Änderungen vom 03.12.2025 (Version 12, AMB 124/2025) treten zum 01.04.2026 in Kraft.
Änderungen aus der Fassung vom 09.04.2025 (Version 11, AMB 50/2025), die durch Version 12 nicht ersetzt werden, treten wie ursprünglich beschlossen am 1. Juni 2026 in Kraft.“
Die Änderung des § 4 Abs. 4 gilt ausschließlich für das Sommersemester 2026.
Nach Ablauf des 30. September 2026 tritt die Änderung des § 4 Abs. 4 automatisch außer Kraft; § 4 Abs. 4 der Allgemeinen Bestimmungen findet ab diesem Zeitpunkt wieder uneingeschränkt Anwendung