Es werden Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte weltweit mit einem Teilstipendium zur Deckung der Aufenthaltskosten gefördert. Reisekosten innerhalb Europas werden an der THM grundsätzlich nicht gefördert. Die monatlichen Teilstipendienraten sind länderabhängig und betragen derzeit 300 €, 400 € oder 500€. Für Sprach- und Fachkurse kann ein Zuschuss zu den Kursgebühren von einmalig 500 € beantragt werden. Eine Übersicht über die aktuellen Teilstipendienraten und die Höhe der möglichen Reisekostenpauschale finden Sie hier: Promos Fördersätze 2021.
Aktuell ist keine Bewerbung möglich.
Der Bewerbungszeitraum für das WiSe 21: 01.04.2021 - 31.5.2021
Wer kann sich bewerben?
Es können sich alle an der THM eingeschriebenen Studierenden bewerben, die das Ziel verfolgen einen Abschluss zu erreichen.
Neben Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, schließt dies Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: BAföG) und nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an der THM eingeschrieben sind und das Ziel verfolgen, einen Abschluss zu erreichen, ein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Hilfestellung Bewerbungsberechtigung. Aufenthalte im Heimatland unterliegen besonderen Bedingungen.
Was wird gefördert?
Fördermaßnahmen
Förderzeitraum: frühestens 01.01.2021 - 31.12.2021
Studien- und Forschungsstipendien (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Bei Studienaufenthalten von einem Semester ist die PROMOS-Förderung auf 4 Monate begrenzt.
Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Praktika können mit den genannten Stipendienraten und/oder Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden.
Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS+ nur gefördert werden, falls Sie bereits eine Förderung durch ERASMUS Praktikum erhalten haben.
Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Sprachkurse an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Sprachkurse in Englisch werden nur gefördert wenn es sich um einen Fachsprachkurs handelt. Zudem werden Kurse in häufig gesprochenen Sprachen nur gefördert, wenn fortgeschrittene Kenntnisse vorhanden sind.
Fachkurse (bis zu 6 Wochen, z.B. Summer Schools)
Die Teilnahme an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, können weltweit gefördert werden.
Wie bewerbe ich mich?
Bewerbung
- für die Förderung in der 2. Jahreshälfte 2021 (WiSe 21) : 01. April 2021 - 31. Mai 2021
Benötigte Unterlagen
Checkliste (von Ihnen und dem/der Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereiches unterschrieben)
- ausgedruckte Online-Bewerbung
- tabellarischer Lebenslauf (deutsch oder englisch) inkl. Angaben zu Nebentätigkeiten, gesellschaftlichem Engagement und bisherigen Auslandsaufenthalten
- Motivationsschreiben bzw. Darstellung des Auslandsvorhabens (deutsch oder englisch, mind. 1 Seite): Warum Sie sich für den geplanten Auslandsaufenthalt entschieden haben, welche Ziele Sie damit verfolgen, wie der Aufenthalt in Ihren Studienverlauf integriert ist, wie Sie sich auf den Aufenthalt vorbereiten/vorbereitet haben (z.B. sprachlich oder fachlich).
- Studienbescheinigung
- aktuelle Notenübersicht mit (selbsterrechneter, gewichteter) Durchschnittsnote
- aktuelles Sprachzeugnis z.B. DAAD- Sprachnachweis (ablegbar am Sprachenzentrum der THM, Anmeldung)
- Bei Auslandsstudium: Learning Agreement/Studienplan (siehe unter "downloads") und Annahmebestätigung der Gasthochschule
- Bei Auslandspraktikum: Anerkennungsbescheinigung des Fachbereichs, (formlose) Praktikumszusage und deutliche Angabe zur Vergütung
- Bei Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden: Zeitplan zur Durchführung des Vorhabens im Ausland, Bestätigung des Fachbereichs, dass das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt wird.
- Zertifikat Interkulturelles Training: Nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm ist der Besuch eines vorbereitenden interkulturellen Trainings verpflichtend.
- Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Passkopie bwz. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
Bitte reichen Sie fristgerecht alle Unterlagen (elektronisch und im Original) im International Office der TH Mittelhessen (Campus Gießen oder Friedberg) ein. Falls Sie am letzten Tag an einer anderen Stelle als dem International Office abgeben, achten Sie darauf, dass der Eingangsstempel vermerkt ist, sonst wird Ihre Bewerbung nicht angenommen. In jedem Fall müssen die Originale vorgelegt werden. Daher bringen Sie bei persönlicher Abgabe die Originale zum Abgleich bitte gleich mit.
Unvollständige oder verspätet eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden! Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung!
Was sind die Auswahlkritieren?
In die Bewertung fließen folgende Kriterien ein:
- Durchschnittsnote
- Studienfortschritt
- Sprachkenntnisse
- soziales Engagement
- Sinnhaftigkeit des Aufenthaltes
- Motivationsschreiben und ggf. außergewöhnliche Belastungen.
Die Auswahl erfolgt nach Prüfung der formalen Kriterien in einer Auswahlkommission. Der Auswahlkommission unterliegt die Entscheidung wie viele Monate gefördert werden und ob ein Fahrtkostenzuschuss gewährt wird. Sie können ca. einen Monat nach Ende des Bewerbungszeitraum mit einer Zu- oder Absage rechnen