Verlängerung des Aufenthalts

Nach der Ankunft in Deutschland oder beim Umzug müssen sich alle internationalen Studierenden (EU- und Nicht-EU-Länder) im örtlichen Stadtbüro oder Bürgerbüro anmelden.

Die Anmeldung ist kostenlos und muss spätestens ein bis zwei Wochen nach Umzug (oder Einreise) stattfinden. Erst nach dieser Anmeldung können Sie Ihren Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern. Das Visum ist nur für die Einreise bestimmt.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) gibt allgemeine Informationen über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten.

  

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