Liebe Studierende,
wir haben für Sie wesentliche FAQ´s rund um den allgemeinen Tutoreneinsatz aufgenommen und zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie gern dabei unterstützen, Ihren Einsatz als Tutorin bzw. Tutor organisatorisch in die Wege zu leiten. Die Personalabteilung der THM ist die durchführende Fachabteilung für die Ausstellung der Verträge. Für Ihre persönlichen Klärungen zu unterschiedlichen Aspekten wenden Sie sich bitte immer an die jeweils dafür zuständigen Stellen, wie Finanzamt, Minijobzentrale, Krankenkasse usw.
Allgemeine FAQ’s zum Thema Tutoreneinsatz
Wie kann ich Tutor*in/Mentor*in werden?
Studentische Hilfskräfte können Stellenangebote auf Aushängen in der Hochschule, in Ausschreibungen in Moodle (z. B. im News-Forum oder im Moodle Kurs „Tutoring digital“) oder auf den Homepages der Fachbereiche finden. Möchten Sie selbst aktiv werden – sprechen Sie die zuständige Professorin bzw. den zuständigen Professor an oder wenden Sie sich direkt an das Dekanatssekretariat. Für weitere Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Stellen sowie Informationen rund um die Aufgaben von Tutor*innen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen im ZekoLL Meike Hölscher, Antje Klees und Lydia Pfeiffer zur Verfügung.
Welche Voraussetzung benötige ich, um Tutor*in/Mentor*in zu werden?
Sie müssen in einem Studiengang immatrikuliert sein, der zu einem ersten oder weiteren berufsqualifizierten Hochschulabschluss führt. Eine gleichzeitige Beschäftigung als wiss. Hilfskraft oder auch als studentische Aushilfe ist ausgeschlossen. Liegt eine abgeschlossene Promotion vor, ist die Beschäftigung als stud. Hilfskraft ebenfalls ausgeschlossen.
Ich möchte als Tutor*in/Mentor*in arbeiten, was nun?
Sie erhalten vom Fachbereich einen Link, in dem Sie aufgefordert werden, Ihre persönlichen Daten sowie die notwendigen Formulare hochzuladen. Die Fachbereiche ergänzen anschließend die Vertragsdaten. Nachdem das Dekanat den Antrag genehmigt hat, wird der Vertrag in der Personalabteilung ausgestellt. Dieser wird dort beglaubigt und danach in zweifacher Ausfertigung in den Fachbereich weitergeleitet. Sie werden entweder von Ihrer Dozentin bzw. Ihrem Dozenten oder vom Fachbereichssekretariat zur Unterzeichnung aufgefordert. Eine Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt, die andere geben Sie bitte wieder zurück in die Personalabteilung. Erst danach werden die Daten in das SAP-System eingetragen und im Anschluss erfolgt die Auszahlung des Gehalts.
Was ist beim Ausfüllen und Hochladen der Formulare zu beachten?
Es ist immer eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen. Ist der Vertrag semesterübergreifend, ist unaufgefordert die neue Studienbescheinigung beizufügen oder nachzureichen. Die Formulare sind nur mit einer persönlichen Unterschrift gültig. Achten Sie darauf, dass Ihre Steuernummer und Rentenversicherungsnummer richtig angegeben sind. Wenn Sie noch keine Rentenversicherungsnummer besitzen, fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Rentenkasse nach. Wenn Sie Halbwaise oder Waise sind, laden Sie bitte die notwendigen Unterlagen mit hoch.
WICHTIG für NICHT-EU-Bürger*innen:
Es wird eine aktuelle und der Vertragslaufzeit entsprechende Arbeitserlaubnis sowie Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Diese müssen mit hochgeladen werden.
Wie viel Gehalt bekomme ich als Tutor*in/Mentor*in
Die Vergütung beträgt pro Stunde (60 min) für die studentische Hilfskraft ohne Abschluss 13,46 € und studentische Hilfskraft mit Abschluss 16,86 €. Der Stundensatz nimmt an den allgemeinen Entgeltanpassungen für die Beschäftigten des Landes Hessen teil.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte: Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit Juli 2023 bei 538,00 €. Das Land Hessen zahlt als Arbeitgeber derzeit Pauschalbeträge in Höhe von 13% zur Kranken- und 15% zur Rentenversicherung.
Bitte achten oder erfragen Sie ggf. bei Ihrer Krankenkasse, wie viele Stunden Sie insgesamt arbeiten dürfen, damit Sie evtl. nicht von der Krankenkasse aus der gesetzlichen KK gekündigt werden.
Wann erhalte ich mein Gehalt?
