Der schulische Teil der Fachhochschulreife alleine ist nicht ausreichend. Zusätzlich muss eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Der Nachweis der beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch
- eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht,
- ein einjähriges gelenktes Praktikum (eine kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht ist gleichgestellt),
- ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst. (Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr können auf ein gelenktes Praktikum angerechnet werden.)