Die Auswahl nach Qualifikation (Auswahlverfahren der Hochschule) erfolgt nach der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung (HHVZ).
Alle Bewerbenden für den jeweiligen Studiengang werden in eine „Rangliste der Qualifikation" eingeordnet. Über die Rangfolge entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
Sollte sich die Durchschnittsnote aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht errechnen lassen, muss diese Bewerbung an die letzte Stelle der Rangliste eingeordnet werden.
Unter den Bewerbenden mit gleicher Durchschnittsnote wird die Rangfolge aufgrund der Anzahl der Wartesemester gebildet. Haben mehrere Personen die gleiche Durchschnittsnote und Wartesemester, werden zunächst die Bewerdenden ausgewählt, die bereits einen Dienst abgeleistet haben oder noch ableisten. Danach folgt die Gruppe der Personen, die keinen Dienst nachweisen kann. Innerhalb dieser Gruppe entscheidet das Los über die entsprechende Rangfolge.