Gehaltsauszahlungen finden immer zum letzten Tag eines Monats statt. Damit es dazu kommt, müssen die unterschriebenen Verträge bis zum 15. des jeweiligen Monats in SAP eingegeben werden. Die Daten werden an die Bezügestelle in Kassel überrmittelt, die für die Auszahlungen zuständig ist.
Trifft Ihr Vertrag erst nach dem 15. des entsprechenden Monats ein, verschiebt sich die Auszahlung zum Ende des dann folgenden Monats.
Welche Arbeitszeiten sind zu beachten?
Ohne Abschluss eines schriftlichen Vertrags darf keine Tätigkeit an der THM aufgenommen werden. Die maximale Grenze der monatlichen Arbeitszeit beträgt insgesamt 80 Stunden während der Vorlesungszeit. Die Mindeststundenzahl im Monat beträgt 20 Stunden. Für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ist der*die Vorgesetzte verantwortlich. Die stud. Hilfskraft ist verpflichtet, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit auf dem dafür vorgesehenen Stundenzettel zu dokumentieren. Der Nachweis ist von der stud. Hilfskraft und dem*der Vorgesetzten zu unterzeichnen. Für Änderungen zum Arbeitsvertrag bedarf es immer einer schriftlichen Form und eines Änderungsvertrags. Beides muss über die Personalabteilung der THM beantragt werden.
Steht mir Urlaub zu?
Ja, der Urlaub wird nach der Stundenanzahl und Dauer der Beschäftigung berechnet. Dieser wird im Arbeitsvertrag festgehalten und muss innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung der Urlaubsstunden ist nicht möglich.
Ich bin krank, was nun?
Bitte teilen Sie Ihrem*Ihrer Vorgesetzten dies unverzüglich mit. Teilen Sie dies neben Ihrem*Ihrer Vertragsgeber*in auch der Personalabteilung (spätestens nach dem 3. Tag) in einer E-Mail oder telefonisch unter der 0641/306-7701 mit. Geben Sie bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin an, dass die digitale Krankmeldung für den Arbeitgeber freigegeben wird. Ggf. ist eine Auflösung des Vertrags sinnvoll. Krankengeld erhalten stud. Hilfskräfte nicht, da Studierende in der studentischen Krankenversicherung versichert sind.
Ich möchte meinen Vertrag kündigen/auflösen?
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen durch Abschluss eines Auflösungsvertrags möglich. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an die Personalabteilung sowie in CC an Ihren*Ihre Vertragsgeber*in und bei QuiS-Verträgen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Das Arbeitsverhältnis kann ferner durch eine schriftliche Kündigung durch die stud. Hilfskraft oder durch die arbeitgebende Instanz (THM) mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann das Arbeitsverhältnis auch fristlos gekündigt werden.
Kann ich ein Zeugnis erhalten?
Auf schriftlichen Antrag können Sie eine Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit erhalten. Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch ein Zeugnis mit einer Leistungsbeurteilung erfolgen. Hierzu wird ein Beurteilungsbogen an den Vorgesetzten bzw. die Vorgesetze gesendet. Das Zeugnis wird durch die Personalabteilung ausgestellt.
Qualifizierung als Tutor*in/Mentor*in
Die Qualifizierung ist für alle Studierenden offen, unabhängig davon, ob sie bereits als Tutor*in/Mentor*in eingestellt sind oder nicht. Für alle Studierenden ist die Teilnahme kostenlos. Alle Schulungen sind grundsätzlich freiwillig, mit Ausnahme von Tutor*innen/Mentor*innen, die über QuiS finanziert werden (siehe QuiS). Sie erhalten für jede Teilnahme eine Bescheinigung. Hierzu werden Sie von Simone Binz angeschrieben, die Ihnen die Bescheinigung zusendet.
Wahlpflichtmodul „Methoden und Didaktik für Tutor*innen und Mentor*innen“
Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Tutor*in/Mentor*in das Wahlpflichtmodul „Methoden und Didaktik für Tutor*innen und Mentor*innen“ zu belegen und ihre Qualifizierung so im Rahmen Ihres Studiums als Leistung einbringen zu können. In diesem Fall erhalten Sie für Ihre Tätigkeit keine Bezahlung und es wird auch kein Vertrag mit der Hochschule abgeschlossen. Stattdessen wählen Sie das Modul „Methoden und Didaktik für Tutor*innen und Mentor*innen“, zu welchem neben der Tätigkeit als Tutor*in/Mentor*in die Teilnahme an Qualifizierungen, die Durchführung von Hospitationen, das Schreiben eines Reflexionsberichts sowie das Halten einer Abschlusspräsentation zählen.
!Wichtig!: Bitte setzen Sie sich bei Interesse am Modul frühzeitig mit uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in Verbindung, um die Möglichkeit der Umsetzung sowie die genauen Rahmenbedingungen abzustimmen.
