Ehemals Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitsingenieurwesen
Gültig ab 01. Dezember 2024. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Masterstudiengang Klimaschutz, Umwelt- und Sicherheitsingenieurwesen ab dem Sommersemester 2025 aufnehmen.
Änderung vom 20. Oktober 2021