Rechtliches und Datenschutz

Folgende Gesetze, Satzungen und Beschlüsse bilden die rechtliche Grundlage der Evaluationen und seiner Akteure:

Das HessHG verlangt von den Hochschulen nach §14 (1) die regelmäßige Evaluation der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Hochschule vereinbart mit dem Ministerium die Grundzüge des Bewertungsverfahrens.

Nach Maßgabe des Gesetzes hat die THM die Satzung zum Schutz personenbezogener Daten bei Evaluationsverfahren verabschiedet.

Die Regelung der Lehrveranstaltungsevaluation wurde in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen entwickelt. Im Lehrveranstaltungsevaluation-Konzept der THM und der Fachbereiche/Zentren werden sowohl allgemeingültige Regelungen für die THM als auch fachbereichsspezifische Festlegungen für Lehrveranstaltungsevaluationen festgelegt.

Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Evaluations- und Qualitätsmanagementbeauftragten der dezentralen Fachbereiche und den zentralen Einheiten regelt die Geschäftsordnung.

 

Datenschutz

Bei Evaluationen ist es wichtig, datenschutzrechtliche Fragen im Blick zu haben. Der Arbeitskreis der Evaluationsbeauftragten hat in Zusammenarbeit mit dem ZQE und dem Datenschutzbeauftragten auftretende Fragen geklärt. Die Ergebnisse sind für Hochschulangehörige hier einsehbar: Intrawiki Datenschutz Evaluationen