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Start International > Outgoing > FAQ - Wann, Wohin und wie bewerben?

FAQ - Wann, Wohin und wie bewerben?

Wie plane ich einen Auslandsaufenthalt?

Wie plane ich einen Auslandsaufenthalt?

Klären Sie, ob Sie lieber im Ausland studieren oder erste internationale Berufserfahrung sammeln wollen.

  • Für ein Auslandsstudium spricht, wenn Sie passende Studienangebote an der Partnerhochschule finden und Sie Credits im Ausland erwerben können, die Sie sich im Studium an der THM anrechnen lassen können.
  • Ein Praktikum bietet sich vor allem zum Studienende an. Sie können ihre Praxisphase/Berufspraktisches Semester in einem Unternehmen im Ausland absolvieren und evt. auch ihre Abschlussarbeit im Ausland anfertigen. Auch ausländische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sind je nach Studiengang und -schwerpunkt für Praktika geeignet.
  • Kurzzeitaufenthalte wie Summer/ Winter Schools, RISE-Forschungspraktika u.a. bieten Gelegenheit internationale Luft in den Semesterferien zu schnuppern.

Die Auslands- und Praktikumsbeauftragten helfen Ihnen, die passende Entscheidung zu treffen. Nehmen Sie außerdem unbedingt an den Infoveranstaltungen des International Office teil. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Unterstützung.

Wann ist ein geeigneter Zeitpunkt für mich, ins Ausland zu gehen ?

Wann ist ein geeigneter Zeitpunkt für mich, ins Ausland zu gehen ?

Wichtig ist, dass Sie mit dem/der Auslandsbeauftragten klären, welches Semester in Ihrem individuellen Studienverlauf das geeignete für einen Auslandsaufenthalt ist.

Die Erfahrung zeigt, dass Semesteraufenthalte erst ab dem 3. Semester sinnvoll sind bzw. ab dem 2. Mastersemester

Für Auslandssemester ist das Wintersemester organisatorisch deutlich leichter zu handhaben, wegen Abweichungen im akademischen Kalender. Der Start zum Wintersemester ist üblicherweise problemlos, so dass Sie entspannt an die Gasthochschule reisen und an den verpflichtenden dortigen Orientierungstagen teilnehmen können.
Beim Start des Auslandssemesters zum Sommersemester überlappen sich die Semesterzeiten teilweise erheblich, was ungünstig ist. Während an der THM ein Wintersemester bis Mitte Februar läuft (inklusive Prüfungszeit), beginnt an den ausländischen Gasthochschulen das Sommersemester oftmals bereits im Januar. Entweder verpassen Sie also den Wintersemesterabschluss an der THM (Klausurwochen), oder Ihnen fehlt der Semesterstart an der Gasthochschule. Letzteres ist keine Option. Der Semesterstart an der Gasthochschule ist für Sie nicht ersetzbar.

An wen wende ich mich mit welchen Fragen zum Auslandsaufenthalt?

An wen wende ich mich mit welchen Fragen zum Auslandsaufenthalt?

Das Outgoing-Team des International Office ist für allgemeine und Fragen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten zuständig.

Nutzen Sie das umfangreiche Informationsangebot auf der Homepage und die Infoveranstaltungen, wie Go Out-Infotage und das Go Out-Semesterprogramm.Diese Veranstaltungen dienen auch zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit den  Auslandsbeauftragten.

Für alle Fragen, die sich um die fachlichen Inhalte Ihres Auslandsaufenthaltes drehen, wenden Sie sich an den/die Auslandsbeauftragten oder ggf. Praktikumsbeauftragten Ihres Fachbereichs. Gemeinsam mit ihnen erstellen Sie im weiteren Verlauf Ihr Learning Agreement, in dem festgehalten wird, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen wollen und was davon wie nach Ihrer Rückkehr an die THM anerkannt  wird.

Welche finanziellen Hilfen gibt es für einen fachbezogenen Auslandsaufenthalt?

