Sie haben einen Studienplatz an der THM erhalten und planen Ihren Aufenthalt in Deutschland. Dabei ist die Studienfinanzierung ein wichtiges Thema.
Was genau kostet das Studium? An der THM müssen Sie jedes Semester einen Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag liegt derzeit bei ca. 355,00€ pro Semester, inklusive Semesterticket. Die THM liegt in Hessen, einem der Bundesländer, in denen es für die meisten Studiengänge keine Studiengebühren gibt.
- Der Semesterbeitrag enthält bestimmte Vergüngstigungen und das Semesterticket, also die Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel in Hessen. - Hier finden Sie zur Orientierung die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags für Studierende. Sie erhalten dann eine Chipkarte. - Erfahren Sie mehr über die Funktionen Ihrer neuen Chipkarte.
Insgesamt benötigen Sie mindestens 992,00€ pro Monat bzw. 11.904€ pro Studienjahr. Diesen Betrag müssen Sie in der Regel bereits für ein Visum nachweisen (Finanzierungsnachweis). Damit soll sichergestellt werden, dass Sie sich in Deutschland finanzieren können.
Lebenshaltungskosten - Mögliche Kosten pro Monat
Monatliche Miete im Studentenwohnheim (durchschnittlich): 300 bis 350 € In der Regel müssen Sie eine einmalige Mietkaution zahlen.
Krankenversicherung ca. 140,00 €
Nahrungsmittel ca. 200,00 €
Arbeitsmaterialien (Bücher, Lernmittel) ...
Telekommunikation, Rundfunkgebühren ...
Sport, Kultur, Freizeit...
Der Deutschen Akademische Austauschdienst (DAAD) und das Bildungsministerium geben weitere Informationen zum Finanzierungsnachweis für internationale Studierende. Auf dieser Webseite finden Sie außerdem Tipps, um Geld beim Einkaufen zu sparen.
Wenn eine Unterstützung, zum Beispiel durch Ihre Eltern nicht möglich ist, können Sie Ihr Studium in Deutschland durch einen Nebenjob oder ein Stipendium finanzieren.
JOBBEN NEBEN DEM STUDIUM
Internationale Studierende können neben dem Studium arbeiten. Wichtig zu wissen ist, dass Studierende mit einem Visum / Aufenthaltstitel zum Studienzweck nur eine begrenzte Anzahl an Tagen arbeiten dürfen.
Sie möchten gerne wissen, wie Sie einen Studentenjob finden? Oder Sie suchen Tipps für Ihre Bewerbungsunterlagen?
Schauen Sie in unserem Welcome & Stay International-Kalender. Dort finden Sie interessante Veranstaltungen und Events, um Ihre Bewerbungsunterlagen zu verbessern, Ihr Netzwerk zu erweitern und weitere wichtige Informationen rund um das Studium.
Auch auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie Tipps und Informationen zum Jobben neben dem Studium.
Wir beraten alle internationalen Studierenden gerne, unabhängig von ihrem Visum oder Aufenthaltstitel. Kommen Sie persönlich zu unserer Sprechstunde oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zum Thema Wohnen hat der DAAD relevante Informationen für internationale Studierende.
Einen guten Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten, die Sie als internationale*r Studierende*r haben, um Ihr Studium zu finanzieren, gibt Ihnen das Video des Deutschen Studentenwerks.
STIPENDIEN UND WEITERE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNGEN
Stipendien sind eine gute Möglichkeit, um das Studium zu finanzieren. Um ein Stipendium zu bekommen, müssen Sie sich bewerben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel sehr gute Leistungen (Noten) und gesellschaftliches/politisches/religiöses Engagement.
Stipendiengeber sind beispielweise Stiftungen oder private Träger mit einem politischen oder religiösen Hintergrund. Die Anforderungen oder Voraussetzungen können sehr unterschiedlich sein. Oft werden neben einem guten Notendurchschnitt auch ehrenamtliche Arbeit in einem Verein, einer Organisation oder einem Projekt erwartet. Es lohnt sich, die verschiedenen Stipendienangebote zu recherchieren, um das passende Stipendium zu finden. Dennoch sind Stipendien schwer zu erhalten, da es nur eine begrenzte Anzahl von Stipendiengebern gibt und die Konkurrenz sehr groß ist.
Wir haben einige Tipps für Ihre Bewerbung um ein Stipendium für Sie zusammengestellt:
Was ist ein Stipendium ? Worauf muss ich bei meiner Bewerbung achten? In diesem Erklärvideo Stipendium haben wir diese Informationen zusammengefasst.
Wir haben eine Übersichtsliste mit Stiftungen erstellt. Informieren Sie sich über die jeweiligen Voraussetzungen und Besonderheiten der Stiftung oder Stipendiengeber.
