Allgemeine Informationen/Beispiele
Das Logo darf in seiner Grundform nicht verändert werden!
Unzulässig: Symbol oder Schriftzug alleinstehend
Lediglich auf Werbeartikeln mit extrem kleinen Gestaltungsflächen – insbesondere im Medienbereich – ist diese Umsetzung nur nach Absprache mit der Referat Neue Medien und dem Präsidenten der THM erlaubt.
Unzulässig: Ändern der Anordnung des Logos und der Vermaßung
Die Bestandteile des Logos stehen in einem bestimmten Größenverhältniss zueinander, die nicht verändert werden dürfen.
Unzulässig: Ändern der Farbe des Logos
Unzulässig: Stauchen oder Dehnen des Logos
Unzulässig: Drehung des Logos
Unzulässig: Schattierung des Logos sowie Positionierung auf Bild oder Farbfläche