Den hessischen Hochschulen werden jährlich zweckgebundene Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt. Diese sogenannten QSL-Mittel werden auf Vorschlag der Zentralen Studienkommission (ZSK) und nach Präsidiumsbeschluss anhand eines Verteilungsschlüssels in zentrale und dezentrale QSL-Mittel aufgeteilt.

Zentrale Mittel werden zur Verfügung gestellt, um Studium und Lehre unterstützende Einrichtungen zu fördern bzw. fachbereichsübergreifende Projekte zu unterstützen. Dezentrale Mittel werden den Fachbereichen direkt zur internen Verteilung zugewiesen. Beide Verfahren erfolgen nach den Vorschriften der Vergabesatzung der Technischen Hochschule Mittelhessen.

Die THM berichtet dem HMWK jährlich über die Verwendung der QSL-Mittel in Form eines Sach- und Finanzberichtes.