Sitzungstermine der Zentralen Studienkommission und deren Inhalte
In der ZSK-Sitzung Anfang/Mitte November erfolgt ein Rückblick auf das Berichtswesen der vergangenen Vergaberunde und die Erstellung eines Verwendungsvorschlags für die zentralen Mittel anhand der bewerteten Projektanträge an das Präsidium.
Zusammensetzung der Zentralen Studienkommission
Folgende Mitglieder sind in der Zentralen Studienkommission vertreten:
- fünf von der Gruppe der Studierenden im Senat benannte Mitglieder
- eine Studiendekanin oder ein Studiendekan vom Studienort Gießen und eine Studiendekanin oder ein Studiendekan vom Studienort Friedberg; sie werden von den Dekanaten der jeweiligen Studienorte bestimmt (In besonders begründeten Fällen können die Dekanate der Studienorte auch andere Dekanatsmitglieder oder Mitglieder der Professorengruppe vom jeweiligen Studienort bestimmen)
- ein Mitglied aus der Gruppe 1 gem. § 37 Abs. 3 HessHG (Professorengruppe), das von den Mitgliedern seiner Gruppe im Senat benannt wird
- ein Mitglied aus der Gruppe 3 gem. § 37 Abs. 3 HessHG (wissenschaftliche Mitglieder), das von den Mitgliedern seiner Gruppe im Senat benannt wird
- ein Mitglied aus der Gruppe 4 gem. § 37 Abs. 3 HessHG (administrativ-technische Mitglieder), das von den Mitgliedern seiner Gruppe im Senat benannt wird
- die Mitgliedern des Präsidiums sowie die Leitungsperson des Zentrums für Qualitätsentwicklung (ZQE), die Leitungsperson des Zentrums für kooperatives Lehren und Lernen (ZekoLL) und ein Mitglied der Arbeitsgruppe Qualität in Lehre und Studium (AG QLS) als beratende Mitglieder
Die Amtszeit der zur Gruppe der Studierenden gehörenden Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre.
Die aktuelle Mitgliederliste finden Sie hier.
Bei Anliegen oder Fragen steht Ihnen das ZQE als Geschäftsstelle der Zentralen Studienkommission gerne zur Verfügung.
