikumsvoraussetzungen: Praxisbeauftragte Ihres Fachbereichs
- Fragen zu Voraussetzungen für die Abschlussarbeit: Betreuende*r Professor*in der Abschlussarbeit
- Fragen zu Programmen und verschiedenen Mobilitäten: IO und den Fachbereich
- Fragen zur Gasthochschule: Local Coordinator der Gasthochschule
Nutzen Sie das umfangreiche Informationsangebot auf der Homepage und die Infoveranstaltungen, wie Go Out-Infotage und das Go Out-Semesterprogramm. Diese Veranstaltungen dienen auch zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit den Auslandsbeauftragten.
Gibt es Auslands-BAföG?
Grundsätzlich ist es möglich, BAföG für einen Studienaufenthalt oder auch für ein Praktikum im Ausland zu beantragen. Prinzipiell können auch Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, da davon ausgegangen wird, dass für das Auslandsstudium ein erhöhter Finanzbedarf besteht. Auslands-BAföG kann einmalig für einen Zeitraum von 3-12 Monaten beantragt werden und wird zur Zeit nicht auf die Foerderungshoechstdauer vom Inlands-BAföG angerechnet, wenn das Auslandsstudium nicht obligatorischer Bestandteil des Studiums zu Hause ist. Jedoch ändern sich die Regelungen hierzu sehr häufig. Ausführliche Beratung zum Auslands-BAföG erhalten Sie beim Studentenwerk, das für Ihr Zielland zuständig ist.
Kann ich von der THM ein Sprachzertifikat erhalten?
Zeugnis über Ihren aktuellen Fremdsprachen-Kenntnisstand können Sie im Sprachenzentrum der THM ablegen.
Wie bleibe ich auf dem Laufenden?
- Abonnieren Sie den Outgoing-Newsletter
- Folgen Sie uns auf Facebook & Instagram (@thm.internationaloffice)
- Schreiben Sie sich in unseren Moodle-Kurs "Auslandsaufenthalte" ein
Ich benötige einen Nachweis der interkulturellen Kompetenz. Wie kann ich diesen Nachweis erbringen?
- erfolgreiche Teilnahme am International Buddy Programme (Nachweis nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahme am Interkulturellen Training (Nachweis nicht älter als 2 Jahre)
- Module Ihres Fachbereichs (z.B. "Interkulturelle Kommunikation", " Intercultural Communication Competencies", o.ä.)
- nachweisbare Auslandserfahrung von min. 3 Monaten Dauer und nicht älter als 2 Jahre
Muss ich mich bei der THM zurückmelden, obwohl ich Auslandssemester mache?
Ja, während Ihres Auslandssemester müssen Sie an der THM immatrikuliert sein. Melden Sie sich unbedingt fristgerecht zurück. Sie können sich die Gebühren für das Semesterticket beim AstA erstatten lassen (s.o.). Alternativ können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Dies ist allerdings nur im Einzelfall empfehlenswert.
Auslandssemester
Was für Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung?
Die benötigten Unterlagen sind abhängig von dem Programm/Stipendium für das Sie sich bewerben. Beim International Office können Sie sich direkt für Erasmus+, THM.weltweit, die Landespartnerschaften und PROMOS bewerben. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
Gibt es Bewerbungsvoraussetzungen?
Die Voraussetzungen für die einzelnen Programme und finanziellen Förderungen entnehmen Sie den entsprechenden Seiten unter Programme und Fördermöglichkeiten.
Wo finde ich den EU Subject/ ISCED-Code für meinen Studiengang?
Der EU Subject-/ ISCED-Code wird beim vorallem beim Erasmus+ Programm abgefragt. Eine Auflistung der ISCED-Codes der Studiengänge an der THM, sowie deren englischer Name, finden Sie hier in der Übersicht: EU Subject/ ISCED-Degree Courses THM
Wo kann ich im Ausland studieren?
Die THM kooperiert mit zahlreichen Partnerhochschulen im Ausland. Weitere Informationen finden Sie unter Partnerhochschulen.
Achten Sie bei der Wahl der Partnerhochschule, darauf, dass Ihr Fachbereich ein Abkommen für Ihren Studienzyklus (BA/MA/Promotion) hat und für Ihre Kurswahl sowohl fachlich als auch sprachlich relevant ist. Die Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs können Sie hier unterstützen.