Welche finanziellen Hilfen gibt es für einen fachbezogenen Auslandsaufenthalt?

Für Auslandssemester finden Sie hier eine Liste.
Für Auslandspraktika finden Sie hier eine Liste.

Gibt es Auslands-BAföG?

Gibt es Auslands-BAföG?

Grundsätzlich ist es möglich, BAföG für einen Studienaufenthalt oder auch für ein Praktikum im Ausland zu beantragen. Prinzipiell können auch Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, da davon ausgegangen wird, dass für das Auslandsstudium ein erhöhter Finanzbedarf besteht. Auslands-BAföG kann einmalig für einen Zeitraum von 3-12 Monaten beantragt werden und wird zur Zeit nicht auf die Foerderungshoechstdauer vom Inlands-BAföG angerechnet, wenn das Auslandsstudium nicht obligatorischer Bestandteil des Studiums zu Hause ist. Jedoch ändern sich die Regelungen hierzu sehr häufig. Ausführliche Beratung zum Auslands-BAföG erhalten Sie beim Studentenwerk.

Wo kann ich im Ausland studieren?

Wo kann ich im Ausland studieren?

Die THM kooperiert mit zahlreichen Partnerhochschulen im Ausland. Weitere Informationen finden Sie unter Partnerhochschulen.

Werden die im Ausland erworbenen Studienleistungen auf mein Heimatstudium angerechnet?

Werden die im Ausland erworbenen Studienleistungen auf mein Heimatstudium angerechnet?

Eine gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen von Austauschprogrammen und im ERASMUS-Programm ist in der Regel gewährleistet. Das auch von deutschen Hochschulen verwendete Credit Point-System (ECTS) erleichtert die Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungsnachweisen. Voraussetzung für die  Anerkennung Ihrer Auslandsleistungen ist, dass Sie VOR Antritt des Auslandsaufenthalts Ihren Studienplan (Learning Agreement) mit Ihrem/Ihrer Auslands-, bzw Partnerschaftsbeauftragten im Fachbereich abstimmen.

Die Anerkennung der Auslandsleistungen erfolgt nach Ihrer Rückkehr unter Nachweis der an der Gasthochschule erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen sowie das unterzeichnete Learning Agreement durch Ihren Heimatfachbereich (THM). Beteiligt sind Ihr/e Auslands-, bzw Partnerschaftsbeauftragten und teilweise der Prüfungsausschuss.
Die Eintragung der anerkannten Leistungen in Ihre Leistungsübersicht erfolgt im Dekanatssekretariat Ihres Fachbereichs. Dazu legen Sie die Anerkennnungsbescheinigung Ihres Fachbereichs sowie die Mobilitätsbescheinigung des International Office vor (siehe unten).

Mobilitätsbescheinigung für die Registrierung von Leistungen, die nach einer Auslandsphase auf das THM-Studium anerkannt werden

Mobilitätsbescheinigung für die Registrierung von Leistungen, die nach einer Auslandsphase auf das THM-Studium anerkannt werden

Damit Ihre aus der Auslandsphase auf das heimische Studium anerkannten Leistungen in Ihre Leistungsübersicht aufgenommen werden, wenden Sie sich bitte an das Dekanatssekretariat Ihres Fachbereichs. Dort werden die anerkannten Leistungen für Ihre Leistungsübersicht registriert. Im Dekanatssekretariat sind hierfür vorzulegen:
- Transcript of Records der Gasthochschule
- Anerkennungsbescheinigung Ihres Fachbereichs
- Mobilitätsbescheinigung
Die Mobilitätsbescheinigung erhalten Sie vom International Office über folgenden Link (dies generiert eine entsprechende E-Mail Anfrage an das International Office):

Anfrage Mobilitätsbescheinigung für Programmteilnehmer/innen.

