Nach der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen des Landes Hessen, gelten Fortbildungsabschlüsse nach §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes und §§ 42 und 42a der Handwerksordnung als den Meisterprüfungszeugnissen gleichgestellt, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Stunden umfassen. Darunter fallen z. B. folgende Abschlüsse:
- staatlich geprüfte Techniker/innen;
- staatlich geprüfte Betriebswirte/innen;
- staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiter/innen;
- staatlich anerkannte Wirtschafter/innen;
- Wirtschaftsprüfer/innen;
- Steuerberater/innen;
- staatlich anerkannte Erzieher/innen;
- staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen;
- staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/innen;
- staatlich geprüfte Gestalter/innen;
- staatlich geprüfte Agrarbetriebswirte/innen;
Bei Fragen zu den Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen des Landes Hessen steht Ihnen Herr Möller gerne zu Verfügung.
Dennis Möller
- Platz der Deutschen Einheit 2
35390 Gießen
Gebäude A 13
Raum 2. 03 - +49 641 309-1203
- Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- vCard herunterladen