Die THM liegt in Hessen, einem der Bundesländer, in denen es für die meisten Studiengänge keine Studiengebühren gibt. Allerdings müssen Sie jedes Semester einen Semesterbeitrag bezahlen.
Bedenken Sie, dass Sie ungefähr mit folgenden Kosten rechnen müssen.
Semesterbeitrag pro Semester (inkl. Semesterticket) zwischen 310,00 € und 335,00 €. Hier finden Sie zur Orientierung die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags für Studierende.
In der Regel müssen Sie eine einmalige Mietkaution zahlen.
Mögliche Kosten pro Monat:
Monatliche Miete im Studentenwohnheim (ab 2 Monaten): 353,00 €
Krankenversicherung ca. 140,00 €
Nahrungsmittel ungefähr ca. 200,00 €
Arbeitsmaterialien (Bücher, Lernmittel)
Telefon
Sport, Kultur, Freizeit
Insgesamt benötigen Sie mindestens 992,00€ pro Monat.. Diesen Betrag müssen Sie in der Regel auch für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels nachweisen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten um ein Studium zu finanzieren: Nebenjobs, Stipendien, finanzielle Unterstützungen und mehr.
Der Deutschen Akademische Austauschdienst (DAAD) und das Bildungsministerium geben weitere Informationen zum Finanzierungsnachweis für internationale Studierende. Hier ein paar Tipps ,um Geld zu sparen beim Einkaufen.
Einen guten Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten, die Sie als internationale*r Studierende*r haben, um Ihr Studium zu finanzieren, gibt Ihnen das Video des Deutschen Studentenwerks.
JOBBEN NEBEN DEM STUDIUM
Wie viele Stunden darf ich als internationale*r Studierende*r arbeiten? Wie finde ich einen Studentenjob?
Gemeinsam mit dem Studentenwerk Gießen haben wir eine Informationsbroschüre mit den wichtigsten Informationen zum Thema „Jobben neben dem Studium“ für Sie erstellt. Dort finden Sie sowohl rechtliche Informationen sowie Tipps zur Nebenjobsuche in der Region. Das Dokument finden Sie im roten Kasten "Downloads" rechts.
Auch auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie Tipps und Informationen zum Jobben neben dem Studium.
Wie bewerbe ich mich für einen Nebenjob? Nutzen Sie unsere Beratung, um Ihre Bewerbungsunterlagen vorzubereiten und Ihre Suche zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Berufseinstieg.
STIPENDIEN UND WEITERE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNGEN
Stipendien sind auch eine gute Möglichkeit, um das Studium zu finanzieren.
Wenn Sie einen guten Notendurchschnitt haben und sich neben dem Studium in einem Verein, einer Organisation oder sonstigen Projekten engagieren, kann es sich lohnen, wenn Sie sich für ein Stipendium bewerben. Das International Office hat eine Übersichtsliste mit Stiftungen erstellt, die internationale Studierende fördern.
Verschiedene öffentliche und private Träger (z.B. politische und religiöse Stiftungen) bieten Stipendien für internationale Studierende an. Die Anforderungen sind dabei unterschiedlich. In der Regel werden gute Studienleistungen und gesellschaftliches/politisches/religiöses Engagement erwartet. Es lohnt sich, in den verschiedenen Stipendienangeboten zu recherchieren, um das passende Stipendium zu finden.
Ein Infoblatt mit einer Liste von Institutionen, die Stipendien an internationale Studierende vergeben, finden Sie im roten Kasten "Downloads".
Wenn Sie noch in Ihrem Heimatland sind, können Sie auch über die DAAD-Stipendiendatenbank nach Stipendien suchen.
Wir haben für Sie einige Tipps zu Ihrer Bewerbung für ein Stipendium in diesem Video zusammengestellt. Im roten Kasten "Downloads" finden Sie auch praktische Tipps zu Ihrer Bewerbung für ein Stipendium.
DAAD - Stipendiemprogramm STIBET für internationale Studierende
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Programm „Stipendien- und Betreuungsprogramm für internationale Studierende und Doktoranden“.
Es handelt sich um ein Teilstipendium in Höhe von mindestens 300 € monatlich für die Dauer von mindestens einem Monat bis maximal sechs Monaten. Die Bewerber*innen werden durch ein Auswahlverfahren nominiert.
