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Praxisphasen-Referat
Das Studium zum Wirtschaftsingenieur an der THM ist ein praxisbezogener Studiengang, eingebunden in die jeweiligen Prüfungsordnungen ist damit eine Praxisphase, die Ihnen die Möglichkeit geben soll, Fragestellungen des Studiums außerhalb der Hochschule anwendungsbezogen zu bearbeiten.
Das Praxisphasen-Referat ist dabei für die Fragen der organisatorischen, administrativen und rechtlichen Fragestellungen rund um die Praxisphase Ihre Anlaufstelle. Es ist damit Bindeglied zwischen Studierenden, Unternehmen und der Hochschule.
In erster Linie steht es für Fragen rund um die Anmeldung der Praxisphase zur Verfügung, sowie im Speziellen auch für Beratung zu Bewerbungen und Lebensläufen. Gerne vermittelt es bei Problemen oder auch Fragen von Unternehmensseite.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen gerne an praxisphase@wi.thm.de. Sie können auch gerne eine Telefonnummer hinterlegen, wenn Sie einen Anruf wünschen.
AKTUELLES zur Anerkennung von Werkstudent*innentätigkeiten
Ab dem 10.04.2025 erfolgt die Anerkennung nur noch über das im Januar 2025 beschlossene Modell.
Rund um das Unternehmen, die Tätigkeit:
Welche Mindestdauer gilt für die Praxisphase?
Die Prüfungsordnung des 7-semestrigen Bachelors Wirtschaftsingenieur Industrie und Immobilien gibt eine Mindestlaufzeit von 14 Wochen vor.
Die Praxisphase ist in Vollzeit auszuüben.
Gibt es Anforderungen an das Unternehmen, bzw. die Tätigkeitsfelder?
Eine Vorgabe welches Unternehmen Sie für Ihre Praxisphase auswählen, gibt es nicht. Die Tätigkeiten, die Sie dort ausüben, sollen inhaltlich den Vorlesungen des Bachelorstudium entsprechen. In Anlage 4 zur Prüfungsordnung (Bachelor Industrie / Immobilien) bzw. Anlage 3 zur Prüfungsordnung Prüfungsordnung (Bachelor Wirtschaftsingenieur / Facility Management) finden Sie Beispiele für mögliche Einsatzbereiche.
Sollten Sie vor Abschluss des Vertrages unsicher sein, ob die Stelle den Anforderungen genügt, wenden Sie sich bitte an das Praxisphasen-Referat.
Muss man sich auf ein Tätigkeitsfeld im Unternehmen festlegen?
Nein, Sie können während der Praxisphase auch mehrere Abteilungen kennenlernen. Dies ist abhängig von dem Vertrag, den Sie mit dem Unternehmen schließen.
Kann man für den Zeitraum der Praxisphase meine Semesterbeiträge zurückfordern?
Bedingt. Da Sie während der Praxisphase weiterhin ein eingeschriebener Studierender an der Technischen Hochschule Mittelhessen sind, ist nur der Anteil des RMV Tickets unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig. Details finden Sie auf der Seite der AStA
Den Antrag auf Erstattung bearbeitet die AStA. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt dorthin.
Zählt Urlaub zum Zeitraum der Praxisphase?
Nein. Hier besagt die Prüfungsordnung, dass Urlaub oder auch Krankheit nachzuarbeiten sind. Das Unternehmen muss Ihnen am Ende den tatsächlichen geleisteten Zeitraum bescheinigen. Hieraus geht hervor, dass Sie „netto“ auf 14 Wochen Vollzeittätigkeit kommen müssen.
Gibt es eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum?
Ja. Einige Unternehmen fordern eine Bescheinigung von Seiten der Hochschule an, aus der hervorgeht, dass Sie ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums absolviert müssen.
Diese stellt Ihnen das Praxisphasen-Referat gerne aus. Dazu sind folgende Angaben notwendig:
Vorname Name und Matrikelnummer
Unternehmensanschrift
Zeitraum der Praxisphase
Sollten Sie zur Bewerbung eine „Blanko-Bescheinigung“ benötigen, genügt die Angabe des Namens und der Matrikelnummer.
Es gibt auch Vordrucke der Unternehmen, die natürlich vom Praxisphasen-Referat unterzeichnet werden.
- Ja. Einige Unternehmen fordern eine Bescheinigung von Seiten der Hochschule an, aus der hervorgeht, dass Sie ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums absolviert müssen.
- Diese stellt Ihnen das Praxisphasen-Referat gerne aus. Dazu sind folgende Angaben notwendig:
- Vorname Name und Matrikelnummer
- Unternehmensanschrift
- Zeitraum der Praxisphase
- Sollten Sie zur Bewerbung eine „Blanko-Bescheinigung“ benötigen, genügt die Angabe des Namens und der Matrikelnummer.
- Es gibt auch Vordrucke der Unternehmen, die natürlich vom Praxisphasen-Referat unterzeichnet werden.
Zusätzliche Informationen:
Wie viele Creditpoints gibt es für die Praxisphase und wie wird es auf die Gesamtnote angerechnet?
16 CrP für die Praxisphase des 7-semestrigen Bachelors Wirtschaftsingenieur Industrie und Immobilien. In dieser Prüfungsordnung wird die Praxisphase mit einer Note bewertet, die bei der Berechnung der Durchschnittsnote mit der Gewichtung der 16 CrP einfließt.
Gibt es einen Unterschied zwischen Praxisphasen im In- und Ausland?
Nein. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Praxisphase im Ausland zu machen. Alle Voraussetzungen von Seiten der Hochschule bleiben bestehen.
Wer gibt Unterstützung bei der Suche/Organisation einer Praxisphase im Ausland?
Die THM hat hierzu eine eigene Anlaufstelle „Auslandsreferat/International Office“. Am Campus Friedberg gibt es wöchentliche Sprechstunden der Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich bei detaillierten Fragen zu einem Auslandspraktikum direkt dorthin.
Kann man sich eine Werkstudententätigkeit oder Ausbildung anerkennen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Details finden Sie im Moodle Kurs zur Praxisphase.
Was muss beachtet werden, wenn man sich für einen Master-Studienplatz am Fachbereich WI einschreiben möchte?
Sie können sich bereits für einen Master-Studienplatz bewerben, auch wenn das Kolloquium zum Bachelor-Studiengang nicht durchgeführt wurde.
Sollten Sie nach Abschluss der Praxisphase gleich Ihre Bachelor-Thesis anschließen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bewerbungsunterlagen spätestens zum 31.01. (für das Sommersemester) und zum 31.07. (für das Wintersemester)
- Bescheinigung über derzeitige Gesamtnote und bisher erreichte Creditpoints. Diese beantragen Sie bei Frau Aschenbrenner
Beachten Sie bitte, dass Ihr Kolloquium bis zum 31.03 (für das Sommersemester) und bis zum 30.09. (für das Wintersemester) stattgefunden haben muss.
Welchen Arbeitsvertrag benötige ich für die Thesis und gibt es dazu eine Vorlage?
Die vertragliche Gestaltung im Bearbeitungszeitraum der Thesis obliegt den Studierenden in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Von Seiten der Hochschule, bzw. des Fachbereichs werden hierzu keine Anforderungen gestellt. Daher kann zu diesem Zweck keine Vetragsvorlage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich damit individuell an die Personalabteilungen/Verantwortlichen in den Unternehmen, um die Details des Arbeitsvertrages direkt zu besprechen.
Fragen zu Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um zur Praxisphase zugelassen zu werden?
Sie benötigen 120 CrP, die Teilnahme an der Infoveranstaltung, einen Arbeitsvertrag sowie die Zusage einer/s betreuenden Professor*in oder Lehrkraft für besondere Aufgaben.
Besonderer Fall: CrP < 120.
In diesem Fall werden Sie unter Vorbehalt zugelassen. Oftmals liegt zwischen der Anmeldung und dem Arbeitsbeginn eine Klausurphase, in der Sie die für Sie noch fehlenden CrP erhalten können. Sollte der Fall eintreten und Sie schaffen auch nach der Klausurphase die notwendigen CrP nicht, wird Ihre Praxisphase nicht anerkannt. Es steht Ihnen natürlich frei, den Vertrag mit dem Unternehmen dennoch zu erfüllen, als Pflichtpraktikum im Sinne der Prüfungsordnung wird dieses Praktikum dann aber nicht gewertet werden.
Wann muss die Praxisphase frühestens/spätestens angemeldet werden?
Sie können Ihre Praxisphase bereits anmelden, auch wenn noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist nur, dass Sie alle Bedingungen zum 1. Tag des Antritts des Praktikums erfüllen.
Muss vor Anmeldung der Praxisphase die Einwilligung des Betreuers der Hochschule vorliegen?
Ja. Dies gehört zu den Voraussetzungen zur Anmeldung der Praxisphase. Wenden Sie sich also zunächst an den Betreuer und holen dessen Zustimmung ein, bevor Sie die Unterlagen im Praxisphasen-Referat abgeben.
Welche Unterlagen müssen zu welchen Zeitpunkt vorliegen?
Vor Beginn der Praxisphase:
- Der Arbeitsvertrag muss vorliegen.
- Teilnahme an der Infoveranstaltung
- Teilnahme am Workshop
- 120 CrP (Ausnahmefall s. „Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um zur Praxisphase zugelassen zu werden?“)
- Zusage der/s Betreuer*in der Hochschule
Nach Beendigung der Praxisphase:
- Abgabe des Berichts bei Ihrem/r Betreuer*in
- Zeugnis, bzw. Bestätigungsschreiben über die absolvierte Zeit und Ihre Tätigkeiten
- Durchführung des Fachgesprächs
* Das Fachgespräch kann bis 1 Woche vor dem Tag des Kolloquiums geschoben werden. Zur Zulassung zur Bachelor-Thesis ist es zunächst nicht notwendig.
Welche Personen kann ich als Betreuer für meine Praxisphase ansprechen?
Sie können sich einen Betreuer, angelehnt an Ihr Aufgabengebiet der Praxisphase frei wählen. Der Personenkreis, der Sie betreuen kann sind Professoren und Lehrkräfte für besondere Aufgaben des Fachbereichs.
Wie muss mein Bericht gestaltet sein? Gibt es Unterschiede bei den Betreuern?
Ihr Bericht über die Praxisphase soll kein wöchentlicher Bericht sein, wie etwa der bei einer Ausbildung. Vielmehr sollen Sie in Vorbereitung auf Ihre Thesis zeigen, dass Sie in der Lage sind, eine Problemstellung der praktischen Tätigkeit unter theoretischen Aspekten zu lösen. Grundlage ist der Leitfaden des Fachbereichs zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten. Der Umfang des Praxisphasen-Berichts soll min. 20 Seiten (Textteil) enthalten. Dieser Leitfaden gilt für alle Studierenden und auch Betreuer der Praxisphasen, so dass es keine Unterschiede geben kann.
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Downloads Praxisphase
Anerkennung Werkstudent*innentätigkeit
FB_WI_Regelungen_zur_Praxisphase.pdf
Die Anmeldung der Werkstudent*innentätigkeit erfolgt äquivalent zur regulären Praxisphase.