Die THM liegt in Hessen, einem der Bundesländer, in denen es für die meisten Studiengänge keine Studiengebühren gibt. Allerdings müssen Sie jedes Semester einen Semesterbeitrag bezahlen.
Bedenken Sie, dass Sie ungefähr mit folgenden Kosten rechnen müssen.
Semesterbeitrag pro Semester (inkl. Semesterticket) zwischen 250,00 € und 280,00 €. Hier finden Sie zur Orientierung die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags für Studierende.
In der Regel müssen Sie eine einmalige Mietkaution zahlen.
Mögliche Kosten pro Monat:
Monatliche Miete im Studentenwohnheim (ab 2 Monaten): 353,00 €
Krankenversicherung ca. 110,00 €
Nahrungsmittel ungefähr ca. 170,00 €
Arbeitsmaterialien (Bücher, Lernmittel)
Telefon
Sport, Kultur, Freizeit
Insgesamt benötigen Sie seit dem 01.01.2021 mindestens 861,00 € pro Monat. Diesen Betrag müssen Sie in der Regel auch für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels nachweisen. NEU! Ab dem 01.08.2022 benötigen Sie mindestens 934,00€ pro Monat.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten um ein Studium zu finanzieren: Nebenjobs, Stipendien, finanzielle Unterstützungen und mehr.
Der Deutschen Akademische Austauschdienst (DAAD) gibt auf seiner Website auch einen Überblick über die Lebenshaltungskosten in Deutschland und Tipps um Geld beim Einkaufen zu sparen.
Einen guten Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten, die Sie als internationale*r Studierende*r haben, um Ihr Studium zu finanzieren, gibt Ihnen das Video des Deutschen Studentenwerks.
JOBBEN NEBEN DEM STUDIUM
Wie viele Stunden darf ich als internationale*r Studierende*r arbeiten? Wie finde ich einen Studentenjob?
Gemeinsam mit dem Studentenwerk Gießen haben wir eine Informationsbroschüre mit den wichtigsten Informationen zum Thema „Jobben neben dem Studium“ für Sie erstellt. Dort finden Sie sowohl rechtliche Informationen sowie Tipps zur Nebenjobsuche in der Region. Das Dokument finden Sie im roten Kasten "Downloads" rechts.
Auch auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie Tipps und Informationen zum Jobben neben dem Studium.
Wie bewerbe ich mich für einen Nebenjob? Nutzen Sie unsere Beratung, um Ihre Bewerbungsunterlagen vorzubereiten und Ihre Suche zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Berufseinstieg.
STIPENDIEN UND WEITERE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNGEN
Stipendien sind auch eine gute Möglichkeit, um das Studium zu finanzieren.
Wenn Sie einen guten Notendurchschnitt haben und sich neben dem Studium in einem Verein, einer Organisation oder sonstigen Projekten engagieren, kann es sich lohnen, wenn Sie sich für ein Stipendium bewerben. Das International Office hat eine Übersichtsliste mit Stiftungen erstellt, die internationale Studierende fördern.
Verschiedene öffentliche und private Träger (z.B. politische und religiöse Stiftungen) bieten Stipendien für internationale Studierende an. Die Anforderungen sind dabei unterschiedlich. In der Regel werden gute Studienleistungen und gesellschaftliches/politisches/religiöses Engagement erwartet. Es lohnt sich, in den verschiedenen Stipendienangeboten zu recherchieren, um das passende Stipendium zu finden.
Ein Infoblatt mit einer Liste von Institutionen, die Stipendien an internationale Studierende vergeben, finden Sie im roten Kasten "Downloads".
Wenn Sie noch in Ihrem Heimatland sind, können Sie auch über die DAAD-Stipendiendatenbank nach Stipendien suchen.
Wir haben für Sie einige Tipps zu Ihrer Bewerbung für ein Stipendium in diesem Video zusammengestellt. Im roten Kasten "Downloads" finden Sie auch praktische Tipps zu Ihrer Bewerbung für ein Stipendium.