Im Jahr 2025 können drei Stipendienkategorien gefördert werden:
Studienabschlussstipendien: für internationale Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums (Bachelor oder Master). Bachelor- bzw. Masterarbeit ist bereits genehmigt / angemeldet. Besonderes Engagement: für Studierende mit guten Studienleistungen und ehrenamtlichem Engagement Chancengleichheit: für Geförderte mit besonderen Herausforderungen im Studium (z.B. besondere Betreuungssituation von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, Behinderung, Fluchthintergrund)
Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen:
finanzielle Bedürftigkeit
ausländische Staatsbürgerschaft
Schulabschluss im Ausland
Studierende mit regulärer Einschreibung (keine Austauschstudierenden)
Bewerbungsunterlagen: Antrag, aktuelle Leistungsübersicht, Lebenslauf und Motivationsschreiben (max. 1 Seite).
Gerne können Sie uns für Beratung und weitere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit kontaktieren.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) vergibt im Rahmen des „HessenFonds“ Stipendien für besonders begabte geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen an der THM. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an der THM. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.
Fördervoraussetzungen
Status als Asylberechtigte oder Asylberechtigter oder als anerkannter Flüchtling (in der Regel nach §25 Absatz 1, 2 oder 3 oder §24 oder §22 des Aufenthaltsgesetzes)
Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. (Ausnahmen bei Zeiten der Kinderbetreuung seit der Ankunft in Deutschland)
Folgeanträge müssen gesondert begründet werden.
Studierende:
Immatrikulation an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
Herausragende Studienleistungen
Promovierende:
Herausragende Leistungen im Studium und/oder in der Wissenschaft
Annahme als Doktorandin oder Doktorand inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten der Betreuerin/des Betreuers einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen der/des Nominierten)
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:
Herausragende Leistungen in Forschung und/oder Lehre
Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens der Hochschule einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen der/des Nominierten auch im Hinblick auf die Einbindung in den Forschungsbereich)
Verfolgte und gefährdete Wissenschaftler*innen und Promoviernde (Researchers at Risk)
Im HessenFonds können auch Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden. Diese müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden.
Umfang der Förderung
Das HessenFonds Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:
Studierende: 300,00 Euro/Monat
Promovierende: 1.200,00 Euro/Monat
Wissenschaftler*innen: 2.300,00 Euro/Monat
Förderzeitraum
1. April 2025 – 31. März 2026
Antragstellung
Die Bewerbung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Die Anträge für die Bewerbung sind bei den hessischen Hochschulen erhältlich. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur ist nicht möglich.
Die aktuelle Bewerbungsfrist für die Antragsstellung ist 31.10.2024.
Ansprechpartnerin und Beratung: Sijie Wang +49 641 309 - 1337 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert hauptsächlich deutsche Staatsbürger. In manchen Fällen ist aber auch eine Förderung von ausländischen Studierenden möglich. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich hierzu beim Studentenwerk Gießen.
Mit dem „BAföG“ (Bundesausbildungsförderungsgesetz) werden Studierende und Auszubildende in Deutschland gefördert. Förderung erhalten u.a. Studierende, deren Eltern kaum/keine finanzielle Hilfe für das Studium leisten können. BAföG wird zur Hälfte als Stipendium und zur Hälfte als Darlehen gewährt. Das heißt, dass BAföG-Empfänger*innen später nur die Hälfte der Förderung an den Staat zurückzahlen müssen. Ausländische Studierende, die mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland sind, können keine BAföG-Förderung beantragen.
Folgende ausländische Studierende können BAföG-Förderung beantragen:
heimatlose Ausländer*innen,
anerkannte Asylberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Ausländer*innen mit Niederlassungserlaubnis und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Ausländer*innen mit Abschiebungsschutz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; Ausländer*innen mit ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes ist,
Auszubildende, die unter den Voraussetzungen des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Ehegatten oder Kinder ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben oder denen diese Rechte als Kind eines Unionsbürgers nur deshalb nicht zustehen, weil sie 21 Jahre alt oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehegatten keinen Unterhalt erhalten
Auszubildende, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und im Inland vor Beginn der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Zwischen der darin ausgeübten Tätigkeit und dem Gegenstand der Ausbildung, muss grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen.
Ausländer*innen, die sich vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind oder
zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts sich insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist, im Übrigen von dem Zeitpunkt an, in dem im weiteren Verlauf des Ausbildungsabschnitts diese Voraussetzungen vorgelegen haben. Die Voraussetzungen gelten auch für einen einzigen weiteren Ausbildungsabschnitt als erfüllt, wenn der Auszubildende in dem vorhergehenden Ausbildungsabschnitt die Zugangsvoraussetzungen erworben hat und danach unverzüglich den Ausbildungsabschnitt beginnt. Von dem Erfordernis der Erwerbstätigkeit des Elternteils während der letzten sechs Jahre kann abgesehen werden, wenn sie aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist.