BMW Konzernsteuerabteilung zu Gast in „Ertragsteuern“
Von der Entscheidung, im Ausland eine Produktionsstätte zu errichten, bis zum Verschiffen produzierter Autos – diesen Bogen spann Dr. Gregor Gehauf aus der Konzernsteuerabteilung von BMW in München im Rahmen eines Gastvortrags. Der Vortrag stand unter der Überschrift „Projektarbeit im Steuerrecht – BMW Werk Mexiko“ und wurde im Schwerpunktmodul „Ertragsteuern“ gehalten.
Die Arbeit im steuerlichen Bereich eines Unternehmens kann sich nicht nur auf „Compliance“, also das Anfertigen von Steuererklärungen, sondern auch die Inhouse-Beratung bei der Umsetzung strategischer Projekte beziehen. Bei der Entscheidung für einen bestimmten Standort können zunächst Investitionsanreize des Landes eine Rolle spielen, in dem die Produktionsstätte errichtet werden soll. Ist einmal die Entscheidung für ein bestimmtes Land gefallen, können sich Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gewinnbesteuerung anschließen. Hier mag es um die Optimierung der Finanzierung der ausländischen Tochter unter steuerlichen Aspekten und die steuerlich akzeptable Abrechnung bei konzerninternen Leistungsbeziehungen gehen. Aber auch umsatzsteuerliche Themen und Zollfragen spielen eine Rolle. Sichtbar werden die Effekte einer vorausschauenden Steuerplanung schließlich in der Bilanz (Bilanzplanung).
Der Vortrag war dahingehend etwas Besonderes, als er sich auf weite Teile des Wertschöpfungsprozesses in dem BMW Werk bezog und das Zusammenspiel zwischen unternehmerischen Entscheidungen, staatlicher Standortspolitik und steuerlichen Rahmenbedingungen anhand eines prominenten Beispiels in den Mittelpunkt stellte.
Am Ende der Veranstaltung ging Dr. Gehauf auf Fragen der Studierende rund um Karrieremöglichkeiten als Steuerberater im Allgemeinen und in der Konzernsteuerabteilung von BMW im Besonderen ein.
Herzlichen Dank!
Prof. Dr. Oliver Voß
Bilder: THM / Julian Horn