Bis zu 5 % der vorhandenen Studienplätze sind für Bewerbende mit anerkanntem Härtefallantrag vorgesehen. Diese Studienplätze werden an Personen vergeben, für die eine Ablehnung in dem beantragten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Der Härtefallantrag muss formlos gestellt werden, erfordert eine schriftliche Begründung und zum Nachweis geeignete Unterlagen. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor bei:

  • besonderen gesundheitlichen Umständen (fachärztliches Gutachten),
  • besondere familiäre oder soziale Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen),
  • Spätaussiedlung in Verbindung mit einem vergleichbaren Studium im Herkunftsland (Bescheinigung über Spätaussiedlung und Nachweis über bisheriges Studium),
  • Frühere Zulassung für den beantragten Studiengang; Studienplatz konnte aber aus nicht selbst zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit) nicht angenommen werden (früherer Zulassungsbescheid und Nachweis des Hinderungsgrundes),
  • besondere soziale oder familiäre Gründe, die einen sofortigen Studienortwechsel erfordern (aktueller Studiennachweis und Nachweise zur Begründung des Studienortswechsels) 

Der formlose Antrag (persönliche Erläuterung/Stellungnahme) sowie die Nachweise zur Antragsbegründung können Sie am Ende der Online-Bewerbung als Datenupload hinterlegen.