Ich werde über QuiS finanziert – Fragen und Antworten
Liebe Studierende,
im Rahmen des QuiS-Projekts (https://www.thm.de/site/hochschule/campus/aktivitaeten-projekte/welcome-stay-thm.html#projektziele)
bietet das Projekt den Fachbereichen zusätzlichen Finanzierungsmittel für den Einsatz von stud. Hilfskräften an. Ziel ist es, durch den vermehrten Einsatz von Tutor*innen kleinere Lehr-/Lerngruppen in und um die Veranstaltungen für die Studierenden zu ermöglichen. Für die Vertragsabwicklung und die Einhaltung der dazugehörigen Rahmenbedingungen steht Ihnen im ZekoLL Simone Binz als Ansprechpartnerin für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Wir haben für Sie wesentliche FAQ´s rund um den QuiS-Tutoreneinsatz aufgenommen und zusammengestellt.
Ich werde als Tutor*in/Mentor*in über QuiS finanziert
Tutor*innen/Mentor*innen, die über die sog. QuiS-Mittel finanziert werden, werden durch das Zentrum für kooperatives Lehren und Lernen (ZekoLL) betreut.
Was ist bzw. bedeutet QuiS?
Dass an der THM im Rahmen des Programms „Hohe Qualität in Studium und Lehre, gute Rahmenbedingungen des Studiums“ (kurz: QuiS) durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) geförderte Projekt Welcome & Stay@THM verfolgt das Ziel, Studieninteressierte beim Orientierungs- und Entscheidungsprozess für das passende Studium proaktiv zu begleiten und die Sozialisation sowie fachliche Anschlussfähigkeit im Studieneinstieg durch diversitätsgerechte Angebote zu unterstützen. Alle Maßnahmen der insgesamt acht Teilprojekte sind auf die strategischen Ziele der THM für den Übergang von der Schule zur Hochschule und das erste Studienjahr ausgerichtet.
Weitere Informationen zum QuiS-Projekt „Welcome@Stay“ finden Sie hier:
Warum werde ich als Tutor*in/Mentor*in über QuiS finanziert?
Die Fachbereiche haben jedes Jahr ein bestimmtes Kontingent an Budget für Tutor*innen-/Mentor*innenstellen zur Verfügung. Die Tutor*innen und Mentor*innen werden durch zusätzliche Finanzierungsmittel wie QuiS unterstützt. Die Entscheidung darüber, aus welchen Mitteln die Tutor*innen und Mentor*innen finanziert werden, obliegt dem Fachbereich.
Welche Rahmenbedingungen für den Einsatz als QuiS-Tutor.in ist zu beachten?
Wer über QuiS-Mittel finanziert wird, verpflichtet sich zur Teilnahme an einer Qualifizierung durch das ZekoLL im Umfang von mindestens 6 Stunden, z. B. im Rahmen einer Basisqualifizierung für Tutor*innen.
Diese Qualifizierung sollte möglichst vorab oder zumindest zu Beginn der Tätigkeit als Tutor*in/Mentor*in absolviert werden. Die Teilnahme an den Qualifizierungsangeboten ist für Sie kostenlos. Sie erhalten für jede Teilnahme eine Bescheinigung (hier erhalten Sie von Simone Binz eine Nachricht, sobald diese fertiggestellt ist).
Direkte Anmeldemöglichkeiten und Termine finden Sie hier: https://www.thm.de/zekoll/daszentrum/zekoll/tutoring.html
Die Teilnahme wird durch das ZekoLL überprüft und ggf. nachgefordert. Ein Folgevertrag über QuiS ist nur möglich, wenn vor oder innerhalb des ersten Vertrags die Teilnahme an Qualifizierungen im Umfang von mindestens 6 Stunden absolviert wurde. Die einmalige Teilnahme ist für weitere Verträge ausreichend und muss nicht wiederholt werden.
Sofern Sie bereits in einem anderen Bereich, z. B. als STEP-Mentor*in, weniger als 6 Stunden durch das ZekoLL qualifiziert worden sind, kann Ihnen diese Qualifizierungszeit angerechnet werden. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wer ist bei QuiS mein/e Ansprechpartner/in?
Bei Fragen rund um den Einsatz als Tutor*in/Mentor*in können Sie sich direkt an Simone Binz (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.
Für Fragen rund um die inhaltlichen Aspekte und zur Teilnahme an den Qualifikationen wenden Sie sich an Meike Hölscher, Antje Klees und Lydia Pfeiffer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für Fragen zu den Teilnahmebescheinigungen senden Sie bitte eine Nachricht an Simone Binz.
Angebote für Lehrende und Fachbereiche
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