Sie können Ihren Auslandsaufenthalt auch eigenständig als Freemover planen.
Werden die im Ausland erworbenen Studienleistungen auf mein Heimatstudium angerechnet?
Eine gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen von Austauschprogrammen und im ERASMUS-Programm ist in der Regel gewährleistet. Das auch von deutschen Hochschulen verwendete Credit Point-System (ECTS) erleichtert die Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungsnachweisen. Voraussetzung für die Anerkennung Ihrer Auslandsleistungen ist, dass Sie VOR Antritt des Auslandsaufenthalts Ihren Studienplan (Learning Agreement) mit Ihrem/Ihrer Auslands-, bzw Partnerschaftsbeauftragten im Fachbereich abstimmen. Das Formular finden Sie im Download-Bereich.
Die Anerkennung der Auslandsleistungen erfolgt nach Ihrer Rückkehr unter Nachweis der an der Gasthochschule erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen sowie das unterzeichnete Learning Agreement durch Ihren Heimatfachbereich (THM). Beteiligt sind Ihr/e Auslands-, bzw Partnerschaftsbeauftragten und teilweise der Prüfungsausschuss.
Die Eintragung der anerkannten Leistungen in Ihre Leistungsübersicht erfolgt im Dekanatssekretariat Ihres Fachbereichs. Dazu legen Sie die Anerkennnungsbescheinigung Ihres Fachbereichs sowie die Mobilitätsbescheinigung des International Office vor.
Mobilitätsbescheinigung für die Registrierung von Leistungen, die nach einer Auslandsphase auf das THM-Studium anerkannt werden
Damit Ihre aus der Auslandsphase auf das heimische Studium anerkannten Leistungen in Ihre Leistungsübersicht aufgenommen werden, wenden Sie sich bitte an das Dekanatssekretariat Ihres Fachbereichs. Dort werden die anerkannten Leistungen für Ihre Leistungsübersicht registriert. Im Dekanatssekretariat sind hierfür vorzulegen:
- Transcript of Records der Gasthochschule
- Anerkennungsbescheinigung Ihres Fachbereichs
- Mobilitätsbescheinigung
Die Mobilitätsbescheinigung erhalten Sie vom International Office über folgenden Link (dies generiert eine entsprechende E-Mail Anfrage an das International Office):
Anfrage Mobilitätsbescheinigung für Programmteilnehmer/innen.
Für eine zügige Bearbeitung achten Sie bitte darauf, in der E-Mail alle erforderlichen Angaben vollständig mitzuteilen (Vorname, Name / Studiengang / Zeitraum der Auslandsphase / Gastland Ihrer Auslandsphase).
Auf Ihre Anfrage sollten Sie nach vier Werktagen eine Antwort aus dem International Office erhalten haben.
Mobilitätsbescheinigung (ohne Mobilitätsprogramm)
Sie haben Ihr Auslandssemester/ Auslandspraktikum ohne Beteiligung des International Office der THM organisiert und absolviert?
Dann brauchen Sie für die Registrierung der Anerkennung von Auslandsleistungen durch das Dekanatssekretariat Ihres Fachbereichs eine Mobilitätsbescheinigung (ohne Mobilitätsprogramm).
Diesen Bogen füllen Sie vollständig aus und drucken ihn aus. Die erforderliche Bestätigung der Angaben erhalten Sie z.B. im International Office (Standort Gießen Frau Fonseca/Standort Friedberg Frau Shrestha/ Frau Müller-Eibich). Dort legen Sie den Bogen zusammen mit der Aufenthaltsbestätigung/Confirmation of Departure Ihrer Gasthochschule bzw. Ihrer Praktikumsbestätigung des Gastunternehmens vor. Bitte beachten Sie: die Aufenthaltsbestätigung/Praktikumsbestätigung muss das Datum des Beginns und des Endes Ihres akademischen Aufenthalts nennen. Eventuelle Urlaubszeiten vor oder nach dem Semester/Praktikum gehören nicht dazu.
Erasmus+
Wo finde ich den EU Subject/ ISCED-Code für meinen Studiengang?
Der EU Subject-/ ISCED-Code wird beim vorallem beim Erasmus+ Programm abgefragt. Eine Auflistung der ISCED-Codes der Studiengänge an der THM, sowie deren englischer Name, finden Sie hier in der Übersicht: EU Subject/ ISCED-Degree Courses THM
Was bedeutet nachhaltiges Reisen "Green Travel"?