Eine Checkliste soll Ihnen Schritt für Schritt bei Ihrer Bewerbung um ein Stipendium helfen. Diese Checkliste finden Sie im roten Kasten "Downloads".
Wenn Sie noch in Ihrem Heimatland sind, können Sie zusätzlich über die DAAD-Stipendiendatenbank nach Stipendien suchen.
Mit unserem Coaching-Programm InternationalTalents@THM erhalten Sie gezielte Unterstützung für Ihre nächste Bewerbung. Nehmen Sie am Programm teil! Anmeldung
Preise und Auszeichnungen würdigen leistungsstarke und engagierte internationale Studierende. Seit mehr als zwanzig Jahren werden internationale Studierende der THM mit dem DAAD-Preis oder der Reza Mehran-Preis ausgezeichnet. Professorinnen und Professoren der THM können internationale Studierende für diese Auszeichnungen nominieren. Eine Kommission wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus.
Finanzielle Unterstützung in Notlagen für internationale Studierende
Sie sind als internationaler Studierender unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine einmalige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bei folgenden Einrichtungen können unschuldig in finanzielle Not geratene internationale Studierende einmalige finanzielle Zuschüsse beantragen:
Evangelische Studierendegemeinde - ESG (Nothilfe und Stipendien)
Katholische Hochschulgemeinde - KHG (Nothilfe und Stipendien)
Bei diesen Anlaufstellen können Sie einen Antrag auf einen Zuschuss stellen, wenn Sie dringend Unterstützung benötigen. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Informationen sowie die jeweiligen Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Websites der genannten Einrichtungen. Scheuen Sie sich nicht, die Unterstützungsangebote wahrzunehmen.
Wir beraten Sie gerne. Wir finden gemeinsam eine Lösung!
DAAD - Stipendienprogramm STIBET für internationale Studierende
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Programm STIBET - Stipendien- und Betreuungsprogramm für internationale Studierende und Doktoranden. Es handelt sich um ein Teilstipendium in Höhe von mindestens 300€ monatlich für die Dauer von mindestens einem Monat bis maximal sechs Monaten. Die Bewerber*innen werden durch ein Auswahlverfahren nominiert.
Informationen zur Vergabe: Die Stipendien werden von einer Auswahlkommission vergeben. Diese entscheidet auf Grundlage der Qualität Ihrer Bewerbungsunterlagen. Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf ein Stipendium – nicht alle Bewerbungen können berücksichtigt werden. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Rückmeldung, ob Sie ausgewählt wurden oder nicht.
STIBET fördet in drei Stipendienkategorien: Studienabschlussstipendien: für internationale Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums (Bachelor oder Master). Bachelor- bzw. Masterarbeit ist bereits genehmigt / angemeldet. Besonderes Engagement*: für Studierende mit guten Studienleistungen und ehrenamtlichem Engagement Chancengleichheit**: für Geförderte mit besonderen Herausforderungen im Studium (z.B. besondere Betreuungssituation von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, Behinderung, Fluchthintergrund)
Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen
finanzielle Bedürftigkeit
ausländische Staatsbürgerschaft
Schulabschluss im Ausland
Studierende mit regulärer Einschreibung (keine Austauschstudierenden)
Bewerbungsunterlagen: Antragsformular (siehe Downloadbox), eine aktuelle Leistungsübersicht, Lebenslauf und Motivationsschreiben (max. 1 Seite). * Nachweis(e) über Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ** Zusätzliche Unterlagen nach Aufforderung.
Bewerbungsfristen: 31.03., 30.06., 31.10.2026
Beratung: Gerne können Sie uns für Beratung und weitere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit kontaktieren. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Arbeiten während des Stipendiums: Solange Sie ein Stipendium erhalten, dürfen Sie nebenbei arbeiten. Es gibt jedoch eine Obergrenze:
Für Studierende: Insgesamt dürfen Stipendium plus Bruttoverdienst nicht mehr als 1.595 Euro pro Monat betragen.
Für Promovierende: Die Grenze liegt bei 1.903 Euro pro Monat.
Wenn Sie mit Ihrem Verdienst und dem Stipendium zusammen diese Beträge überschreiten, wird die Stipendienhöhe entsprechend verringert.
Beispiel: Sie bekommen ein Stipendium von 500 € pro Monat. Dann dürfen Sie als Studierende*r noch bis zu 1.095 € brutto dazuverdienen. Verdienen Sie 1.195 € brutto, reduziert sich das Stipendium auf 400 € monatlich.
Kombination mit anderen Stipendien: Mehrere vom DAAD finanzierte Förderungen gleichzeitig sind nicht möglich.
Sie können das STIBET-Stipendium mit einem anderen Stipendium ergänzen – bis zur Höhe eines Vollstipendiums. - Für Studierende: aktuell maximal 992 € pro Monat - Für Promovierende: maximal 1.300 € pro Monat Wenn Sie durch andere Stipendien schon diese Beträge erreichen, kann das STIBET-Stipendium nicht mehr vollständig gezahlt werden.
