Grundpraktikum
Das Grundpraktikum ist eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der Lehrveranstaltungen an einer Fachhochschule. Die Praktikantin oder der Praktikant gewinnt darüber hinaus eine Vorstellung von den sozialen Problemen unserer modernen Industriegesellschaft. Das Grundpraktikum soll der Praktikantin oder dem Praktikanten einen möglichst umfassenden Überblick über die für einen Betrieb typischen technischen Aufgaben vermitteln und sie oder ihn mit fachtypischen Arbeitsvorgängen vertraut machen.
Das Grundpraktikum ist durch Berichte und Zeugnisse nachzuweisen, die über Dauer und Inhalt der Tätigkeiten Auskunft geben.
Für das Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Immobilie des Fachbereichs 14 der Technischen Hochschule Mittelhessen ist ein Grundpraktikum von insgesamt 10 Wochen nachzuweisen. Vorzugsweise sind diese 10 Wochen vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Jedoch sind die ersten 5 Wochen des Grundpraktikums Voraussetzung zur Zulassung zu Prüfungen aus dem 2. Semester und müssen vor Anmeldung zu den Prüfungen bei der oder dem Praktikumsbeauftragten nachgewiesen werden. Das gesamte Grundpraktikum über 10 Wochen muss bis zum Ende der Klausuranmeldefrist des 3. Studiensemesters vollständig abgeschlossen und nachgewiesen sein. Das Erbringen von und die Anmeldung zu Modulleistungen sind ab dem 3. Semester nur möglich, wenn der Abschluss des Grundpraktikums in vollem Umfang nachgewiesen und anerkannt ist.
Wurde bereits eine einschlägige Ausbildung absolviert, kann diese ganz oder teilweise auf das Grundpraktikum angerechnet werden.
Im Moodle-Kurs „Anerkennung des Grundpraktikums“ stehen weitere Informationen zur Durchführung und Anerkennung des Praktikums bereit.
Kontakt:
E-Mail: grundpraktikum@wi.thm.de

Vera Schenderlein
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61169 Friedberg
Gebäude A4, Raum A4.1.05 - +49 6031 604-5745
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