Einen Antrag zur Vergabe dezentraler QSL-Mittel kann jedes Mitglied eines Fachbereichs an das Dekanat richten.
Die Einzelheiten des dezentralen Vergabeverfahrens (z.B. Fristen und Formvorgaben) werden durch das jeweilige Dekanat bekannt gegeben bzw. können im Dekanat in Erfahrung gebracht werden.
Grundsätzlich gelten folgende Vergaberichtlinien:
Im Rahmen der zentralen und dezentralen QSL-Mittel-Vergabe sollen ausschließlich Vorhaben gefördert werden, die der Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre dienen und damit unmittelbar den Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge zugutekommen. Folgende beispielhafte Ausgaben sind hingegen nicht förderfähig:
- Projekte für Kinder und Jugendliche bzw. Schülerinnen und Schüler
- Projekte für Doktorandinnen und Doktoranden
- Alumni-Aktivitäten
- Werbung und Marketing (z. B. Social Media, Visitenkarten etc.)
- Merchandising und Kleidung
- Bewirtung, Verpflegung und Gastronomiebedarf
- Akkreditierungs- und Zertifizierungskosten
Bei Unsicherheiten, ob eine Ausgabe förderfähig ist, können Sie sich gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an uns wenden.
