In Hessen gibt es viele Möglichkeiten, seinen Studienwunsch in die Tat umzusetzen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen den Hochschulzugang etwas transparenter machen.
Der Hochschulzugang ist in Paragraph 54 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2017 (GVB. S. 482) geregelt.
Folgende Abschlüsse berechtigen zum Studium an Fachhochschulen in Hessen
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Eine vom Hessischen Kultusministerium als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung
- Fachhochschulreife
- eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
- das Meisterprüfungszeugnis
- Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildungen
- Absolventen und Absolventinnen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien in Verbindung mit einer Berufsausbildung
- Mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit einer qualifizierten, abgeschlossenen 3-jährigen Berufsausbildung (Abschluss nach dem 01.01.2011) mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 oder besser (Modellversuch)
13-Länder-Vereinbarung über die Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern:
Baden-Württemberg | Niedersachsen |
Berlin | Nordrhein-Westfalen |
Brandenburg | Rheinland-Pfalz |
Bremen | Saarland |
Hamburg | Sachsen-Anhalt |
Hessen | Schleswig-Holstein |
Mecklenburg-Vorpommern |
Der schulische Teil der Fachhochschulreife, erworben auf der gymnasialen Oberstufe der Bundesländer der 13-Länder-Vereinbarung wird in Hessen unter der Voraussetzung einer zusätzlichen beruflichen Tätigkeit als Zugang zum Fachhochschulstudium anerkannt.
Sonstige Zeugnisse
Ob das von Ihnen erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Zeugnisvermerk hervor. Enthält Ihr Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z. B." „... dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg...", reichen Sie bitte Ihr Zeugnis frühzeitig vor der Bewerbung bzw. Immatrikulation beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ein. Dort können Sie eine Bescheinigung für die Gleichstellung Ihres Abschlusses mit der hessischen Fachhochschulreife beantragen.
Internationale Studienbewerber
Studieninteressierte außerhalb der EU
Internationale Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können sich nicht direkt an der Technischen Hochschule Mittelhessen bewerben. Aus diesem Grund ist eine gesonderte Bewerbung über UNI-ASSIST, Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, erforderlich. Dort werden alle Bewerbungen vorgeprüft und nach der Prüfung an die THM weitergeleitet.
Die zum Studium berechtigende Hochschulzugangsberechtigung alleine ist nicht ausreichend. Für die Studienaufnahme müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Akzeptiert werden folgende Nachweise
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH, Niveau 2) oder
- TestDaf (Deutsch als Fremdsprache) mind. Stufe 4 in allen Prüfungsteilen oder
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe II – DSD II; Stufenprüfung 4x C1) oder
- Großes oder Kleines Sprachdiplom des Goethe-Institutes oder
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes oder
- Goethe-Zertifikat C2
- TELC C1 Hochschule
Studieninteressierte aus der EU
Internationale Studieninteressierte aus der EU mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben bzw. immatrikulieren sich direkt an der Technischen Hochschule Mittelhessen. Ihre ausländischen Zeugnisse werden in diesen Fällen direkt an der THM geprüft. Eine Bewerbung über UNI-ASSIST ist deshalb nicht notwendig.
Die zum Studium berechtigende Hochschulzugangsberechtigung alleine ist nicht ausreichend. Für die Studienaufnahme müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Akzeptiert werden folgende Nachweise:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH, Niveau 2) oder
- TestDaf (Deutsch als Fremdsprache) mind. Stufe 4 in allen Prüfungsteilen oder
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe II – DSD II; Stufenprüfung 4x C1) oder
- Großes oder Kleines Sprachdiplom des Goethe-Institutes oder
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes oder
- Goethe-Zertifikat C2
- TELC C1 Hochschule
Zugangsvoraussetzung für Masterstudiengänge
Eine Immatrikulation in einem Masterstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (in der Regel im entsprechenden Bachelorstudium) voraus, der bei der Immatrikulation für das Masterstudium abgeschlossen sein muss. Eine gleichzeitige Immatrikulation in einem konsekutiven Masterstudiengang und in einem ersten berufsqualifizierenden Studiengang im gleichen Semester ist deshalb nicht möglich.
Weitere Voraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse, Gesamtnote des ersten qualifizierenden Abschlusses von mindestens gut (2,5 und besser) und weitere detaillierte Bedingungen werden in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges geregelt.
Zugangsvoraussetzung für ein Studium bei StudiumPlus
duale Bachelorstudiengänge
Eine Immatrikulation für ein duales Bachelor-Studium setzt eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 des Hessischen Hochschulgesetztes voraus. Zusätzlich muss ein Vertrag zwischen dem/der Studierenden und einem CCD-Partnerunternehmen von StudiumPlus abgeschlossen werden.
duale Masterstudiengänge
Eine Immatrikulation in einem Masterstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (in der Regel im entsprechenden Bachelorstudium) voraus, der bei der Immatrikulation für das Masterstudium abgeschlossen sein muss. Eine gleichzeitige Immatrikulation in einem konsekutiven Masterstudiengang und in einem ersten berufsqualifizierenden Studiengang im gleichen Semester ist deshalb nicht möglich.
Weitere Voraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse, Gesamtnote des ersten qualifizierenden Abschlusses von mindestens gut (2,5 und besser) und weitere detaillierte Bedingungen werden in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges geregelt.
Zusätzlich muss ein Vertrag zwischen dem/der Studierenden und einem CCD-Partnerunternehmen von StudiumPlus abgeschlossen werden.
Zugangsvoraussetzungen für ein Fernstudium
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Studiengang können Sie auf der Webseite des Fernstudienzentrums nachlesen. Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Wenn Sie über keinen ersten Hochschulabschluss verfügen, besteht die Möglichkeit, über eine Eignungsprüfung zum Master-Fernstudium zugelassen zu werden.