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  • Praxisphase

Übersicht Praxisphase

Was passiert wann?

Was passiert wann?

Übersicht Ablauf Praxisphase

Ziele der Praxisphase

Ziele der Praxisphase

Die Praxisphase spiegelt den Anspruch des Bachelor-Studiums wider: Mit diesem Studiengang sollen die Studierenden in relativ kurzer Zeit in die Lage versetzt werden, praxisorientiert und fachlich kompetent Managementfunktionen zu unterstützen und nach entsprechender Einarbeitung und Erfahrungszugewinn Managementfunktionen auch selbstständig auszuführen.

Um diesen nachhaltigen und tiefen Praxisbezug herzustellen und damit dazu beizutragen, dass die Absolventen ohne lange Orientierungsphasen „produktiv“ eingesetzt werden können, enthält der Studiengang eine Praxisphase, die zwischen dem 6. und 7. Semester angesiedelt ist. Hauptziel ist vor allem die aktuelle Orientierung im praktischen Berufsalltag und der Erwerb von Handlungskompetenzen und sozialer Kompetenz. Zudem soll nachhaltig das selbstständige Analysieren und Lösen von mehr oder weniger komplexen Problemsituationen im Vordergrund stehen. Deshalb soll der Einsatz in dieser Praxisphase möglichst projektorientiert sein.

Scherenschnittartig kann man sagen, dass sich Projektarbeit von klassischer Sachbearbeitung dadurch unterscheidet, dass Projekte

  • problemorientiert (sollen Probleme lösen)
  • professionell (erfordern hohe Fachkompetenz)
  • prospektiv (müssen zielorientiert geplant werden)
  • proaktiv (sind interdisziplinär und kommunikativ)
  • produktiv (sind ergebnisbezogen zu beurteilen)
  • Prototypen (sind einmalig bzw. selten identisch)
  • prohuman (teamorientiert)

sind.

Sie sollten darauf achten, dass Sie für Aufgaben eingesetzt werden, bei deren Durchführung Sie eine gewisse Mitgestaltungsmöglichkeit haben und selbstverantwortlich arbeiten können; sei es in der gewünschten Projektarbeit oder in qualifizierter prozessorientierter Sachbearbeitung.

 

Aufbau der Praxisphase

Aufbau der Praxisphase

Basis ist die entsprechende Prüfungsordnung sowie die zugehörige Ordnung für die Praxisphase.

2.1    Zulassungsprüfung

Damit Sie alle Voraussetzungen und das Procedere für die Praxisphase kennen, sind im Moodle Kurs „Praxis Semester“ alle nötigen Informationen hinterlegt. In der Zulassungsprüfung werden wichtige Details abgefragt. Das Bestehen der Zulassungsprüfung ist eine Voraussetzung zur Anmeldung des Pflichtpraktikums. Die Zulassungsprüfung wird mehrfach im Semester freigeschaltet. Beachten Sie hierzu die Hinweise im Kurs sowie aktuelle Infodienst-Nachrichten.

2.2     Praktikumsdauer und -gestaltung

Die Praxisphase umfasst ein mindestens 20-wöchiges Praktikum netto. Das entspricht einschließlich Urlaubs-, Krankheits- und sonstiger Fehltage mindestens 22 Wochen brutto. Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum. Die Praktikumsdauer ist für Inlands- und Auslandspraktika gleich geregelt.

 2.3       Berichte

Während des Praktikums müssen zwei Zwischenberichte erstellt werden und im Anschluss an das abgeschlossene Praktikum ein Abschlussbericht im Umfang von ca. 15 Seiten. Insbesondere der Abschlussbericht ist entsprechend der Richtlinie für wissenschaftliches Arbeiten des Fachbereichs zu erstellen. Hilfestellung gibt außerdem unser Leitfaden für Berichte. Details sind innerhalb der Betreuung abzustimmen.

 2.4       Zeugnis des Unternehmens

Nach Abschluss des Praktikums muss ein Praktikumszeugnis vorgelegt werden, das neben Namen und Dauer auch Aussagen zu den durchgeführten Tätigkeiten enthalten soll.

2.5       Leistungsnachweise

Die Praxisphase umfasst 30 CrP. Sie gilt dann als „bestanden“, wenn die Berichte mit „bestanden“ bewertet und das Praktikumszeugnis im Praktikums-Sekretariat vorgelegt wurden.

 

Zulassung und Anmeldeverfahren

Zulassung und Anmeldeverfahren

3.1       Grundvoraussetzungen für die Praxisphase

Gem. § 5 (2) der Prüfungsordnung müssen für die Zulassung zur Praxisphase entweder alle Module des 1. bis einschl. des 3. Fachsemesters oder aus allen Modulen bis zum 5. Fachsemester mindestens 138 CrP erfolgreich absolviert worden sein.

3.2       Anmeldung zum PS

Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestanden und ausreichend CrP erreicht haben, können Sie Ihr Pflichtpraktikum anmelden. Dazu müssen folgende Unterlagen im Praktikums-Sekretariat eingereicht werden:

  • ausgefülltes Anmeldeformular,
  • aktueller Leistungsnachweis,
  • unterzeichneter Praktikantenvertrag,
  • ausgefüllte Pflichtpraktikumsbescheinigung.

Hinweise zum Praktikantenvertrag:

Der Praktikantenvertrag ist mit Unterschrift und Stempel einzureichen.

Der THM-Vertrag liegt auch in englischer Sprache vor.

Sollten Unternehmen ihre eigenen Praktikantenverträge benutzen wollen, so ist dies selbstverständlich auch möglich. Aus dem Vertrag muss sich eindeutig ergeben, wer die Vertragspartner sind, wer betriebsinterner Ansprechpartner ist und von wann bis wann das Praktikum dauert.

Regelmäßig werden Regelungen für ein (Entgelt) Aufwandentschädigung getroffen.

Eine Urlaubsregelung ist erforderlich, damit der Fürsorgepflicht von Praktikumsgeber und der THM gleichermaßen nachgekommen ist.

 

Wird Ihr Pflichtpraktikum genehmigt, erhalten Sie eine Email vom Praktikums-Sekretariat, in der Sie weitere Infos erhalten und eine Betreuerin/einen Betreuer zugeordnet bekommen.

 

Praktikantenstellen

Praktikantenstellen

Es ist generell Aufgabe der Studierenden, sich selbst um eine angemessene Praktikantenstelle zu kümmern. Wegen des zum Teil langen Vorlaufs insbesondere bei größeren Unternehmen (6 bis 9 Monate) und bei geplanten Auslandspraktika, empfiehlt es sich, rechtzeitig mit den Bewerbungsaktivitäten zu beginnen.

Für die Praxisphase steht ein Infoblatt für das Unternehmen zur Verfügung.

4.1.      Bewerbungen

Im Regelfall erwarten die Unternehmen Bewerbungsunterlagen wie bei einer Bewerbung um eine Arbeitsstelle, d. h. man erwartet

  • ein Anschreiben, das auf das „Wieso und Weshalb“, also auf die Motivation für Ihre Bewerbung, eingeht,
  • einen Lebenslauf,
  • Zeugnisse und Nachweise bereits erbrachter Leistungen oder vorhandener Qualifikationen.

Der PS-Beauftragte ist gern bereit, Ihre vorbereiteten Unterlagen anzusehen, Hilfestellung und Feedback zu geben. Bitte sprechen Sie uns an!

4.2       Aktuelle Stellenangebote

Im Moodle Kurs Career Services werden aktuelle Praktikumsangebote veröffentlicht.

Außerdem sind im THM Jobportal aktuelle Stellenangebote zu finden (siehe
https://www.thm.de/site/studium/sie-beenden-ihr-studium/career-service/thm-jobportal.html).

 4.3       Praktikantenstellen im Internet

Nahezu alle Jobbörsen im Internet haben auch Praktikantenstellenbörsen, über die bundesweit und auch international Praktikantenstellen angeboten werden. Wichtige Jobbörsen sind

  • monster.de
  • jobpilot.de
  • stepstone.de
  • jobware.de

Hinzuweisen ist zudem auf die Homepages der Unternehmen; alle großen Unternehmen und auch nahezu alle mittleren und kleinen Unternehmen präsentieren im Internet auch ihre Praktikantenstellen. Hier sind sehr interessante Angebote zu finden!

4.4       Auslandspraktika

Das Recherchieren und Organisieren (Aufenthaltserlaubnis, Visa, Arbeitserlaubnis etc.) von Auslandspraktika ist z. T. mühevoll und mit viel Arbeit und Aufwand verbunden, lohnt sich aber und wer die Chance bekommt, ein Praktikum im Ausland absolvieren zu können, sollte auf jeden Fall zuschlagen!

Nähere Auskünfte und wichtige Tipps gibt Ihnen unsere Auslandskoordinatorin.

Kontaktdaten: Heike Siebert (C50 Raum 1.22)
                          Tel: 0641 309 2719
                          E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweise zu Auslandspraktika bzw. Stellen, die Hilfestellung geben können, finden Sie außerdem in der Broschüre „Auslandskompass“, erstellt vom International Office (siehe https://www.thm.de/site/international.html).

 

Sonstiges Wissenswertes

Sonstiges Wissenswertes

5.1       Praxisphase und Prüfungsleistungen

 Während der PS-Laufzeit können Prüfungsleistungen erbracht werden.

5.2       Anerkennungen als Praxisphase

Sonstige Praktika oder berufliche Tätigkeiten werden als Praxisphase in der Regel nicht anerkannt. An anderen Hochschulen und in gleichen oder vergleichbaren Studiengängen absolvierte Praktika können anerkannt werden, wenn es sich um vergleichbare Leistungen handelt. Für die Anerkennung wenden Sie sich bitte direkt an den PS-Beauftragten.

5.3       Mobilitätsfenster

An Stelle der Praxisphase können Sie ein Semester im Ausland studieren (§ 6 der Prüfungsordnung). Um diesen Auslandsaufenthalt für die Praxisphase anerkannt zu bekommen, müssen Sie mindestens 30 CrP erfolgreich im Ausland absolvierte Module aus einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung (mit Ausnahme eines Sprachmoduls) nachweisen. Für die Anerkennung wenden Sie sich an die Auslandskoordinatorin des Fachbereichs.

 

Anmeldung

Anmeldung

Sie möchten Ihr Pflichtpraktikum anmelden?
Alle Unterlagen finden Sie in unserem Moodle Kurs "Praxisphase (605)".

 

 

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Diplom Betriebswirt Volker Lenz
Praxisphasen Koordinator
Volker Lenz
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+49 641- 309 - 2748
C50 1.18
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Aktuell fallen alle Termine vor Ort aus; Termine finden per Telefon statt!

Carolin Körber
Bachelor Praxisphasen Sekretariat
Carolin Körber
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+49 (0) 641 309 2702
C50.1.24b
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Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.
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In Klausurphasen und vorlesungsfreier Zeit:
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