Grundpraktikum
Zu Beginn des Studiums muss ein 10- wöchiges Grundpraktikum absolviert werden, es dient dazu praktische Einblicke in die Studieninhalte zu bekommen.
Näheres regelt die Praktikumsordnung.
Wurde bereits eine einschlägige Ausbildung absolviert, kann diese ganz oder teilweise auf das Grundpraktikum angerechnet werden.
Im Moodle-Kurs „Anerkennung des Grundpraktikums“ stehen weitere Informationen zur Durchführung und Anerkennung des Praktikums bereit.