Nachhaltiges Reisen wird mit einem Top-up von einmalig 50€ belohnt. Falls auch die Kriterien für Social Top-ups zu tragen kommen, können zudem zusätzlich 4 Reisetage gefördert werden.
Das Top-Up für Green Travel kann ausgezahlt werden, wenn 50% der Reise mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel zurückgelegt wurden.
Folgende Fortbewegungsmittel werden als nachhaltig eingestuft:
- Zug
- Fahrgemeinschaft
- E-Auto
- Bus
- Fahrrad
- zu Fuß
- Schiff (sofern keine Alternativen verfügbar)
Sie beantragen das Top-up "Green Travel" mit der Ehrenwörtlichen Erklärung für Top-ups zum Erasmus+ Stipendium.
Was sind (die Kriterien für) Social Top-Ups
Social Top-ups sind Aufstockungsbeträge für Studierende mit geringeren Chancen. Die Zusatzförderung beläuft sich auch 250€/Monat und kann mit dem Top-up für nachhaltiges Reisen ("Green Travel) kombiniert werden.
Sie beantragen das Social Top-up mit der Ehrenwörtlichen Erklärung für Top-ups zum Erasmus+ Stipendium.
Die Sonderförderung kann auch bei mehreren zutreffenden Kriterien nur einmal gewährt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe oder Förderdauer.
Erstakademiker*in
Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Fachhochschule, Hochschule oder Berufsakademie, der dem eines Hochschulabschlusses vergleichbar ist. Im Ausland absolvierte Studiengänge werden als Hochschulabschluss gewertet, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind.
Erwerbstätigkeit
- Sie sind innerhalb eines Jahres vor Antritt des Auslandssemesters mind. sechs Monate durchgängig erwebstätig gewesen und
- Die Beschäftigung war sozialversicherungspflichtig und der monatliche Nettolohn lag über 450 EUR und unter 850 EUR (alle Tätigkeiten aufaddiert) und
- Die Beschäftigung wird während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt und
- Die Beschäftigung wurde nicht in Selbständigkeit ausgeübt und
- Sie gehen keinem dualem Studium nach
Behinderung/chronische Krankheit
Mit chronischer Erkrankung:
- Nachweis durch ärztliches Attest
- es muss ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland vorliegen (die Art der Erkrankung muss nicht genannt werden) oder
- eine Behinderung (ab GdB20)
Sie können wählen zwischen:
1. einem pauschalen Top-up von 250 EUR/Monat, ohne Nachweise von Kosten oder
2. einem sog. Realkostenantrag von bis zu 15.000 EUR für die Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie sich im Ausland aufhalten. Mehr Informationen und Unterstützung finden Sie unter Studieren im Ausland mit Behinderung.
mit Kind
Sie nehmen Ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland. Sie erhalten dann zusätzlich zu den oben genannten Förderhöhen 250 EUR/Monat ohne Kostennachweise, unabhängig von der Anzahl der Kinder oder können einen Realkostenantrag bis zu 15.000 EUR mit Nachweisen stellen. Infos und Unterstützung zum Realkostenantrag finden Sie unter Studieren mit Kind im Ausland.
Auslandspraktikum
Gibt es finanzielle Förderung für Auslandspraktika?
Ja! Eine finanzielle Förderung durch das International Office ist ab einer Praktikumsdauer von 6 Wochen möglich. Mehr erfahren Sie im Bereich Auslandspraktikum.
Wird ein Auslandspraktikum auf mein Heimatstudium angerechnet?
Die Frage der Anerkennung eines fachlichen Auslandspraktikums erfolgt über die gleichen Wege wie bei einem Inlandspraktikum: über den/die Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs (Liste der Praktikumsbeauftragten und BPS-BPP-Beauftragten). Bitte beachten Sie die von Ihrem Fachbereich hierzu veröffentlichten Verordnungen und Verfahrenshinweise.
Wie auch bei im Ausland erbrachten Studienleistungen gilt: keine Anerkennung ohne vorherige Abstimmung. Wenden Sie sich also VOR Praktikumsantritt an die oben genannten Personen.
Ihre Frage war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir beraten Sie gerne!