Alexander Bock, Wirtschaftsprüfer und Partner bei KPMG Audit, war zu Gast im Modul „Internationale Rechnungslegung“. Thema des Workshops war der Goodwill nach IFRS.
Alexander Bock verfügt über langjährige Erfahrung bei der Prüfung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) bilanzieren. Im Rahmen des Workshops „Goodwill – Entstehung und Impairment nach IAS 36 – Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung“ hat Herr Bock seine Erfahrungen mit uns geteilt.
Der Goodwill wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Herr Bock zeigte uns aktuelle Praxisbeispiele von Konzernen, bei denen der Goodwill sogar 43 % der Bilanzsumme ausmacht. Umso spannender war für uns eine besondere Bewertungsvorschrift nach den IFRS. Während der Goodwill in der Handels- und der Steuerbilanz planmäßig abgeschrieben wird, also in jedem Jahr im Wert sinkt, erfolgt nach IFRS keine planmäßige Abschreibung.
Es muss lediglich eine außerplanmäßige Abschreibung (Impairment) erfolgen, wenn der aktuell erzielbare Betrag unter dem bilanzierten Buchwert liegt. Um herauszufinden, ob ein Impairment erforderlich ist, wird in der Praxis ein sog. Impairment-Test durchgeführt. Im Workshop hat Herr Bock anhand von vielen Mini-Cases und Praxisbeispielen durch den Impairment Test geführt. So viel sei verraten: Hier ist Wissen aus allen Bereichen der Betriebswirtschaftslehre erforderlich. Ich bedanke mich sehr bei den beteiligten Studierenden, die ihr breites Wissen aus dem Bachelor Betriebswirtschaft von Buchungssätzen, über Regelungen der IFRS bis Finanzwirtschaft und Unternehmensbewertung eingebracht und die komplexen Fälle gelöst haben!
Wir bedanken uns sehr herzlich bei Alexander Bock für die Durchführung des Workshops und die Beantwortung unserer Fragen!
Prof. Dr. Katharina Dillkötter
Foto: Anja Laura Kasper