Achtung bei Sozialleistungen: Wenn Sie Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld oder Wohngeld) erhalten, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Ansprechperson (z.B. im Jobcenter), ob Ihr Stipendium angerechnet wird – und wenn ja, in welcher Höhe.
Kombination mit BAföG: Sie können das Stipendium mit BAföG kombinieren. Ihr Stipendium muss jedoch bei der BAföG-Stelle angegeben werden. Die BAföG-Stelle prüft, ob Ihr BAföG-Satz eventuell gekürzt wird.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) stellt im Rahmen des „HessenFonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.
Fördervoraussetzungen
Status als Asylberechtigte oder Asylberechtigter oder als anerkannter Flüchtling (in derRegel nach §25 Absatz 1, 2 oder 3 oder §24 oder §22 des Aufenthaltsgesetzes)
Antragsberechtigte halten sich zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nichtlänger als fünf Jahre in Deutschland auf bzw. sind seit maximal fünf Jahren in Deutschland registriert. Ausnahmen bei Zeiten der Kinderbetreuung seit der Ankunft in Deutschland sind möglich.
Folgeanträge müssen gesondert begründet werden.
Studierende:
Immatrikulation an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
Herausragende Studienleistungen
Promovierende:
Herausragende Leistungen im Studium und/oder in der Wissenschaft
Annahme als Doktorandin oder Doktorand inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen (Annahme durch den Promotionsausschuss sowie Gutachten der Betreuerin/des Betreuers einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen der/des Nominierten)
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:
Herausragende Leistungen in Forschung und/oder Lehre
Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen (in Form eines Gutachtens bzw. Schreibens der Hochschule einschl. Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen der/des Nominierten auch im Hinblick auf die Einbindung in den Forschungsbereich)
Verfolgte und gefährdete Wissenschaftler*innen und Promoviernde (Researchers at Risk)
Im HessenFonds können auch Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden. Diese müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden.
Umfang der Förderung
Das HessenFonds Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:
Studierende: 300,00 Euro/Monat
Promovierende: 1.200,00 Euro/Monat
Wissenschaftler*innen: 2.300,00 Euro/Monat
Förderzeitraum
1. Oktober 2026 – 30. September 2027
Antragstellung
Die Bewerbung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Die Anträge für die Bewerbung sind bei den hessischen Hochschulen erhältlich. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur ist nicht möglich.
Die aktuelle Bewerbungsfrist für die Antragsstellung ist 30.06.2026.
Ansprechpartnerin und Beratung: Sijie Wang +49 641 309 - 1337 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert hauptsächlich deutsche Staatsbürger. In manchen Fällen ist aber auch eine Förderung von ausländischen Studierenden möglich. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich hierzu beim Studierendenwerk Gießen.
Mit dem „BAföG“ (Bundesausbildungsförderungsgesetz) werden Studierende und Auszubildende in Deutschland gefördert. Förderung erhalten u.a. Studierende, deren Eltern kaum/keine finanzielle Hilfe für das Studium leisten können. BAföG wird zur Hälfte als Stipendium und zur Hälfte als Darlehen gewährt. Das heißt, dass BAföG-Empfänger*innen später nur die Hälfte der Förderung an den Staat zurückzahlen müssen. Ausländische Studierende, die mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland sind, können keine BAföG-Förderung beantragen.
Folgende ausländische Studierende können BAföG-Förderung beantragen:
heimatlose Ausländer*innen,
anerkannte Asylberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Ausländer*innen mit Niederlassungserlaubnis und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Ausländer*innen mit Abschiebungsschutz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; Ausländer*innen mit ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes ist,
Auszubildende, die unter den Voraussetzungen des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Ehegatten oder Kinder ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben oder denen diese Rechte als Kind eines Unionsbürgers nur deshalb nicht zustehen, weil sie 21 Jahre alt oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehegatten keinen Unterhalt erhalten
Auszubildende, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und im Inland vor Beginn der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Zwischen der darin ausgeübten Tätigkeit und dem Gegenstand der Ausbildung, muss grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen.
Ausländer*innen, die sich vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind oder
zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts sich insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist, im Übrigen von dem Zeitpunkt an, in dem im weiteren Verlauf des Ausbildungsabschnitts diese Voraussetzungen vorgelegen haben. Die Voraussetzungen gelten auch für einen einzigen weiteren Ausbildungsabschnitt als erfüllt, wenn der Auszubildende in dem vorhergehenden Ausbildungsabschnitt die Zugangsvoraussetzungen erworben hat und danach unverzüglich den Ausbildungsabschnitt beginnt. Von dem Erfordernis der Erwerbstätigkeit des Elternteils während der letzten sechs Jahre kann abgesehen werden, wenn sie aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist.