Going und Being Public: Anforderungen im Rahmen des Börsengangs aus Sicht der Rechnungslegung und Prüfung

Was haben Birkenstock und Douglas gemeinsam? Sie gingen erst kürzlich an die Börse.

Im Rahmen eines Gastvortrags im Modul Wirtschaftsprüfung erklärten uns WP Lukas Hebebrand und Ann-Kathrin Ehrler von KPMG Accounting Advisory Services, welchen Zusammenhang Börsengänge mit unseren Themen Rechnungslegung und Prüfung haben.

Zunächst schauten wir uns die Gründe für einen IPO (Initial Public Offering) an. Diese können im Generieren von Wachstum, einer gewünschten stärkeren Unabhängigkeit oder in einem Bestreben nach der Verbesserung des Images des Unternehmens liegen. Zudem können Meilensteine in der Unternehmensgeschichte wie ein Generationenwechsel, eine Restrukturierung oder eine Vorbereitung einer Firmenübernahme den Börsengang notwendig machen.

Dem Börsengang geht ein umfangreicher Prozess voraus. So muss bspw. die Rechnungslegung von HGB auf die Internationale Rechnungslegung nach IFRS (Hinweis: Im Sommersemester werden wir wieder ein Modul dazu anbieten.) umgestellt werden und Prozesse im Unternehmen müssen angepasst werden. Es gibt neue Berichtspflichten (Vergütungsbericht, ESEF-Tagging, Mitteilungspflichten nach der Börsenordnung) und auch steuerlich müssen neue Strukturen erfasst und ggf. angepasst werden. Frau Ehrler und Herr Hebebrand arbeiten hauptsächlich im Team „Deal & Capital Market Services“. Sie beraten Unternehmen bei diesen Fragestellungen und konnten uns wertvolle Hinweise aus der Praxis geben.

Darüber hinaus setzen die für den Börsengang notwendigen Informationen, z. B. ein Börsenprospekt, auf geprüften Zahlen auf. An dieser Stelle kommt einer Abschlussprüfung eine besonders wichtige Bedeutung zu. Denn potentielle Investoren verlassen sich bei ihren Entscheidungen auf diese Zahlen.

Es wurde deutlich, dass beide Seiten interessante Jobperspektiven bieten.

  • Bei der Begleitung eines Börsengangs ist ein breites betriebswirtschaftliches Wissen gefragt. Je nach Schwerpunktsetzung, kann die Beratung in rechnungslegungsnahen Bereichen aber auch in prozessualen Fragen oder im Digitalisierungsbereich liegen. Auch für Studierende/Absolvent:innen mit dem Schwerpunkt Finanzdienstleistungen oder aus dem Master Unternehmenssteuerung passt das Tätigkeitsfeld sehr gut.
  • In der Wirtschaftsprüfung selbst sind insbesondere Studierende/Absolvent:innen mit Schwerpunkt Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung gefragt.

 

Wir bedanken uns sehr herzlich bei Frau Ehrler und Herrn Hebebrand!

 

Text und Foto: Prof. Dr. Katharina Dillkötter