DAAD - Studienabschlussbeihilfe für internationale Studierende
Die DAAD-Studienabschlussbeihilfe fördert internationale Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums (Bachelor oder Master) mit einem Teilstipendium von monatlich ca. 250,00 €.
Bewerbungsvoraussetzungen:
finanzielle Bedürftigkeit
nicht BAföG-berechtigt
ausländische Staatsbürgerschaft
Schulabschluss im Ausland
Gerne können Sie uns für Beratung und weitere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit kontaktieren.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) vergibt im Rahmen des „HessenFonds“ Stipendien für besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende und Wissenschaftler*innen an den staatlichen hessischen Hochschulen. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.
Voraussetzungen
Asylberechtigte*r oder Status als anerkannter Flüchtling
Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde (nach dem 01.04.2018) gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre.
Folgeanträge müssen gesondert begründet werden
Studierende:
Immatrikulation an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
herausragende Studienleistungen
Promovierende:
Annahme als Doktorand/-in inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
herausragende wissenschaftliche Leistungen
Wissenschaftler*innen:
Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre
Umfang der Förderung
Das HessenFonds Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:
Studierende: 300,00 Euro/Monat
Promovierende: 1.150,00 Euro/Monat
Wissenschaftler*innen: 2.000,00 Euro/Monat
Förderzeitraum
01.10.2022 – 30.09.2023
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerber*innen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. An den Hochschulen erhalten Sie auch den Antrag, um sich zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass die Hochschulen die interne Frist selbst festlegen. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht möglich!
Die aktuelle Bewerbungsfrist für die Antragsstellung ist der 31.07.2022.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert hauptsächlich deutsche Staatsbürger. In manchen Fällen ist aber auch eine Förderung von ausländischen Studierenden möglich. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich hierzu beim Studentenwerk Gießen.
Mit dem „BAföG“ (Bundesausbildungsförderungsgesetz) werden Studierende und Auszubildende in Deutschland gefördert. Förderung erhalten u.a. Studierende, deren Eltern kaum/keine finanzielle Hilfe für das Studium leisten können. BAföG wird zur Hälfte als Stipendium und zur Hälfte als Darlehen gewährt. Das heißt, dass BAföG-Empfänger*innen später nur die Hälfte der Förderung an den Staat zurückzahlen müssen. Ausländische Studierende, die mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland sind, können keine BAföG-Förderung beantragen.
Folgende ausländische Studierende können BAföG-Förderung beantragen:
heimatlose Ausländer*innen,
anerkannte Asylberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Ausländer*innen mit Niederlassungserlaubnis und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
Ausländer*innen mit Abschiebungsschutz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; Ausländer*innen mit ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes ist,
Auszubildende, die unter den Voraussetzungen des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Ehegatten oder Kinder ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben oder denen diese Rechte als Kind eines Unionsbürgers nur deshalb nicht zustehen, weil sie 21 Jahre alt oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehegatten keinen Unterhalt erhalten
Auszubildende, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und im Inland vor Beginn der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Zwischen der darin ausgeübten Tätigkeit und dem Gegenstand der Ausbildung, muss grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen.
Ausländer*innen, die sich vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind oder
zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts sich insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist, im Übrigen von dem Zeitpunkt an, in dem im weiteren Verlauf des Ausbildungsabschnitts diese Voraussetzungen vorgelegen haben. Die Voraussetzungen gelten auch für einen einzigen weiteren Ausbildungsabschnitt als erfüllt, wenn der Auszubildende in dem vorhergehenden Ausbildungsabschnitt die Zugangsvoraussetzungen erworben hat und danach unverzüglich den Ausbildungsabschnitt beginnt. Von dem Erfordernis der Erwerbstätigkeit des Elternteils während der letzten sechs Jahre kann abgesehen werden, wenn sie aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist.