Auf Grund der aktuellen Corona Lage und den damit zusammenhängenden Restriktionen, können zum Start des Sommersemesters zunächst keine Präsenzveranstaltungen stattfinden. Da die digitale Lehre und Wissensvermittlung schon seit einigen Jahren an der THM immer weiter ausgebaut wird, sind wir für diese Situation sehr gut gerüstet.
Ein großer Teil der Lehre wird mit digitalen Mitteln in unseren Online-Lernumgebungen, wie z.B. Moodle abgebildet. Damit die Lehre aber nicht eine digitale Einbahnstraße bleibt, sollen Videokonferenzen und Webmeetings den Lehrbetrieb, wenn auch virtualisiert, möglichst effizient unterstützen.
Die THM hat dazu verschiedene Dienste getestet und mit ZOOM einen Anbieter gefunden, der technisch performant, benutzerfreundlich und zuverlässig arbeitet.
Zoom ist auf allen technischen Plattformen, wie z.B. PC, Handy etc. verfügbar und kann über die Installation des jeweiligen Clients einfach genutzt werden. Für ZOOM liegen ausreichend Lizenzen vor, die es den Lehrenden gestattet virtuelle Meetingräume mit bis zu 300 Teilnehmern anzulegen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an einem Zoom-Meeting freiwillig ist. Dies gilt für alle Formate ob Vorlesung oder allgemeines Meeting.
Zoom wird auch von zahlreichen anderen Hochschulen eingesetzt. Bei der Entscheidung wurde der Gesamtpersonalrat, der IT-Sicherheitsbeauftragte sowie die Datenschutzbeauftragten der THM einbezogen. Die Entscheidung für Zoom wird durchgängig als notwendig für die Gewährleistung des Studienbetriebs und den besonderen Herausforderungen der Corona-Krise angesehen. Hierbei ist sich die THM der besonderen Verantwortung für ihre Mitglieder und Angehörigen bewusst.
Zoom ist eine Cloud-Lösung, d.h. die Software wird über einen externen Anbieter betrieben. Die THM hat mit diesem Anbieter einen durch die Datenschutzbeauftragten geprüften Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Dadurch wurden auch die formalen Voraussetzungen für den Einsatz an der THM geschaffen. Zusätzlich wurden durch ITS entsprechende Einstellungen vorgenommen, die das Datenschutzniveau der Software im Vergleich zu den Standardeinstellungen weiter erhöhen und Restrisiken für die Nutzer zu beschränken.
Natürlich hat auch die THM die in den vergangenen Wochen auflaufenden Meldungen zu Fehlern und datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Benutzung von ZOOM gelesen und nachverfolgt. Diese konnten aber durch die entsprechend schnellen Updates seitens des Produktherstellers weitgehend beseitigt werden. Wir alle wissen, dass Software trotz aller Bemühungen nie fehlerfrei programmiert ist. An den Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit kann man jedoch erkennen, dass Zoom die Probleme ernst nimmt und zeitnah auf derartige Meldungen reagiert. Dennoch werden wir die Entwicklung weiter beobachten, um im Bedarfsfall reagieren zu können.
Unter Berücksichtigung der besonderen Situation ist der Einsatz von Zoom nach Ansicht aller an der Entscheidungsfindung beteiligter Personen und unter Abwägung von Vor- und Nachteilen vertretbar und erforderlich.
FAQ zu Zoom Videokonferenzen
Was kann ich mit Zoom alles machen?
Basisfunktionen:
- Anlegen von zeitlich unbegrenzten Meetings mit bis zu 300 Teilnehmer*innen
- Teilnahme mit PC/Laptop mit Webcam und Mikrofon, Smartphone oder Telefon
- Chatfunktion
- Bildschirmfreigaben, z.B. für Präsentationen
Einzusetzen für:
- Veranstaltungen und Seminare
- allgemeine Meetings
- Besprechungen
- Kurze Präsentationen
- Beratungsgespräche, Sprechstunden
Wie erfahre ich von meiner Veranstaltung/Konferenz mit Zoom?
Sie bekommen den Link und das zugehörige Passwort über den entsprechenden Moodle-Kurs, oder aber per Email von der jeweiligen Lehrperson Ihrer Veranstaltung.
Was sind die Regeln für die Zoom Nutzung?
Zu Zoom wurde in letzter Zeit viel zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit publiziert. Für die Zoom-Nutzung müssen folgende Eckpunkte eingehalten werden:
- Die Nutzung und Teilnahme erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und mit Einwilligung der Betroffenen
- Die in Zoom zur Verfügung stehenden administrativen Mittel werden genutzt, um den Datenschutzaspekten Rechnung zu tragen
- Die Nutzer von personalisierten Accounts beachten die organisatorischen Maßnahmen der Nutzung
Zur Nutzung des Zoom-Dienstes sind folgende Regeln zu beachten:
- Aus Vertraulichkeitsgründen und aus datenschutzrechtlichen Gründen soll der Dienst Zoom nur für Lehrzwecke (Online-Präsentationen, Online-Lehrveranstaltungen usw.) eingesetzt werden.
- Für vertrauliche Gespräche bzw. vertrauliche Video-Konferenzen wird empfohlen vorzugsweise „DFNconf“ zu nutzen.
- Der Zugriff auf Zoom Webkonferenzen soll durch Schutzvorkehrungen wie PIN, Warteraumfreigabe, geheime Raum-ID usw. abgesichert werden.
- Unautorisierte Offenlegung der PINs soll, soweit möglich, vermieden werden. Die Kommunikation der PINs soll per E-Mail oder andere sichere Wege erfolgen.
- Soweit möglich sollen alle möglichen Tracking- bzw. Überwachungsoptionen von Webkonferenzen deaktiviert werden.
- Die Authentisierung über Google und Facebook ist nicht erlaubt und darf nicht genutzt werden.
- Zur Aufzeichnung einer Vorlesung muss die explizite Einwilligung der Teilnehmenden eingeholt werden.
Es ist ausdrücklich verboten, ohne Einwilligung Veranstaltungen aufzunehmen (auch in nur ganz kurzen Sequenzen) oder abzufotografieren oder in Veranstaltungen zu filmen und auf jeglichen Online-Plattformen zu veröffentlichen:
Die THM behält sich vor, Verstöße ggf. auch strafrechtlich (§ 201 StGB) verfolgen zu lassen. Bitte beherzigen Sie dies, denn neben den strafrechtlichen Konsequenzen, haben wir es hier auch mit einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der anderen sowie gegen unseren
THM-Verhaltenskodex zu tun, in dem es folgendermaßen heißt:
„Die Lern- und Lehratmosphäre ist geprägt durch Respekt, Wertschätzung, Vertrauen und der Anerkennung von Vielfältigkeit."
Angesicht der vielfältigen Informationsquellen sind die notwendigen Maßnahmen und Einstellungen für den Einsatz von Zoom an der THM erfolgt.
Welche datenschutzfreundliche Einstellungen werden von ITS vorkonfiguriert?
- Es ist immer ein Passwort für die Teilnahme notwendig
- Die Kamerafunktion für Teilnehmer ist grundsätzlich zunächst bei Eintritt in die Konferenz gesperrt und muss aktiv freigeschaltet werden
- Attention tracking ist deaktiviert
- Live Streaming ist deaktiviert