Allgemeine Informationen/Beispiele

Das Logo darf in seiner Grundform nicht verändert werden!


Unzulässig: Symbol oder Schriftzug alleinstehend

Lediglich auf Werbeartikeln mit extrem kleinen Gestaltungsflächen – insbesondere im Medienbereich – ist diese Umsetzung nur nach Absprache mit der Referat Neue Medien und dem Präsidenten der THM erlaubt.

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Unzulässig: Ändern der Anordnung des Logos und der Vermaßung

Die Bestandteile des Logos stehen in einem bestimmten Größenverhältniss zueinander, die nicht verändert werden dürfen.

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Unzulässig: Ändern der Farbe des Logos

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Unzulässig: Stauchen oder Dehnen des Logos

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Unzulässig: Drehung des Logos

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Unzulässig: Schattierung des Logos sowie Positionierung auf Bild oder Farbfläche

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Unzulässig: Nichtbeachtung des Schutzraumes und zu nahe Anbringung von Inhalten und Bildern

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