Für eine zügige Bearbeitung achten Sie bitte darauf, in der E-Mail alle erforderlichen Angaben vollständig mitzuteilen (Vorname, Name / Studiengang / Zeitraum der Auslandsphase / Gastland Ihrer Auslandsphase).
Auf Ihre Anfrage sollten Sie nach vier Werktagen eine Antwort aus dem International Office erhalten haben.

Mobilitätsbescheinigung (ohne Mobilitätsprogramm)

Sie haben Ihr Auslandssemester/ Auslandspraktikum ohne Beteiligung des International Office der THM organisiert und absolviert?
Dann brauchen Sie für die Registrierung der Anerkennung von Auslandsleistungen durch das Dekanatssekretariat Ihres Fachbereichs eine Mobilitätsbescheinigung (ohne Mobilitätsprogramm). 
Diesen Bogen füllen Sie vollständig aus und drucken ihn aus. Die erforderliche Bestätigung der Angaben erhalten Sie z.B. im International Office (Standort Gießen Frau Fonseca/Standort Friedberg Frau Shrestha/ Frau Müller-Eibich). Dort legen Sie den Bogen zusammen mit der Aufenthaltsbestätigung/Confirmation of Departure Ihrer Gasthochschule bzw. Ihrer Praktikumsbestätigung des Gastunternehmens vor. Bitte beachten Sie: die Aufenthaltsbestätigung/Praktikumsbestätigung muss das Datum des Beginns und des Endes Ihres akademischen Aufenthalts nennen. Eventuelle Urlaubszeiten vor oder nach dem Semester/Praktikum gehören nicht dazu.

Gibt es an der THM die Möglichkeit einen Doppelabschluss zu erwerben?

Gibt es an der THM die Möglichkeit einen Doppelabschluss zu erwerben?

In einigen Studiengängen können Sie in der Zeit Ihres Auslandsstudiums an einigen Partnerhochschulen einen zweiten Abschluss erwerben (double degree). Informationen erhalten Sie bei den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereiches oder im International Office der THM.

Wird ein Auslandspraktikum auf mein Heimatstudium angerechnet?

Wird ein Auslandspraktikum auf mein Heimatstudium angerechnet?

Die Frage der Anerkennung eines fachlichen Auslandspraktikums erfolgt über die gleichen Wege wie bei einem Inlandspraktikum: über den/die Praktikumsbeauftragte Ihres Studiengangs (Liste der Praktikumsbeauftragten und BPS-BPP-Beauftragten). Bitte beachten Sie die von Ihrem Fachbereich hierzu veröffentlichten Verordnungen und Verfahrenshinweise.

Wie auch bei im Ausland erbrachten Studienleistungen gilt: keine Anerkennung ohne vorherige Abstimmung. Wenden Sie sich also VOR Praktikumsantritt an die oben genannten Personen.

Was haben Rassismus und Kolonialismus mit meinem Auslandsaufenthalt zu tun?

Was haben Rassismus und Kolonialismus mit meinem Auslandsaufenthalt zu tun?

Wie wir unseren Auslandsaufenthalt erleben hat u.a. auch mit unserer Haltung gegenüber Anderem und Neuem zu tun. Wie wir hiervon berichten ebenso.

Interessante Denkanstöße hierzu erhalten wir von glokal e.V.: "Mit kolonialen Grüßen …Berichte und Erzählungen von Auslandsaufenthalten rassismuskritisch betrachtet"

Outgoing

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Aktuelle Sprechzeiten

Sprechzeiten finden bis auf weiteres nur telefonisch oder per E-Mail statt.

Die Sprechstunden der jeweiligen Ansprechpartner/innen und aktuelle Änderungen sind bei den Teamkontakten hinterlegt.

Kontakt

Helena Fonseca

  • Campus Gießen
    Gebäude A13
    Raum 1.05
  • +49 641 309-1326
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Stefanie Müller-Eibich

  • Campus Friedberg
    Gebäude A3
    Raum 0.09

    Campus Gießen
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