Rückmeldung

 

Bereits eingeschriebene bzw. immatrikulierte Studierende melden sich mit der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung des gültigen Semesterbeitrages von:

315,37 €
in der Zeit vom 1. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024


an der Technischen Hochschule Mittelhessen zurück, wenn Sie Ihr Studium im SS 2024 fortsetzen möchten.

Eine Rückmeldung ist ebenfalls erforderlich, wenn Sie Ihren Studiengang innerhalb der THM wechseln wollen, z. B. bei Übergang Bachelor zu Master, Wechsel Bachelor zu Bachelor oder bei Aufnahme eines Zweitstudiums.


Studierende, die Ihr Studium voraussichtlich bis zum 31. März 2024 abschließen und nicht an der THM weiterstudieren, setzen sich bitte vor einer evtl. Rückmeldung mit dem Studiensekretariat über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung. Weitere Informationen für Absolvierende finden Sie hier.


Sie erhalten von uns eine Erinnerung per E-Mail an Ihren THM E-Mail Account.

ACHTUNG: Kooperative Studierende der JLU/Frankfurt UAS/HS Darmstadt zahlen bitte nicht direkt an die THM sondern wie gewohnt an Ihre erste Hochschule/Universität.

Sie können im E-Campus über Studienservice - Registerkarte Zahlungen sehen, ob der Semesterbeitrag vollständig eingegangen ist oder noch ein (Teil) Betrag fehlt. Möglicherweise ist eine Zuordnung Ihrer Zahlung aufgrund von falschen oder fehlenden Angaben nicht möglich.

Bei erfolgreicher Rückmeldung erhalten Sie eine Portalnachricht / E-Mail. Sobald die Rückmeldung durchgeführt wurde, können Sie Ihr Semesterticket aktualisieren und die neuen Studienbescheinigungen stehen zur Verfügung.

Sollten Sie bis zum oben genannten Datum nicht gezahlt haben, wird die Technische Hochschule Mittelhessen Ihre Exmatrikulation von Amts wegen einleiten.

Bitte beachten Sie:

  • Studierende, die ihren Verpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nicht nachgekommen sind, können ebenso nicht zurückgemeldet werden, wie diejenigen, die den Semesterbeitrag nicht vollständig und rechtzeitig auf das o.a. Konto überwiesen haben!
  • Studierende in konsekutiven Masterstudiengängen oder im Zweitstudium, die mit Auflagen immatrikuliert wurden, die bis zu diesem Rückmeldesemester zu erfüllen waren, können ebenfalls nicht zurückgemeldet werden, wenn sie die entsprechenden Nachweise nicht erbracht haben!